Um was geht es?
Derzeit fragen uns viele selbständige Kunden an, wie sie mit dieser historischen Situation umgehen sollen. Der behördlich verordnete Stillstand bringt mitunter viele rechtliche Themen zutage, Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehr mit den Behörden für Kurzarbeit, Entschädigungen, auch wie finanzielle Engpässe überbrückt werden können, und generell, wie es nachher weitergeht. Hier wollen wir kurz Stellung nehmen. Wir sind in dieser Zeit sowohl physisch als virtuell aber nicht viral für Sie da!
1.Wo kann ich Kurzarbeit beantragen?
Wenn ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen Virus und der Kurzarbeit besteht, können entsprechende Anträge per Post oder per Briefeinwurf beim kantonalen Arbeitsamt eingereicht werden. In Zürich ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Die Schalter sind geschlossen. Es wird eine Hotline eingerichtet, ist aber noch nicht aktiv. Die Frist wurde auf einen Tag verkürzt. Betroffene Mitarbeiter erhalten dann immerhin 80% des Lohnes, beschränkt auf zwölf Monate. Die Arbeitsplätze müssen für den Bezugszeitraum garantiert werden.
2. Wie kann ich MwSt. und Steuern, andere Abgaben stunden?
Im Prinzip gibt es hier keinen Leitfaden dazu. Es hilft der persönliche Anruf bei den entsprechenden Behörden mit Schilderung der persönlichen Situation. Wenn der Konkurs eingetreten ist, kann die Stiftung Auffangeinrichtung die ausgefallenen BVG Beiträge zugunsten der Arbeitnehmer übernehmen, dies ist aber natürlich nicht anzustreben. Der Bund arbeitet derzeit offenbar ebenfalls an einer Lösung.
3. Wie kann ich einen finanziellen Engpass überbrücken?
Der Bund verbürgt Kredite im Umfang von 580 Millionen Franken und übernimmt die Risikoprämie und Antragskosten. Damit sollen auch kleine Unternehmen begünstigt werden. Anträge sollen an die Hausbank oder die ZKB gestellt werden . Bis zum 19.4.2020 hat der Bundesrat alle Betreibungen in der Schweiz verboten, was zumindest auf kürzeste Frist eine Erleichterung bieten kann. Wir empfehlen aber eher den Weg der Nachlassstundung zu gehen.
4. Wie kriege ich als Selbständiger doch ALV?
Es besteht für Selbständige kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die FDP empfiehlt aber, sich trotzdem bei den RAV zu melden und den Fall vorzutragen. Im Parlament hat NR Andri Silberschmidt diesen Vorstoss bereits gemacht.
5. Wie plane ich für die Zukunft?
Alle Unternehmen, vor allem aber solche, die regulatorisch überwacht werden, wie zB Externe Vermögensverwalter, Anlagefonds, kollektive Anlageformen, sollten einen aktualisierten Plan für das betriebliche Kontinuitätsmanagement („Business Continuity Plan“) haben. Darin müssen alle betrieblichen Abläufe auf ihre Widerstandsfähigkeit in Zeiten wie diese überprüft werden. Insbesondere berücksichtigt sollte werden, was geschieht, wenn Büroräume für längere Zeit nicht betreten werden dürfen und wie wird mit Kunden und Stakeholdern kommuniziert.
Weitere Fragen?
Das Team bei Lindemann Rechtsanwälte steht gerne zu Ihrer Verfügung, auch per E-Mail, wie unten.
Dr. Maria Ulmann
Tatiana Zakharova
Dr. Oliver Klein
Dr. Alexander Lindemann
Martin Schweikhart
Peter Vrkljan
Jörg Wenger
I Amt für Wirtschaft und Arbeit zur Kurzarbeit, online, 18.3.20
II Stiftung Auffangeinrichtung BVG, online, 18.3.20
III Schweizer Regierung zum Rechtsstillstand im Betreibungswesen, online, 18.3.20
IV SRF: Seco richtet Hotline für Unternehmen ein, online, 18.3.20