Was sind Investment Holding Companies und wie werden sie im Wealth Management eingesetzt?
Investment Holding Companies, auch Family Investment Companies genannt, sind speziell strukturierte Gesellschaften zur Verwaltung, Erhaltung und Mehrung von Familienvermögen. Sie werden häufig zur Umsetzung von Nachfolgeplanungen, zur steuerlichen Optimierung und zum Vermögensschutz über Generationen hinweg genutzt.
Durch die Bündelung von Vermögenswerten in einer Gesellschaft behalten Investoren die direkte Kontrolle über Anlagen, Ausschüttungen und die Unternehmensführung. Diese Struktur ermöglicht eine massgeschneiderte Vermögens- und Nachfolgeplanung. Als geschlossene Gesellschaften können Investment Holding Companies den reibungslosen Übergang von Vermögen zwischen Generationen erleichtern. Anteile können gemäss dem Willen des Gründers auf Familienmitglieder übertragen werden, um eine nachhaltige Nachlass- und Erbschaftsplanung zu unterstützen.
Welche Strategien zur Steueroptimierung lassen sich mit einer Investment Holding Company umsetzen?
Investment Holding Companies können in verschiedenen Formen zur Optimierung der Steuerlast auf Portfolioinvestitionen eingesetzt werden:
- Einkommensakkumulation: Einkünfte, die innerhalb einer Holdinggesellschaft erzielt werden, unterliegen der Besteuerung auf Unternehmensebene, jedoch nicht sofort auf Ebene der Gesellschafter. Dadurch sind Reinvestitionen ohne Abzüge möglich, was den Zinseszinseffekt verstärkt.
- Senkung des persönlichen Einkommenssteuersatzes: Die Aktionäre können Zeitpunkt und Umfang der Dividendenausschüttungen steuern. So lässt sich u.U. die Steuerprogression brechen.
- Beteiligungsabzug bei qualifizierten Beteiligungen: Hält eine Holdinggesellschaft eine Beteiligung im Wert von mindestens CHF 1 Mio. oder einen Anteil von mind. 10 % an einer anderen Gesellschaft, kann sie von dem sogenannten Beteiligungsabzug profitieren. Die effektive Besteuerung solcher Dividenden liegt je nach Kanton bei ca. 0.6 % bis 1 %.
- Nutzung tiefer Gewinnsteuersätze: Investment Holding Companies profitieren von Gewinnsteuersätzen zwischen 11 % und 20 % (je nach Kanton). Bei Ausschüttung an natürliche Personen, die eine Beteiligung von mind. 10 % an der Investment Holding halten, wird das Einkommen ermässigt besteuert (30 %–50 %).
Bieten solche Gesellschaften steuerliche Vorteile für Schweizer Anleger?
Investment Holding Companies können – bei richtiger Strukturierung und Verwaltung – die Steuerlast für Schweizer Anleger erheblich senken. Sie profitieren von tieferen Gewinnsteuersätzen und von der Teilbesteuerung der ausgeschütteten Dividenden. Der tatsächliche Vorteil hängt von der individuellen Situation, dem Sitzkanton und den Strukturkosten ab. Eine professionelle steuerliche Beratung ist unerlässlich.
Beispiel: Vermögende Privatperson in Zürich
Ein Zürcher Investor mit jährlichem Kapitaleinkommen von CHF 10 Mio. prüft, ob er direkt oder über eine Investment Holding Company in Zug investieren soll.
Steuerliche Parameter:
- Persönlicher effektiver Einkommenssteuersatz: 38.5 % (Bund 11.5 %, Kanton/Gemeinde 28.5 %)
- Gewinnsteuersatz Zug: 11.9 %
- Besteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen:
- 70 % auf Bundesebene
- 50 % auf kantonaler/kommunaler Ebene
Direkte Anlage:
Steuerbares Einkommen: CHF 10 Mio.
Einkommenssteuer: CHF 3’850’000
Über juristische Person:
Einkommen auf Unternehmensebene: CHF 10 Mio.
