Lindemann Law

Über uns

LAW, TAX & INTELLIGENCE for ENTREPRENEURS. LINDEMANNLAW ist eine Schweizer Anwaltskanzlei mit Fokus auf Vermögensverwaltung, Wealth Management und Unternehmer. Wir helfen bei der Strukturierung und Umsetzung von internationalen Investmentfondslösungen. Besondere Expertise haben wir mit Luxemburg, Malta, Liechtenstein und den Cayman Islands. Zu unseren Kunden zählen viele Schweizer und globale Schlüsselfiguren aus Industrie und Finanzwesen sowie die erfolgreichsten UHNWI-Unternehmer. Wir helfen Unternehmern in sämtlichen Aspekten ihres beruflichen und privaten Lebens.

Wir decken das gesamte Spektrum an regulatorischen und wirtschaftsrechtlichen, steuerlichen und beratenden Dienstleistungen ab, von Treuhand bis hin zu Relocation, Aufenthaltsgenehmigungen, Immobilien, M&A, Holdingstrukturen, Trusts, Stiftungen und Investmentfonds. Wir unterstützen Kunden erfolgreich bei der Erlangung ihrer regulatorischen Lizenzen, Börsennotierungen, der Emission von Anleihen, strukturierten Produkten und Tokens auf der Blockchain. Gleichzeitig verfügt LINDEMANNLAW über starke Kompetenzen in den Bereichen Governmental Relations und Lobbying.

Ausserdem können Sie auf unserer Wikipedia-Seite mehr über unsere Arbeit und unsere Beiträge im Rechtsbereich erfahren.

Darüber hinaus verfügt LINDEMANNLAW über langjähriges vertieftes Know-How in den Märkten USA sowie Osteuropa, GUS und russischsprachigen Ländern.

Wir sind verkehrsgünstig im Stadtzentrum von Zürich gelegen.

LINDEMANNLAW in den Medien
Unsere Expertise und unser Engagement für erstklassige Rechtsdienstleistungen wurden von verschiedenen renommierten Medien anerkannt. Wir sind stolz darauf, diese Beiträge zu teilen, die unsere Vordenkerrolle und unsere Beiträge im Rechtsbereich hervorheben.

Lesen Sie die folgenden Artikel, um mehr über LINDEMANNLAW und unseren Einfluss in der Branche zu erfahren:
✓ Finanz und Wirtschaft: UBS hat heikle Verbindungen zu sanktionierten Militärkonzernen in China
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✓ Citywealth: Horses: Carrots, carats and cool mints
✓ Handelszeitung: Ab wann gehört man zum reichsten Prozent?

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