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Credit Suisse AT1-Anleihen: Bundesgericht soll FINMA-Abschreibung überprüfen

Credit Suisse AT1-Anleihen: Bundesgericht soll FINMA-Abschreibung überprüfen

Einführung

Wie in einem Artikel in der FuW erwähnt: Die Abschreibung der von der Credit Suisse ausgegebenen Additional Tier 1 (AT1) Anleihen bleibt einer der umstrittensten Aspekte der Notrettung der Bank im März 2023.

Im Zuge der staatlich vermittelten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die vollständige Abschreibung von AT1-Anleihen mit einem Nominalwert von rund CHF 16 Milliarden.

Die Entscheidung löste zahlreiche Klagen von Investoren aus. Nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichthat der Streit nun das Schweizerische Bundesgerichtdas letztlich entscheiden wird, ob das Eingreifen der FINMA rechtmäßig war.

Hintergrund des Streits

AT1-Anleihen sind hybride Kapitalinstrumente, die nach der globalen Finanzkrise eingeführt wurden, um die Widerstandsfähigkeit von Banken zu stärken. Sie wurden entwickelt, um Verluste in Krisensituationen aufzufangen und sind Teil des Basel III-Regelwerks.

Bei der Rettung der Credit Suisse ordnete die FINMA eine vollständige Abschreibung dieser Instrumente als Teil der Notfallmaßnahmen zur Unterstützung der UBS-Übernahme.

Die Maßnahme war umstritten, weil die Aktionäre bei der Übernahme eine Entschädigung erhielten, während die AT1-Investoren völlig leer ausgingenwas die Anleger dazu veranlasste, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung anzufechten.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

In Oktober 2025erließ das Schweizer Bundesverwaltungsgericht eine wichtige Entscheidung in einem Hauptverfahren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Anordnung der FINMA keine ausreichende Rechtsgrundlage nach Schweizer Recht hatte.

Das Urteil hat die Möglichkeit eröffnet, dass die Abschreibung unrechtmäßig gewesen sein könnte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die FINMA und die UBS legten daraufhin Berufung ein und brachten den Fall vor das Schweizerischen Bundesgericht.

Aktueller Stand des Verfahrens

Der Bundesgerichtshof hat sich bereits mit einer wichtigen verfahrensrechtlichen Frage befasst.

Es gewährte aufschiebende Wirkung für die BeschwerdeDas bedeutet, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorerst nicht in Kraft tritt. Infolgedessen bleiben die AT1-Anleihen abgeschrieben und ohne Wert, bis das Gericht ein endgültiges Urteil fällt.

Ein endgültiges Urteil wird nicht sofort erwartet.

Mögliche Auswirkungen

Die bevorstehende Entscheidung könnte mehrere wichtige Fragen im Schweizer Banken- und Finanzmarktrecht klären:

  • den Umfang der Interventionsbefugnisse der FINMA in Krisensituationen bei Banken;

  • die rechtliche Behandlung von AT1-Kapitalinstrumenten in Abwicklungsszenarien;

  • die mögliche die Haftung der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder der Aufsichtsbehörden.

Angesichts der globalen Bedeutung von AT1-Instrumenten in der Kapitalstruktur von Banken wird der Ausgang des Falles von Anlegern und Aufsichtsbehörden weltweit genau beobachtet.

Fazit

Der Rechtsstreit um die AT1-Anleihen der Credit Suisse wird wahrscheinlich ein richtungsweisender Fall für die Schweizer Finanzregulierung werden. Die Entscheidung des Bundesgerichts wird darüber entscheiden, ob die Abschreibung von AT1-Anleihen im Wert von 16 Mrd. CHF rechtlich gerechtfertigt war, und könnte die Art und Weise beeinflussen, wie ähnliche Kriseninterventionen in Zukunft gehandhabt werden.

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Haftungsausschluss: Diese Veröffentlichung enthält nur allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Für eine Rechtsberatung in Ihrer speziellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an uns.

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