Lindemann Law

Die Schweizer Pauschalbesteuerung

Warum sollte man in die Schweiz umsiedeln? Pauschalbesteuerung für Privatpersonen

Viele unserer Relocation-Kunden stellen uns die folgenden Fragen:

1. Was ist die pauschale Besteuerung in der Schweiz?

Ein ausländischer Staatsangehöriger, der in die Schweiz zieht, hat das Recht, in der Schweiz anstelle der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuererklärung eine Einkommenssteuer nach dem besonderen vereinfachten Veranlagungsverfahren zu zahlen.  In diesem Fall wird die Steuer auf der Grundlage der geschätzten jährlichen Lebenshaltungskosten berechnet, die dem Steuerpflichtigen und den unterhaltsberechtigten Personen jedes Jahr entstehen.  Diese Methode zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage wird allgemein als „aufwandsbezogene Besteuerung“, „Pauschalbesteuerung“ oder „forfait fiscal“ bezeichnet.

Die Pauschalbesteuerung ist in allen Kantonen der Schweiz möglich, mit Ausnahme der Kantone Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel Landschaft und Basel Stadt. Sehr beliebte Kantone sind Zug, Schwyz, Tessin, Graubünden und Bern.

2. Wer kommt für die Pauschalbesteuerung in Frage?

Natürliche Personen haben das Recht, die Besteuerung nach dem Ausgabenprinzip zu beanztragen, wenn sie:

  • Keine Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen;
  • zum ersten Mal in die Schweiz umsiedeln, und
  • in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben.

Wichtig ist, dass diese Personen ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland aufgeben und in der Schweiz steuerlich ansässig werden und der weltweiten Besteuerung in der Schweiz unterliegen.

3. Was sind die Vorteile der Pauschalbesteuerung?

Die Pauschalbesteuerung bietet ausländischen vermögenden Privatpersonen, die sich in der Schweiz niederlassen, eine Reihe von Vorteilen. Erstens vereinfacht sie die Steuerveranlagung in der Schweiz erheblich.   Zweitens ermöglicht sie es, nicht-schweizerische Vermögenswerte und Einkünfte daraus von der Besteuerung und Berichterstattung in der Schweiz auszunehmen.  Drittens bietet es Sicherheit bezüglich der Höhe der Steuerbelastung in der Schweiz über mehrere Jahre hinweg.

4. Wie wird die Pauschalbesteuerung beantragt?

Die Pauschalregelung sollte ab dem Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz oder spätestens vor dem Entstehen der ersten Steuerpflicht in der Schweiz beantragt werden.   Dies geschieht durch ein schriftliches Gesuch an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden.  Die Regelung wird zwischen dem Steuerpflichtigen und den Steuerbehörden des betreffenden Kantons in einem Entscheid vereinbart, der in der Regel 5 Jahre gültig ist (es sei denn, die Umstände ändern sich).   Nach 5 Jahren kann die Entscheidung erneuert werden; das Verfahren für die Erneuerung ist ähnlich wie beim Antrag auf die erste Entscheidung.  Es gibt keine Begrenzung der maximalen Anzahl von Jahren für die Pauschalbesteuerung, solange die Bedingungen erfüllt sind.  Ein Steuerpflichtiger kann jederzeit zur normalen Besteuerung übergehen.

5. Wie hoch ist die Mindestbesteuerung und wie wird sie berechnet??

Bei der Pauschalregelung wird die Steuer den jährlichen Lebenshaltungskosten, mindestens aber nach dem höchsten der folgenden Beträge bemessen:

a) CHF 421 700 (ab 1. Januar 2023);

b) 7 x Mietwert der eigenen Immobilie oder 3 x jährlicher Rentenbetrag für Unterkunft und Verpflegung bei gemieteter Immobilie;

c) Bruttoeinkünfte aus Vermögenswerten in der Schweiz (u.a. aus unbeweglichem und beweglichem Vermögen in der Schweiz und aus in der Schweiz angelegtem Kapital).

Der obige Punkt (c) wird gemeinhin als „Kontrollrechnung“ bezeichnet.

6. Was ist in der Schweiz investiertes Kapital??

Bei Steuerpflichtigen, welche die Pauschalbesteuerung anwenden, werden Vermögen und Kapitalerträge und -gewinne aus nichtschweizerischen Quellen nicht in die Kontrollrechnung einbezogen.  Einkünfte aus in der Schweiz angelegtem Kapital liegen vor, wenn die Quelle der Einkünfte in der Schweiz gelegen ist.  Als in der Schweiz gelegene Einkommensquelle gilt im Allgemeinen Folgendes:

  • Schuldverschreibungen, bei denen der Emittent in der Schweiz ansässig ist oder seinen Sitz hat;
  • Beteiligungspapiere, bei denen der Emittent in der Schweiz ansässig ist oder seinen Sitz hat.

Der Ort, an dem die jeweiligen Schuld- oder Beteiligungstitel verwahrt werden, oder die entsprechende Währung sind in diesem Zusammenhang nicht entscheidend.

Es wird empfohlen, Ihr Vermögen zu überprüfen und gegebenenfalls umzustrukturieren, bevor Sie in die Schweiz ziehen.

7. Wie werden die Regeln für Pauschalbesteuerung auf ausländische Trusts angewandt?

Im Allgemeinen sollten Ausschüttungen von ausländischen Trusts nicht in die Kontrollberechnungen von schweizerischen Begünstigten einbezogen werden, die nach den Pauschalregeln besteuert werden, da diese als Einkommen aus nicht-schweizerischer Quelle betrachtet werden sollten.

Vorsicht ist geboten bei ausländischen Trusts, bei denen der Schweizer Pauschalsteuerzahler sowohl Treugeber als auch Begünstigter ist.   Nach der derzeitigen Praxis können diese Trusts für Schweizer Steuerzwecke als transparent behandelt werden, wenn der Treugeber eine wesentliche Kontrolle über die Trusts oder deren Vermögenswerte behält.   Bei solchen Trusts besteht das Risiko, dass die Vermögenswerte und die Erträge aus den Vermögenswerten des Trusts weiterhin dem Treugeber zugerechnet werden.  Falls Vermögenswerte und Kapitalerträge aus schweizerischen Quellen vorhanden sind, würden diese in die Kontrollberechnung für Pauschalsteuerzwecke einbezogen werden.

Da alle Trusts unterschiedlich sind, wird empfohlen, jede Truststruktur zu überprüfen und ihre Besteuerung nach den Pauschalregeln mit den Schweizer Steuerbehörden in einem Entscheid zu vereinbaren.

 

LINDEMANNLAW kann Ihnen bei der Relocation in die Schweiz helfen.  Wir können Ihre persönlichen Umstände beurteilen und Ihnen bei Einwanderungs- und Steuerangelegenheiten in der Schweiz helfen.  In Ihrem Namen können wir Aufenthaltsgenehmigungen beantragen und Anträge für die Pauschalbesteuerung bei den Schweizer Steuerbehörden einreichen.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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