Lindemann Law

Escrow & Paymaster services

Bitte beachten Sie, dass LINDEMANNLAW aufgrund des stark regulierten Charakters von Escrow-Dienstleistungen keine Escrow-Geschäfte mit Finanzinstrumenten ausser nicht börsennotierten Aktien durchführt und dass die Mindestgebühr für die Dienstleistung CHF 15’000 beträgt.

Was ist ein «Escrow»?

Die Schweizer Anwaltskanzlei kann als vertraute, unabhängige und verlässliche Drittpartei Vermögenswerte für zwei andere Parteien zeitweilig während einer Transaktion verwahren.

Beispiele:

  • eine Firma wird verkauft und der Verkäufer will sicher sein, dass er das Geld erhält und der Käufer, dass er die Aktien erhält. Eine Liegenschaft im Ausland wird verkauft und die Parteien wollen sicher sein, dass der Uebergang geordnet vor sich geht und das Geld auch bezahlt wird.
  • Vermögenswerte können alles Mögliche sein, auch Verträge, Dokumente, Gewährleistungsansprüche, Bilder, Jachten, Software.
  • Die Anwaltskanzlei wird das Geld erst ausbezahlen, wenn die von beiden Parteien vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.
  • Die Kanzlei handelt als Escrow Agent und wählt dazu üblicherweise auch eine Bank für die Zahlungsabwicklung aus.
  • Der Vorteil einer Schweizer Anwaltskanzlei kann sein, dass das Anwaltsgeheimnis über die Transaktion gewahrt wird und deshalb die ganzen Abklärungen im Rahmen der Sorgfaltspflicht und Geldwäscherei innerhalb der Kanzlei stattfinden und nicht noch die Bank involviert werden muss. Dieselben strengen Richtlinien finden natürlich, nur der Kreis der Eingeweihten ist beschränkt.

Warum LINDEMANNLAW als Escrow Agenten wählen?

  • Wir haben spezifische Rahmenverträge für Escrow Agreements ausgearbeitet und durch Erfahrung geprüft.
  • Wir sind eine unabhängige Schweizer Anwaltskanzlei, was allen Parteien zum Vorteil gereicht.
  • Die Verträge werden mit den Parteien bzw ihren Beratern an die individuellen Bedürfnisse und Bedingungen angepasst.
  • Dieses Vorgehen spart Zeit und Kosten.
  • Vermögenswerte können natürlich in der Zeit auf dem Escrow Account bewirtschaftet werden, wozu wir mit Banken oder externen Beratern fallweise zusammenarbeiten. Wir arbeiten mit erstklassigen Banken in der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg zusammen, können aber auch flexibel weitere Institute nach Wahl der Parteien aufnehmen.
  • Wir informieren transparent und zeitnah.
  • Wir können Verträge, Datenträger und andere physische Dinge aufbewahren oder einen Custodian – z.B. bei Kunstwerken – empfehlen.

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