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Prüfung und Einsprache bei fehlerhaften Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen für Unternehmen und Privatpersonen

Die Prüfung von Steuerveranlagungen ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Fehler oder unberücksichtigte Sachverhalte können nicht nur hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, sondern auch steuerrechtliche Risiken schaffen. Eine systematische Überprüfung und, falls notwendig, eine gut begründete Einsprache sind essenziell. Nachfolgend werden fünf zentrale Aspekte beleuchtet, die bei der Überprüfung von Steuerveranlagungen sowohl im Bereich Corporate Tax als auch für Privatpersonen zu beachten sind.

Ist die Einsprachefrist eingehalten?

Die gesetzliche Einsprachefrist beträgt 30 Tage ab Zustellung der Veranlagungsverfügung (Art. 132 DBG). Diese Frist ist zwingend und gilt gleichermassen für Unternehmen und Privatpersonen. Bei einer Versäumnis kann eine Fristwiederherstellung nur unter bestimmten Bedingungen beantragt werden (z. B. bei unverschuldetem Hindernis).

Tipp: Bei Unternehmen sollte sichergestellt werden, dass die Steuerveranlagungen systematisch erfasst und Fristen durch ein internes Kontrollsystem überwacht werden.

Wurden alle steuerlich relevanten Positionen korrekt erfasst?

Für Unternehmen umfasst dies insbesondere die korrekte Berücksichtigung von Abschreibungen, Rückstellungen, Verlustvorträgen und internen Verrechnungen. Bei Privatpersonen stehen Abzüge wie Berufsauslagen, Säule 3a oder Krankheitskosten im Fokus.

Tipp: Vergleichen Sie die Steuerveranlagung detailliert mit der Steuererklärung und identifizieren Sie Abweichungen. Dies gilt insbesondere für komplexe steuerliche Sachverhalte wie konzerninterne Transaktionen oder internationale Steuerfragen.

Wurden Abweichungen von der Steuerbehörde nachvollziehbar begründet?

Sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen muss die Steuerbehörde Abweichungen von der eingereichten Steuererklärung sachlich begründen. Unzureichende oder fehlende Erläuterungen sind ein potenzieller Ansatzpunkt für eine Einsprache.
Tipp: Unternehmen sollten insbesondere bei Betriebsprüfungen sicherstellen, dass alle Änderungen detailliert dokumentiert werden, um spätere Einsprüche fundiert vorbereiten zu können.

Ist die Einsprache gut strukturiert und ausreichend dokumentiert?

Eine Einsprache sollte klar und präzise formuliert sein. Für Unternehmen bedeutet dies, dass komplexe steuerliche Sachverhalte, z. B. Verrechnungspreise, mit entsprechenden Nachweisen wie Dokumentationen oder Gutachten untermauert werden. Bei Privatpersonen reicht oft eine kurze, strukturierte Argumentation mit den relevanten Belegen.

Tipp: Ergänzende Unterlagen sollten übersichtlich und vollständig beigefügt werden.

Welche weiteren Schritte sind bei einer Ablehnung der Einsprache möglich?

Falls die Einsprache abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit eines Rechtsmittels. Unternehmen können beispielsweise Entscheidungen zu komplexen steuerlichen Sachverhalten bei der kantonalen Steuerrekurskommission oder dem Verwaltungsgericht anfechten. Hierbei sind jedoch die Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu beachten.

Tipp: Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist insbesondere für Unternehmen wichtig, um strategische Entscheidungen hinsichtlich eines weiteren Vorgehens zu treffen.

Fazit:
Die Prüfung von Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen ist für Unternehmen und Privatpersonen ein wesentlicher Schritt, um Fehler zu vermeiden und steuerrechtliche Ansprüche zu wahren. Eine gut vorbereitete Einsprache kann nicht nur zu einer Reduktion der Steuerbelastung führen, sondern auch zukünftige Risiken minimieren.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer Steuerveranlagung oder bei der Einsprache? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie professionell und kompetent!

 

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