Da die regulatorischen Anforderungen an die Substanz und die korrekte Führung einer Aktiengesellschaft nach ZGB 716a immer strenger werden und von den Behörden ernster genommen werden, werden wir oft gebeten, unabhängige Direktoren für Unternehmen unserer Kunden zu stellen. Diese Direktoren müssen nachweisen können, dass sie über langjährige Erfahrung in der Führung von Unternehmen verfügen und dies auch schon getan haben. Vorbei sind die Zeiten, in denen man Assistenten von Hauptaktionären in den Vorstand setzen konnte, die offensichtlich vorher keine strategische Führungsfunktion hatten oder nur über Exekutiverfahrung verfügen. Bei LINDEMANNLAW verfügen wir über ein Netzwerk von internen und externen Kandidaten, aus denen wir von Fall zu Fall auswählen können und die sich durch Unabhängigkeit und langjährige Unternehmenserfahrung auszeichnen. Dank unserer Reputation können wir auch mit Experten helfen, die eine Gewährsperson gegenüber der Aufsichtsbehörde, zum Beispiel der FINMA oder FMA, sein können, wenn es um den Verwaltungsrat einer Bank, einer Versicherung, einer Vermögensverwaltungsgesellschaft, eines Anlagefonds oder eines anderen regulierten Unternehmens geht. Unsere Verwaltungsräte verstehen ihre Rolle klar als wertschöpfend für das Unternehmen, d.h. sie werden versuchen, ihr eigenes persönliches Netzwerk zu nutzen, um das Geschäft des Kunden voranzubringen.
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