Die Planung der Erbschaftssteuer ist eine komplexe Angelegenheit insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext. Es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen, z.B. die Steuergesetze der beteiligten Länder, den Wohnsitz und den steuerlichen Wohnsitz des Verstorbenen und der Begünstigten sowie die Belegenheit der Vermögenswerte.
Eine der grössten Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden Erbschaftssteuerplanung ist die Doppelbesteuerung. Diese tritt ein, wenn zwei oder mehr Länder versuchen, dasselbe Vermögen im Todesfall zu besteuern. Die Doppelbesteuerung kann für die Begünstigten sehr kostspielig und zeitaufwändig sein, weshalb es wichtig ist, Massnahmen zu ergreifen, um sie zu vermeiden.
1. Wie werden weltweit Erbschafts- und Nachlasssteuern erhoben?
Bei der Untersuchung von Erbschafts- und Nachlasssteuern auf der ganzen Welt werden Sie auf zwei vorherrschende Modelle stossen:
- Modell der Erbschaftssteuerabrechnung: In Ländern des Common Law, wie z.B. dem Vereinigten Königreich und den USA, werden die Erbschaftssteuern in der Regel während des Nachlassverfahrens aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt. Dies bedeutet, dass die Steuern beglichen werden müssen, bevor der Rechtsanspruch auf die Immobilie auf die Erben übertragen werden kann.
- Erbschaftssteuer bei der Verteilung: In den Ländern des Civil Law hingegen wird die Erbschaftsteuer in der Regel zum Zeitpunkt der Verteilung des Vermögens an die Erben erhoben. Das bedeutet, dass die Steuern von den Personen gezahlt werden, die das Erbe erhalten, d. h. von den Erben.
In der Schweiz werden die Erbschaftssteuern nach einem bestimmten Muster erhoben. Die Kantone erheben diese Steuern grösstenteils auf einem Teil der Erbschaft oder des Vermächtnisses, das an den Begünstigten, den Erben oder Vermächtnisnehmer weitergegeben wird. Eine Ausnahme bildet der Kanton Solothurn, der eine Erbschaftssteuer auf den Nachlass des Erblassers selbst erhebt.
2. Welches Land kann mein Vermögen mit einer Erbschafts- oder Nachlasssteuer belegen?
Um zu verstehen, in welchem Land Ihr Vermögen mit einer Erbschafts- oder Nachlasssteuer belastet werden kann, müssen Sie die genauen Regeln der jeweiligen Steuergesetzgebung des Landes kennen. Grob gesagt, spielen mehrere Faktoren eine Rolle, wenn es um die Übertragung von Vermögenswerten im Todesfall geht:
- Steuerliche Ansässigkeit oder Wohnsitz des Verstorbenen: Das Land, in dem die verstorbene Person steuerlich ansässig war oder ihren Wohnsitz hatte, ist oft dasjenige Land, das an der Besteuerung der Erbschaft oder des Nachlasses interessiert ist.
- Steuerlicher Wohnsitz der Erben oder Begünstigten: Ebenso kann das Land, in dem die Erben oder Begünstigten steuerlich ansässig sind, Besteuerungsrechte geltend machen.
- Standort des Vermögens: Auch das Land, in dem sich das Vermögen befindet, kann die Steuerpflicht beeinflussen.
In der Schweiz gilt beispielsweise die allgemeine Regel, dass das weltweite Vermögen grundsätzlich in dem Kanton besteuert wird, in dem der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Bei unbeweglichem Vermögen gilt diese Regel nicht, da dieses an seinem physischen Standort besteuert wird.
Wenn mehrere Länder beteiligt sind und deren Steuervorschriften nicht wie oben beschrieben übereinstimmen, besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung desselben Vermögens. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Nachlassplanung.
3. Gängige Beispiele für grenzüberschreitende Erbschafts-/ Nachlassbesteuerung
Beispiel 1: US-Immobilien und US-Wertpapiere
Nach den Erbschaftssteuervorschriften gelten US-Immobilien als in der USA belegene Vermögenswerte. Ebenso werden von US-Unternehmen ausgegebene Aktien als als in der USA belegene Vermögenswerte behandelt, auch wenn sie von nicht in den USA steuerlich ansässigen Personen im Ausland gehalten werden. Wenn solche Vermögenswerte im Besitz von nicht in den USA steuerlich ansässigen Personen sind, unterliegen sie der US-Nachlasssteuer, die bis zu 40 % betragen kann. Dabei ist zu beachten, dass das US-Steuerrecht nur einen mageren Freibetrag von USD 60.000 vorsieht. Ausserdem gibt es keinen automatischen Freibetrag für den Übergang von Vermögenswerten auf den überlebenden Ehepartner. Das bedeutet, dass beim Tod eines ausländischen Eigentümers von US-Immobilien oder US-Aktien der Wert dieser Vermögenswerte, der USD 60.000 übersteigt, mit einem Satz von bis zu 40 % der US-Nachlasssteuer unterliegt. Gleichzeitig kann der Eigentümer in dem Land, in dem er zum Zeitpunkt seines Todes steuerlich ansässig war, einer Erbschaftssteuerpflicht unterliegen.
