Lindemann Law

Lindemann Gesetz

Wie können Personen und Unternehmen von den Sanktionslisten der Schweiz, der EU und der USA entfernt werden?

Ab Januar 2024 stehen mehr als 1950 schweizerische und internationale Privatpersonen und juristische Personen auf der Sanktionsliste der Europäischen Union als Folge der Maßnahmen, die die Europäische Union im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine ergriffen hat. Eine Reihe von Privatpersonen wurde bereits erfolgreich von der US, EU und Schweizer Sanktionsliste gestrichen. In diesem Newsletter befassen wir uns mit dem allgemeinen rechtlichen Rahmen für die Aufhebung von EU-Sanktionen, mit konkreten erfolgreichen Fällen aus jüngster Zeit und mit der Expertise von LINDEMANNLAW in diesem Bereich.

1. Was ist der Zweck von EU-Wirtschaftssanktionen? Unter welchen Umständen können Personen oder Unternehmen von der EU-Sanktionsliste gestrichen werden?
Das Hauptziel der Europäischen Union bei der Verhängung von Sanktionen gegen eine juristische oder natürliche Person ist es, diese Personen und Unternehmen zu einer Verhaltensänderung im Sinne der politischen Ziele der EU zu bewegen. Wirtschaftssanktionen sind von strafrechtlichen Sanktionen zu unterscheiden. Dementsprechend muss die betreffende Person oder das Unternehmen von der Sanktionsliste der Europäischen Union gestrichen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Grundlage für die Benennung nicht mehr zutrifft und das Verhalten möglicherweise bereits zum Zeitpunkt der Verhängung der Sanktionen bzw. zum Zeitpunkt der Aufnahme der Person oder des Unternehmens in eine Sanktionsliste geändert worden ist. Erfolgreiche Fälle der Streichung von EU-Sanktionen sind in der Regel Geschäftsleute, die bestimmte Regierungsaktivitäten nicht oder nicht mehr unterstützen, sowie Familienmitglieder oder bekannte Kontakte, die sanktionierte Akteure nicht oder nicht mehr unterstützen.

2. Dürfen Anwaltskanzleien Mandanten vertreten?
Privatpersonen und Unternehmen aus der Schweiz und aus Ländern rund um die Welt können sich über Nacht auf diesen Sanktionslisten wiederfinden. Während die Europäische Union und die Schweizerische Eidgenossenschaft die EU-Wirtschaftssanktionen umsetzen, sind europäische und Schweizer Anwaltskanzleien aufgefordert, zu Unrecht sanktionierte schweizerische oder internationale Privatpersonen und Unternehmen rechtlich zu vertreten.

Der EU-Rat und die Schweiz betonen, dass ein transparentes und wirksames Verfahren zur Streichung von der Liste für die Glaubwürdigkeit und Legitimität von Sanktionen unerlässlich ist.

3. Welches Verfahren gilt für die Aufhebung von EU-Sanktionen gegen eine Privatperson oder ein Unternehmen?

Der EU-Rat betont, dass ein transparentes und wirksames Verfahren zur Streichung von der Liste für die Glaubwürdigkeit und Legitimität von Sanktionen von wesentlicher Bedeutung ist.

Antrag auf Streichung beim Generalsekretariat des EU-Rates.
Dies insbesondere dann, wenn die Kriterien für die Aufnahme in die Liste nicht mehr erfüllt sind, d.h. bei relevanten nachträglichen Änderungen der Fakten oder dem Auftauchen weiterer Beweise; die Verlängerung der Sanktionen alle 6 Monate kann gestoppt werden.

Sanktionsmaßnahmen unterliegen der gerichtlichen Überprüfung durch die Gerichte der Mitgliedsstaaten.

Gerichtliche Überprüfung durch das Gericht erster Instanz der Europäischen Union in Luxemburg.
Die meisten erfolgreichen Gründe für Anfechtungen vor Gericht sind falsche Tatsachenbehauptungen. In einer Reihe von Fällen basierte die Entscheidung, eine Person zu sanktionieren, auf 4-10 Google-Links aus fragwürdigen Quellen mit maschineller Internet-Übersetzung.

Appelle werden vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden

4. Wie lange dauert es, die EU-Sanktionen aufzuheben?
Das Verfahren zur Aufhebung der Sanktionen kann bis zu 4 Monate dauern, die durchschnittliche Dauer beträgt etwa ein Kalenderjahr. Die Person, von der bekannt ist, dass sie am wenigsten Zeit unter den EU-Sanktionen verbracht hat, ist Saodat Narzieva, die Schwester von Alisher Usmanov, einem russischen UHNWI mit Vermögen in der Schweiz und anderen westlichen Ländern. Sie wurde im April 2022 auf die EU-Sanktionslisten gesetzt, aber bereits im September 2022 wieder entfernt, so dass die Sanktionen insgesamt nur vier volle Monate dauerten. Andere erfolgreiche Fälle dauerten ca. 12 Kalendermonate vom Antrag bis zur Entscheidung des EuGH über die Aufhebung der Sanktionen. In bestimmten Fällen kann dies je nach den Umständen und der Komplexität der spezifischen Situation länger dauern.

5. Welche erfolgreichen Präzedenzfälle gibt es?
Es gibt bereits eine beträchtliche Anzahl erfolgreicher Präzedenzfälle für die Streichung von Privatpersonen und Unternehmen von der Sanktionsliste der EU, der Schweiz und der USA.

6. Welche Vorteile bietet die Streichung von der Sanktionsliste?
Der wichtigste Vorteil ist die Freigabe von Vermögenswerten nach der Aufhebung der EU-Sanktionen. Die ehemals benannte Person kann frei über ihr gesamtes Vermögen verfügen. Insbesondere Bankkonten werden entsperrt. Darüber hinaus werden die Vermögenswerte von Unternehmen, die von der ehemals benannten Person kontrolliert werden, freigegeben und können zur Ausübung von Geschäften genutzt werden.

7. Warum LINDEMANNLAW?

✓ LINDEMANNLAW hat Erfahrung mit der Streichung von den Sanktionslisten der EU, der Schweiz und der USA, da wir Anwälte aus der EU, der Schweiz und den USA beschäftigen.

Wir haben russischsprachige Anwälte in unserem Team, die an Sanktionsentziehungsfällen arbeiten und seit mehr als 12 Jahren mit russischsprachigen Mandanten zusammenarbeiten.

Wir koordinieren die gleichzeitige Streichung von den Sanktionslisten der EU, der Schweiz und der USA.

Wir haben ein spezialisiertes Team für Rechtsstreitigkeiten.

Neben der Expertise unseres Teams nutzt LINDEMANNLAW maßgeschneiderte KI-Technologien, Internetressourcen und weltweite Nachrichtendatenbanken, um zu überprüfen, ob die Gründe für die Sanktionen keine sachliche Grundlage hatten oder falsch eingeschätzt wurden.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir helfen Ihnen gerne weiter.

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