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Wie können Sie Ihr Geld im Rahmen des Schweizerischen Investitionsschutzabkommens für CS AT1-Anleihen zurückerhalten?

Am 19. März 2023 genehmigte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine Transaktion, die zur Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS führte und eine vollständige Abschreibung von 16 Milliarden Schweizer Franken in Additional-Tier-1-Anleihen (CS AT1) beinhaltete. Durch diese Maßnahme wurden die Aktionäre in der Kapitalhierarchie vor den Anleihegläubigern gestellt, was zu erheblichen Schockwellen auf den Finanzmärkten führte. Dieser Artikel befasst sich mit den weiterreichenden Auswirkungen dieser Entscheidung im Kontext des robusten Netzwerks bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzabkommen (BITs) der Schweiz und untersucht die potenziellen rechtlichen Möglichkeiten für Anleger.

  • Wie wirkt sich die Landschaft der Investitionsabkommen in der Schweiz auf die Anleihegläubiger der Credit Suisse aus?
    Die Schweiz hat über 120 BITs mit Ländern in Afrika, Lateinamerika, Asien und Europa unterzeichnet und sich damit nach Deutschland und China als das Land mit dem drittgrößten Netzwerk solcher Abkommen weltweit positioniert. Diese BITs zielen darauf ab, die Rechtssicherheit zu erhöhen, das Investitionsklima zu verbessern und die Attraktivität der Schweiz als internationaler Investitionsstandort zu steigern. Die Abkommen schützen vor nichtkommerziellen Risiken wie staatlicher Diskriminierung, rechtswidriger Enteignung und Beschränkungen des Zahlungs- und Kapitalverkehrs. Die jüngsten Entwicklungen in der Schweizer BIT-Praxis betonen die nachhaltige Entwicklung und umfassen Bestimmungen, die die Transparenz bei der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit gewährleisten und das Engagement der Schweiz für eine faire und gerechte Behandlung ausländischer Investitionen unterstreichen.
  • Welche Rolle spielte die FINMA bei der Abschreibung der CS AT1-Anleihe?
    Die FINMA begründete die Abschreibung der CS-AT1-Anleihe mit einem „Viability Event“, der durch die außerordentliche staatliche Unterstützung für die CS ausgelöst wurde. Diese beispiellose Entscheidung, die zwar auf vertraglichen Klauseln beruhte, wich jedoch von den traditionellen Finanznormen ab, nach denen Anleihegläubiger in der Regel vor den Aktionären Verluste tragen. Dies wirft Fragen hinsichtlich der Fairness und Vorhersehbarkeit der Regulierung auf.
  • Wie hat der Markt auf regulatorische Entscheidungen nach der Übernahme reagiert?
    Die negative Reaktion des Marktes unterstreicht die Bedenken hinsichtlich der Stabilität und Transparenz der Schweizer Regulierungsmaßnahmen. Diese Situation macht deutlich, dass die nationalen Finanzentscheidungen mit den internationalen Erwartungen und den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen ihrer bilateralen Investitionsabkommen in Einklang gebracht werden müssen.
  • Was sind die Forderungen nach fairer und gerechter Behandlung gegen die FINMA?
    Angesichts der schnellen und unerwarteten Art der CS AT1-Anleihe-Abschreibung könnten betroffene Anleger einen Verstoß gegen den in den geltenden BITs festgelegten Standard der fairen und gerechten Behandlung (FET) geltend machen. Solche Klagen würden argumentieren, dass die Maßnahmen der FINMA nicht transparent waren und die Aktionäre unverhältnismäßig begünstigten, was gegen die in den Schweizer Verträgen vorgesehene gerechte Behandlung verstößt.
  • Können Investoren aufgrund der AT1-Abschreibung eine indirekte Enteignung geltend machen?
    Investoren könnten auch Ansprüche wegen indirekter Enteignung geltend machen und argumentieren, dass die Abschreibung sie ihrer Investitionserträge beraubt hat, ohne dass ihnen ein faires Verfahren oder eine Entschädigung gewährt wurde, wie es die bilateralen Investitionsabkommen der Schweiz vorsehen. Die Frist für die Einreichung von Klagen wegen Enteignung in der Schweiz beträgt fünf Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem der Rechtsakt der Enteignung bekannt wurde.
  • Wie wirken sich die jüngsten Verbesserungen der BITs der Schweiz auf potenzielle Ansprüche aus?
    Die Tatsache, dass die Schweiz in ihren BITs in jüngster Zeit den Schwerpunkt auf nachhaltige Entwicklung und Transparenz legt, könnte sich auch auf die Auslegung dieser vertraglichen Verpflichtungen in potenziellen Streitfällen auswirken und eine breitere Grundlage für die Anfechtung von Regulierungsentscheidungen nach internationalem Recht schaffen.
  • Wie werden die Schäden für die Abschreibung der AT1-Anleihe bewertet?
    Die Ermittlung des Schadens würde die Berechnung der potenziellen Ergebnisse beinhalten, die sich ergeben hätten, wenn die CS AT1-Anleihen nicht abgeschrieben worden wären. Dies könnte die Bewertung der finanziellen Entwicklung dieser Anleihen auf der Grundlage der Marktbedingungen vor der Bekanntgabe der Übernahme beinhalten.
  • Welche Rechtsmittel stehen Anlegern zur Verfügung, um Verluste wieder gutzumachen?
    Ein internationales Schiedsverfahren gegen die Schweiz/Schweizerische Eidgenossenschaft könnte einen Weg zur Wiedergutmachung dieser Verluste bieten, wobei die Höhe des Schadensersatzes möglicherweise der Differenz zwischen dem Marktwert der Anleihen vor dem Ereignis und ihrem Wert von Null nach der Übernahme entspricht.

Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und die anschließende Abschreibung der CS-AT1-Anleihe stellen einen komplexen Fall dar, bei dem nationale Regulierungsmaßnahmen mit internationalen Investitionsschutzbestimmungen kollidieren. Dieses Szenario testet die Grenzen der Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen ihres umfassenden Netzwerks bilateraler Investitionsabkommen und wirft wichtige Fragen zur Angleichung der nationalen Finanzvorschriften an internationale Rechtsstandards auf.

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