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Aufenthaltsbewilligung für Investoren und Unternehmer in der Schweiz: Wie wirtschaftliches Engagement zum Schlüssel wird

In unserem früheren Newsletter haben wir die fünf zentralen Wege zur Schweizer Aufenthaltsbewilligung beleuchtet. Die spezifischen Voraussetzungen für vermögende Privatinvestoren über 55 Jahre wurden ebenfalls in einem separaten Insight thematisiert. Zudem haben wir bereits die Pauschalbesteuerung als Instrument zur Aufenthaltsbewilligung erläutert.

Dieser Beitrag ergänzt unsere Relocation Insights und zeigt auf, wie Unternehmer aus Drittstaaten – also ausserhalb der EU/EFTA – durch unternehmerisches Engagement eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erlangen können.

Die Schweiz gilt als einer der stabilsten und attraktivsten Wirtschaftsstandorte Europas – mit starker Innovationskraft, globaler Vernetzung und hoher Lebensqualität. Unternehmer aus nicht EU/EFTA-Ländern haben – wie gezeigt – die Möglichkeit, durch ein wirtschaftlich relevantes Vorhaben eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Voraussetzung ist, dass das Projekt glaubwürdig ist und einen klaren Mehrwert für die Schweiz, insbesondere den Standortkanton, schafft.

Was heisst das konkret? Welche Kriterien sind entscheidend? Und wie gelingt der Weg zur Bewilligung effizient und rechtssicher? Wir beantworten die fünf wichtigsten Fragen aus unserer Praxis – und zeigen auf, wie wir Sie strategisch und juristisch begleiten.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmer aus nicht EU/EFTA-Ländern erfüllen, um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erhalten?

Die Aufenthaltsbewilligung der Kategorie B kann an selbständig Erwerbstätige aus nicht EU/EFTA-Ländern vergeben werden, sofern deren unternehmerisches Engagement ein volkswirtschaftliches Interesse für den betreffenden Kanton darstellt. Dazu gehören die Schaffung neuer Arbeitsplätze, ein nachgewiesener Bedarf für die angebotenen Leistungen sowie ein tragfähiges Geschäftsmodell.

Wichtig: Der Antragsteller muss aktiv am Geschäftsaufbau beteiligt sein – passive Beteiligungen oder Holding-Strukturen erfüllen die Anforderungen in der Regel nicht. Zudem sollte das Unternehmen in der Schweiz domiziliert und operativ tätig sein. Die Erfolgschancen steigen deutlich, wenn der Antrag strukturiert, juristisch fundiert und mit überzeugender wirtschaftlicher Substanz eingereicht wird – dabei begleiten wir Sie umfassend.

Wie kann ein ausländisches Unternehmen den Nachweis erbringen, dass es im gewählten Kanton eine marktrelevante Nachfrage bedient?

Die kantonalen Behörden prüfen, ob das neue Unternehmen ein tatsächliches Bedürfnis auf dem lokalen Markt abdeckt. Entscheidend sind Belege für eine bestehende Kundennachfrage, ein unzureichend gedecktes Marktsegment oder Kooperationen mit lokalen Akteuren. Wird eine Leistung angeboten, die stark nachgefragt ist und für die kein Überangebot besteht, ist das volkswirtschaftliche Interesse in der Regel bejaht – auch ohne zwingende gesamtwirtschaftliche Notwendigkeit.

Ein solider Businessplan, ein innovatives Geschäftsmodell und Investitionen in Bereiche mit nachgewiesenem Kundeninteresse und Fachkräftemangel sind hierbei zentral. Wer sein Vorhaben faktenbasiert und strategisch präsentiert, erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Welche Art von Innovation oder Spezialisierung wird von den Schweizer Behörden besonders positiv bewertet?

