Lindemann Law

Privater Standortwechsel in die Schweiz

Viele unserer Unternehmerkunden fragen uns derzeit, wie sie allein, mit ihrem Unternehmen oder mit ihrer Familie in die Schweiz übersiedeln könnten.

Die Schweiz geniesst nach wie vor den Ruf, eines höchsten Lebensstandards mit politischer Stabilität, der Sicherheit, des AAA-Finanzstatus von Fitch und Moody’s, eines Top-Bildungssystem mit den besten Universitäten der Welt und – trotz OECD-Mindeststeuerinitiative – eines attraktiven Steuer- und „Open for Business“-Umfeld zu vereinen, das dank den bilateralen Verträgen mit der EU und einem arbeitgeberfreundlichen, flexiblen Arbeitsrecht viele Top-Talente bereithält. Dies spricht vor allem eine international orientiertes, aktives, erfolgreiches und mobiles Klientel an.

1. Warum jetzt?
Im Vergleich ist die Schweiz in Krisenzeiten, wie der Covid-Krise attraktiv und unter den heutigen Umständen politisch stabil geblieben, unter anderem, weil die Inflation unter Kontrolle ist. Sie beherbergt den Hauptsitz vieler bekannter Industriekonzerne von
Nestlé bis Novartis, Roche bis ABB und gilt auch für moderne Unternehmen wie Google als Wirtschaftsstandort. Das zuverlässige Gesundheitssystem, die Weltklasse-Universitäten und die bürgernahe Grundeinstellung der Regierung werden als zusätzliche Gründe für eine Neuansiedlung gesehen. Mit 40’000 km2 Fläche bietet das Land eine wunderschöne Landschaft mit
mediterraner Wärme im Tessin bis zu polarem Klima in den Alpen, mit vielen Flüssen, Seen und Wäldern. Dank der internationalen Flugverbindungen und der idealen Lage im Herzen Europas sind alle europäischen Wirtschaftsmetropolen schnell erreichbar und Direktflüge nach Los Angeles und Peking und anderen globalen Drehkreuzen sind täglich verfügbar.

2. EU/EWR-Bürger
EU- / EWR-Bürger geniessen in der Schweiz einen privilegierten Status im Rahmen der bilateralen Abkommen. Bürger, die eine berufliche Tätigkeit ausüben, einen Arbeitsvertrag von mehr als einem Jahr mit einem Schweizer Arbeitgeber haben oder ein eigenes Unternehmen betreiben, haben Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung. EU / EWR-Bürger ohne berufliche Tätigkeit müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel, eine Krankenversicherung und eine angemessene Unterkunft verfügen.

3. Nicht-EU / EWR-Bürger
Für Nicht-EU / EWR-Bürger kann eine Aufenthaltsgenehmigung für Rentner ab 55 Jahren, aus medizinischen und ausbildungsbezogenen Gründen sowie aus geschäftlichen Gründen erteilt werden. Insbesondere Unternehmer, die mit ihrem Unternehmen in die Schweiz kommen und Arbeitsplätze schaffen, können eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Seit dem Brexit gehören britische Staatsbürger zur Kategorie der Nicht-EU / EWR-Bürger.

4. Besteuerung
Die Steuervorteile der Schweiz sind grundsätzlich die niedrige Steuersätze, eine kooperative Haltung der Steuerbehörden und vorteilhafte Pauschalsteuerabkommen (Lump Sum Agreement) für UHNWI.Es gibt fast 90 internationale Steuerabkommen, von denen man profitieren kann, wobei es Ausnahmen gibt für Immobilien, Trusts und Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen. Es gibt eine Einkommens- und Vermögenssteuer. Für ausländische Steuerzahler können vor der Ankunft Steuerpakete ausgehandelt werden („Pauschalbesteuerung“). Wie allgemein bekannt, können die Steuersätze nicht nur zwischen den Kantonen, sondern auch zwischen den Gemeinden stark variieren. Dies wird als „Schweizer Steuerwettbewerb“ bezeichnet und sorgt dafür, dass die Steuersätze landesweit so niedrig, wie möglich gehalten werden. Die niedrigsten Steuersätze finden sich in Zug, Schwyz und im benachbarten Liechtenstein mit 12 % (15 % im Jahr 2024) für Unternehmen und 22 % für natürliche Personen. Einige Kantone bieten Anreizprogramme für Unternehmen, welche sich in der Schweiz niederlassen.

5. Erbschaft, Trusts und Stiftungen
In den meisten Schweizer Kantonen und auf Bundesebene gibt es keine Erbschaftssteuer zwischen Ehegatten und direkten Nachkommen sowie keine Schenkungssteuer. Die Schweiz und Liechtenstein erkennen Trusts und Stiftungen nach ausländischem Recht an (Unterzeichnung des Haager Übereinkommens), und seit 2007 sind die kantonalen Praktiken bei der Besteuerung von Trusts harmonisiert worden.
Trustgesellschaften werden in der Schweiz von der FINMA reguliert (2023). Dabei hängt es stark davon ab, ob es sich um einen unwiderruflichen Trust mit Ermessensspielraum handelt, wobei für Ausländer, die einen Umzug in die Schweiz in Erwägung ziehen, eine Planung im Vorfeld auf jeden Fall ratsam ist. In jedem Fall sollte eine professionelle steuer- und familienrechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, bevor man sich in der Schweiz niederlässt. Schweizer Stiftungen werden in der Regel für steuerbefreite Wohltätigkeitsorganisationen verwendet.

6. Fintech
In der Schweiz und im benachbarten Liechtenstein gibt es eine weltweit führende und günstige Gesetzgebung für Fintechs, die einen ausgezeichneten Ruf geniesst. Seit dem Jahr 2021 verfügt die Schweiz über einen Rechtsrahmen für Distributed-Ledger-Technologien, z. B. das Blockchain-System. Auch hier sollte man sich vor der Ankunft und vor der Gründung eines neuen Fintechs beraten lassen. Im Rahmen der Schweizer Gesetze für Banken und Finanzdienstleistungen gibt es eine „Banklizenz light“ und in Liechtenstein Lizenzen für diverse Blockchain-Anbieter.

7. Liegenschaftserwerb
Für den Erwerb von Wohnimmobilien in der Schweiz ist für ausländische Staatsangehörige in der Regel eine Schweizer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Interessanterweise ist der Erwerb von Gewerbe- und Industrieimmobilien in der Schweiz jedoch nicht eingeschränkt. In bestimmten Kantonen ist es möglich, ein Ferienhaus ohne Schweizer Aufenthaltsgenehmigung zu erwerben, was sich für viele Neuankömmlinge in der Schweiz als ein erfolgreicher Einstieg erwiesen hat.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter.

ALS PDF DOWNLOADEN

Aktuellste Insights

Das Bilaterale III-Abkommen: Neudefinition der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz im Bereich der staatlichen Beihilfen

Steuervorteile und Herausforderungen für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassungen in der Schweiz

Bilaterale III erklärt: Relocation und Personenfreizügigkeit Schweiz-EU

Weitere Expertisen

Nach oben scrollen