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Lebensversicherung mit Einmalprämie: Vorteile, steuerliche Aspekte und wichtige Überlegungen in der Schweiz

Was ist eine Lebensversicherung mit Einmalprämie und welche Vorteile hat sie?

Eine Lebensversicherung mit Einmalprämie ist eine rückkaufsfähige Versicherung, bei der die gesamte Prämie zu Beginn des Vertrages in einer einzigen Zahlung geleistet wird – im Unterschied zu klassischen Lebensversicherungen mit regelmässigen (monatlichen oder jährlichen) Prämienzahlungen. Das angesparte Kapital wird entweder konventionell, fondsgebunden oder gemischt investiert und bietet somit eine Kombination aus finanziellem Schutz und Vermögensaufbau.

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Lebensversicherung mit Einmalprämie aus Schweizer Sicht?

Während der Laufzeit der Lebensversicherung sind die Erträge, die auf die Einmalprämie erwirtschaftet werden, steuerfrei. Das bedeutet, dass Kapitalgewinne, die im Rahmen der Versicherung erzielt werden, in der Regel nicht der Einkommenssteuer unterliegen. Dies ermöglicht ein steuerfreies Kapitalwachstum, was den Sparprozess deutlich effizienter gestaltet.

Die Auszahlung der Versicherungssumme ist steuerfrei, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • Das Versicherungsverhältnis wurde vor Vollendung des 66. Lebensjahres begründet.
  • Die versicherte Person hat bei Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet.
  • Das Vertragsverhältnis besteht seit mindestens fünf Jahren.
  • Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person sind identisch.
  • Die Versicherung weist einen angemessenen Versicherungs­schutz für Erlebens- und Todesfall auf.

Werden alle oben genannten Bedingungen erfüllt, ist die Versicherungsleistung bei Auszahlung grundsätzlich von der Einkommenssteuer befreit.

Bei index- und fondsgebundenen Lebensversicherungen muss die Vertragsdauer mindestens zehn Jahre betragen. Ein Rückkauf der Police, also die vorzeitige vollständige oder teilweise Auszahlung des Kapitals, ist jedoch bereits nach fünf Jahren möglich. In diesem Fall ist der Rückkauf grundsätzlich steuerfrei, sofern die weiteren Bedingungen für die Steuerbefreiung (siehe oben) erfüllt und keine spekulative Absicht nachweisbar ist.

Was passiert, wenn die Versicherungssumme erst nach dem Tod der versicherten Person ausbezahlt wird?

Auszahlungen im Todesfall unterliegen in der Schweiz nicht der Einkommenssteuer. Erfolgt die Auszahlung jedoch an Personen, die nicht der überlebende Ehepartner oder direkte Nachkommen der versicherten Person sind, kann je nach Kanton eine Erbschaftssteuer anfallen.

Ich möchte als Einmalprämie mein Wertschriftenportfolio einbringen. Ist das möglich?

Ja, das ist möglich. Wertschriften können als Einmalprämie eingebracht werden. Das Wertschriftenportfolio wird von der Versicherungspolice umhüllt und kann weiterhin von einem Vermögensverwalter gemanagt werden. Eine solche Police wird in der Schweiz steuerlich gleich behandelt wie eine, die durch eine Bareinlage finanziert wurde.

Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, eine solche Police vor dem geplanten Umzug in der Schweiz abzuschliessen. Für die Erfüllung der Anforderungen bezüglich der Laufzeit der Police und des Alters der versicherten Person wird dann auf den Zeitpunkt des Abschlusses abgestellt.

Ich bin ein US-Staatsangehöriger und wohne in der Schweiz. Bringt eine Lebensversicherung mit Einmalprämie Vorteile auch für mich?

Da alle US-Staatsangehörigen in den USA unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist sorgfältig darauf zu achten, dass eine Versicherungspolice den Anforderungen des US-Steuerrechts entspricht. Lebensversicherungsprodukte werden in den USA in der Regel steuerlich vorteilhaft behandelt – vorausgesetzt, die Police erfüllt bestimmte Voraussetzungen gemäss US-Recht.

Damit die steuerlichen Vorteile genutzt werden können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Cash Value Accumulation Test: Der Rückkaufswert der Police darf nicht höher sein als die kumulierte Netto-Einmalprämie, damit das Produkt steuerlich als Lebensversicherung qualifiziert.
  • 7-Pay-Test: Um steuerfreie Entnahmen und Darlehen bis zur Höhe der eingezahlten Prämien (Basis) zu ermöglichen, muss die Police den sogenannten „7-Pay-Test“ bestehen. Dieser besagt, dass die Einmalprämie einen bestimmten kumulierten Betrag – nämlich die Summe der in den ersten sieben Jahren der Laufzeit zu zahlenden Regelprämien – nicht überschreiten darf.
  • Diversifikationsregeln des IRS: Die Wertschriftenanlagen innerhalb der Police müssen den US-amerikanischen Diversifikationsanforderungen entsprechen.
  • Investor Control Doctrine: Die versicherte Person darf nach US-Steuerrecht nicht als wirtschaftlich Begünstigter an den innerhalb der Police gehaltenen Anlagen betrachtet werden. Das bedeutet insbesondere, dass sie keine wesentlichen Anlageentscheidungen treffen, keine Stimmrechte ausüben und vor Fälligkeit keine Gelder beziehen darf.

Es ist daher unerlässlich, dass die Police nicht nur die Vorgaben des Schweizer, sondern auch jene des US-Steuerrechts erfüllt.

Sind alle obigen Voraussetzungen erfüllt, werden Erträge aus der Police in den USA erst bei einer Auszahlung im Erlebensfall als steuerpflichtiges Einkommen erfasst. Im Todesfall, wenn die Versicherungsleistung direkt an Begünstigte ausbezahlt wird, fällt in der Regel keine Einkommensteuer oder Nachlasssteuer an.

Bei LINDEMANNLAW beraten wir Privatpersonen und Familien zu den rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekten der Lebensversicherung mit Einmalprämie sowie zur Nachlass- und Vermögensplanung. Wenn Sie diese Art von Versicherung in Betracht ziehen oder deren Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation besser verstehen möchten, stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte gerne zur Seite.

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