Die Schweiz legt grossen Wert auf Innovationsfähigkeit – in einem breiten Sinne. Nicht nur High-Tech oder Patente zählen, sondern auch neue Lösungen, Geschäftsprozesse oder digitale Modelle, die bestehende Angebote verbessern oder ergänzen.

Kantonale Schwerpunkte sind entscheidend: Zug und Zürich fördern etwa Blockchain- und FinTech-Projekte, Waadt und Basel sind stark im MedTech- und Life-Sciences-Bereich, während Bern vermehrt auf Smart Industry und Energieeffizienz setzt. Wer mit seinem Angebot diese Fokusse trifft und seine Innovationskraft nachvollziehbar belegt, erhält häufig wohlwollende Unterstützung. Wir analysieren mit Ihnen, welcher Kanton zu Ihrem Vorhaben passt – und bereiten die Argumentation strategisch auf.

Wie viele Arbeitsplätze müssen geschaffen werden – und in welchem Zeitraum –, damit dies als positiver Faktor gewertet wird?

Die Behörden erwarten, dass das Unternehmen effektiv Arbeitsplätze in der Schweiz schafft – Qualität ist dabei wichtiger als Quantität. Bereits 2–5 qualifizierte Vollzeitstellen innerhalb von zwei bis drei Jahren können ausschlaggebend sein, insbesondere wenn sie lokal verankert sind.

Auch Ausbildungsplätze, Praktika, Weiterbildungsangebote oder Kooperationen mit Bildungsinstitutionen können als wertvoller Beitrag zur lokalen Wirtschaft gelten. Ein überzeugender Personalplan mit Zeitachse, Anforderungsprofilen und Bezug zur Arbeitsmarktlage ist essenziell. Wir entwickeln diesen mit Ihnen – strategisch und anforderungsgerecht.

Wie kann ein überzeugender Businessplan und Track Record zur Erhöhung der Erfolgschancen beitragen – und wie helfen wir als Kanzlei konkret dabei?

Ein realistischer, klar strukturierter Businessplan ist das Herzstück des Antrags. Neben Finanzplanung und Marktzugang sollten auch lokale Verankerung, Personalstrategie, Wachstumsperspektiven und operative Umsetzung enthalten sein. Ebenso entscheidend: Der Antragsteller muss als glaubwürdige Unternehmerpersönlichkeit auftreten – mit relevanter Ausbildung, Branchenerfahrung und unternehmerischem Leistungsausweis.

LINDEMANNLAW unterstützt Sie bei der juristischen und strategischen Ausarbeitung Ihres Antrags. Wir entwickeln oder überarbeiten Ihren Businessplan, koordinieren mit den kantonalen Wirtschaftsstellen, vertreten Sie im Bewilligungsverfahren und sorgen dafür, dass alle Unterlagen den Anforderungen der Migrations- und Wirtschaftsdirektionen entsprechen. Unsere Erfahrung aus zahlreichen Verfahren ist Ihr Vorteil.

Fazit: Unternehmerischer Mut trifft auf rechtssichere Umsetzung – gemeinsam mit uns

Die Aufenthaltsbewilligung für Unternehmer aus nicht EU/EFTA-Ländern ist keine Illusion – sondern eine realistische Perspektive für visionäre Persönlichkeiten mit tragfähigem Konzept, Innovationsgeist und Engagement. Wer sein Projekt strukturiert plant und die Interessen des Kantons überzeugend adressiert, hat gute Erfolgschancen.

LINDEMANNLAW ist Ihr Ansprechpartner auf diesem Weg – fundiert im Migrationsrecht, erfahren im Unternehmensrecht und bestens vernetzt mit kantonalen Wirtschaftskreisen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit uns: Wir analysieren Ihre Chancen, entwickeln gemeinsam eine erfolgversprechende Strategie und begleiten Sie vom Konzept bis zur Bewilligung.

Jetzt Kontakt aufnehmen und Standortanalyse starten – Ihre unternehmerische Zukunft in der Schweiz beginnt heute.

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