Beispiel 2: UK-Immobilien
Immobilien im Vereinigten Königreich sind Vermögenswerte des Vereinigten Königreichs, das unabhängig vom Steuerstatus des Eigentümers der britischen Erbschaftssteuer unterliegt. Das Vereinigte Königreich erhebt einen Erbschaftssteuersatz von 40 % auf den Wert der Immobilie, der die „steuerfreie Nullsatzgrenze“ (derzeit GBP 325.000) übersteigt. Es gibt mehrere Ausnahmeregelungen, wobei eine der wichtigsten die Ehegattenbefreiung ist, die den Übergang von Vermögenswerten von einem verstorbenen Ehegatten auf den überlebenden Ehegatten von der britischen Erbschaftssteuerpflicht ausnimmt. Darüber hinaus kann das Land, in dem der Eigentümer einer britischen Immobilie zum Zeitpunkt des Todes wohnt, das Recht geltend machen, Erbschaftssteuer auf das weltweite Vermögen der Person zu erheben.
4. Ist es möglich, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden?
In Fällen, in denen Vermögenswerte in mehreren Ländern besteuert werden können, gibt es zwei Hauptmethoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:
- Nachlass-/Erbschaftssteuerabkommen: Das Bestehen eines Nachlass- oder Erbschaftssteuerabkommens zwischen dem Land, in dem sich die Vermögenswerte befinden, und dem Land, in dem entweder der Verstorbene oder der Begünstigte ansässig ist, kann eine wichtige Lösung darstellen. Diese Abkommen regeln die spezifische steuerliche Behandlung und die Steuerbefreiungen und bieten Klarheit und eine mögliche Befreiung von der Doppelbesteuerung.
- Unilaterale Steuergutschriften: Einige Länder bieten unilaterale Steuergutschriften an, so dass Steuerzahler die in einem Land gezahlten Steuern mit ihren Verpflichtungen in einem anderen Land verrechnen können. Dies kann ein wertvolles Instrument sein, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und sicherzustellen, dass Vermögenswerte nicht durch übermässige Steuern übermässig belastet werden.
5. Gibt es in der Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuerabkommen der Schweiz mit acht Ländern, darunter Österreich, Dänemark, Finnland, Deutschland, Niederlande, Schweden, dem Vereinigten Königreich und den USA, bieten erhebliche Vorteile.
Nehmen wir beispielsweise das Abkommen mit den USA, das für in der Schweiz steuerpflichtige Personen eine bemerkenswerte Befreiung von der US-Nachlasssteuer vorsieht. Artikel III des Abkommens gewährt in der Schweiz steuerlich ansässigen Personen eine Befreiung, die als anteiliger Teil der Befreiung für US-Bürger (derzeit USD 12.060.000) berechnet wird, und zwar auf der Grundlage des Verhältnisses zwischen dem Wert der US-Nachlasssteuer unterliegenden US-Vermögenswerte und dem Wert der weltweiten Vermögenswerte, wodurch die in den USA geltende Befreiung von USD 60.000 für nicht in den USA ansässige Personen deutlich übertroffen wird.
Ein weiteres vorteilhaftes Abkommen, das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, befreit von der Schweizer Erbschaftssteuer das sich ausserhalb der Schweiz befindende unbewegliche Vermögen.
6. Gibt es Möglichkeiten der Nachlass-/Erbschaftssteuerplanung?
Ziehen Sie Instrumente wie Trusts, Stiftungen oder persönliche Investmentgesellschaften in Betracht, ebenso wie die traditionellen Instrumente wie Testamente und Lebensversicherungen. Übersehen Sie nicht den strategischen Wert von Schenkungen zu Lebzeiten oder einer Kombination aus diesen Ansätzen. Wenn Sie sich mit Ihrer Erbschaftssteuerstrategie befassen, sollten Sie sich wichtige Fragen stellen:
- Um welche Arten von Vermögenswerten handelt es sich (z.B. Immobilien, Wertpapiere, Eigentumsrechte, Lebensversicherungspolicen, digitale Vermögenswerte)?
- Wo befinden sich diese Vermögenswerte?
- Welche Staatsangehörigkeit, welchen Wohnsitz und welchen steuerlichen Wohnsitz haben die Personen, die Eigentümer des Vermögens sind und, diejenigen die das Vermögen erben können?
- Wie ist der Familienstand der beteiligten Personen?
- Wie hoch ist der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Eigentümer des Vermögens und den potenziellen Begünstigten?
- Wie sind die Eigentumsverhältnisse an den betreffenden Vermögenswerten (werden sie direkt von Einzelpersonen, über eine Personengesellschaft oder über einen Trust gehalten)?
Die Ausarbeitung des idealen Erbschafts- und Nachlassplans hängt von der einzigartigen Mischung der oben genannten Faktoren ab. Wenn mehrere Gerichtsbarkeiten im Spiel sind, kann die Komplexität zunehmen.
Wir können Ihnen helfen, Ihre aktuelle Situation zu beurteilen und massgeschneiderte Lösungen für die Nachlass-/Erbschaftsplanung zu finden, einschliesslich der Einrichtung von Trusts/Stiftungen und der Abfassung von Testamenten, falls erforderlich.