Gewinnsteuer: CHF 1’190’000
Ausschüttung an Aktionär: CHF 8’810’000
Direkte Bundessteuer: CHF 709’205
Kantonale/Gemeindesteuer: CHF 1’255’425
Gesamtsteuerlast: CHF 3’154’630
Steuervorteil: CHF 695’370
Mit Beteiligungsabzug (bei 50 % Dividendenanteil):
Einkommen: CHF 10 Mio.
Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen: CHF 5 Mio.
Gewinnsteuer: CHF 595’000
Ausschüttung: CHF 9’405’000
Direkte Bundessteuer: CHF 757’103
Kanton/Gemeinde: CHF 1’340’213
Gesamtsteuer: CHF 2’097’316
In diesem Szenario ergeben sich signifikant höhere Steuerersparnisse und eine gesteigerte Kapitalrendite im Vergleich zur Direktanlage. Dieses Beispiel zeigt, dass der Einsatz einer Investment Holding Company unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich vorteilhaft sein kann. Für eine wirksame Steueroptimierung ist jedoch eine durchdachte Struktur unerlässlich. Die Gesellschaft muss über hinreichende Substanz an ihrem Sitz verfügen, um vom Wohnkanton des Gesellschafters als eigenständiges Steuersubjekt anerkannt zu werden. Nur so lässt sich eine „Durchgriffsbesteuerung“ vermeiden. Eine solide Substanz schützt vor der Steuerfalle.
Kann ich eine Gesellschaft in einem Offshore-Gebiet mit 0% Steuersatz gründen?
Theoretisch ja. Schweizer Steuerbehörden wenden jedoch in solchen Fällen in der Regel das „Durchgriffsprinzip“ an und rechnen das Einkommen sowie Vermögen der Offshore-Gesellschaft direkt dem in der Schweiz ansässigen Gesellschafter zu. Die beabsichtigte steuerliche Trennung entfällt somit. In steuerlicher Hinsicht sind Offshore-Strukturen für Schweizer Anleger in der Regel ineffizient. Transparente und rechtskonforme Strukturen in der Schweiz oder in Ländern mit umfassenden Doppelbesteuerungsabkommen sind vorzuziehen.
Kann ich mein bestehendes operatives Unternehmen für private Investitionen verwenden?
Ja, sofern das Unternehmen in einem Kanton oder Staat mit niedriger Besteuerung domiziliert ist. Die Investitionserträge unterliegen dann einem tieferen Steuersatz, und die Steuerbehörden erkennen das Unternehmen in der Regel als eigenständiges Steuersubjekt an. Wichtig ist, dass die Investitionstätigkeit mit dem Gesellschaftszweck und der Unternehmensführung vereinbar ist. Geeignete betriebliche Strukturen müssen vorhanden sein, um sowohl das operative Geschäft als auch die Vermögensverwaltung effizient durchzuführen.
Bieten Investment Holding Companies steuerliche Vorteile für institutionelle Investoren, wie etwa Pensionskassen?
Da Schweizer Pensionskassen steuerbefreit sind und häufig von Vorzugsregelungen in Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, ist der Einsatz einer Investment Holding Company grundsätzlich nicht empfehlenswert. Sollte eine Pensionskasse aus Gründen des Risikomanagements ein Anlagevehikel benötigen, ist eine steuerlich transparente Struktur wie eine Kommanditgesellschaft vorzuziehen, um die volle Anwendbarkeit von Abkommensvergünstigungen zu gewährleisten.
Wenn Sie die Gründung einer Investment Holding Company oder eine andere Form der Vermögensstrukturierung zur Steueroptimierung in Betracht ziehen, unterstützt Sie LINDEMANNLAW mit massgeschneiderten rechtlichen und steuerlichen Lösungen. Unser Team berät vermögende Privatpersonen und Familien in der Schweiz und international bei Strukturierungsfragen, Compliance und Nachfolgeplanung.