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Handel mit NFTs – Fallen in der Schweiz Steuern an?

Non-Fungible Tokens (NFTs) sind zu einer beliebten Anlage sowohl für private als auch für institutionelle Investoren geworden. Das Volumen des Handels mit NFTs und das Angebot an neuen NFTs nehmen zu. Da die Regulierung hinterherhinkt, gibt es einige praktische rechtliche und steuerliche Fragen, mit denen sich Anleger konfrontiert sehen können. Im Folgenden gehen wir auf einige der typischen Steuerfragen für Anleger in der Schweiz ein.

1. Was macht NFTs einzigartig?

Ein NFT ist eine besondere Form von Token, die sich von anderen Token unterscheidet, da ein NFT einzigartig und nicht fungibel oder austauschbar ist.  NFTs können nicht mit anderen nicht-fungiblen Token getauscht werden.  Die Einzigartigkeit und Seltenheit ergibt sich aus den individuellen Merkmalen jedes NFT.

Die meisten Token werden auf Ethereum unter einem der bestehenden Ethereum-Protokolle (ECR-Standards) ausgegeben.  Während gewöhnliche fungible Token nach dem ECR-20-Standard ausgegeben werden, werden NFTs nach einem speziellen ECR-721-Standard ausgegeben.  Token, die nach dem ECR-721-Standard ausgegeben werden, unterscheiden sich in folgenden Aspekten von anderen Token:

  • Sie haben eine TokenID, die in der Blockchain nicht geändert werden kann und als Echtheitszertifikat dient;
  • sie können nicht geändert werden, sobald sie einmal erstellt wurden
  • sie sind unteilbar.

2. Wie werden NFTs für Schweizer Steuerzwecke behandelt?

Bisher hat die Eidgenössische Steuerverwaltung zwei wichtige Dokumente zur Besteuerung von Krypto-Assets herausgegeben: das Arbeitspapier und das Steuerinformationsdokument zur Besteuerung von Krypto-Assets.  In diesen Dokumenten werden die folgenden Arten von Token betrachtet:

  1. Zahlungsmünzen, definiert als Münzen, die für den Kauf von Waren und Dienstleistungen verwendet werden;
  2. Utility-Tokens, die Zugang zu einem digitalen Recht oder einer digitalen Dienstleistung gewähren, die auf einer Blockchain-Infrastruktur oder über diese bereitgestellt werden;
  3. Asset-backed Token, die eine Investition in einen Basiswert darstellen.

Die oben genannten Dokumente enthalten keine spezifischen Hinweise zur Klassifizierung oder Behandlung von NFTs für Schweizer Steuerzwecke. Die vorgeschlagene Token-Kategorisierung scheint für NFTs nicht geeignet zu sein, da NFTs einzigartige Gegenstände darstellen, die nicht austauschbar sind.  Aus diesem Grund ist die Frage der steuerlichen Behandlung von Transaktionen mit NFTs in der Schweiz noch offen und bedarf einer Einzelfallanalyse.

Bestimmte Merkmale von NFTs können beispielsweise dazu führen, dass sie als digitale Kunstwerke eingestuft und für Steuerzwecke als “Sammlerstücke” behandelt werden. Alternativ dazu können sie als immaterielle Rechte und ihre Übertragung als Dienstleistung eingestuft werden.

3. Ist der Handel mit NFTs in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?

Sollte die Übertragung von NFT (z. B. Kauf oder Verkauf eines NFT) als Erbringung einer Dienstleistung eingestuft werden, sollte der Ort der Leistung für MwSt.-Zwecke in der Regel auf der Grundlage des Wohnsitzes des Empfängers einer solchen Dienstleistung bestimmt werden. 

Der Kauf und Verkauf von NFTs kann der schweizerischen Mehrwertsteuer unterliegen, wenn der Ort der Leistung in der Schweiz liegt, d.h. wenn der Käufer der NFTs in der Schweiz oder in Liechtenstein ansässig ist.  Wenn beispielsweise grenzüberschreitende Transaktionen stattfinden und NFTs an in der Schweiz ansässige Anleger verkauft werden, kann dies eine Reverse-Charge-Mehrwertsteuer in der Schweiz oder eine Mehrwertsteuerpflicht des Verkäufers der NFTs in der Schweiz auslösen.

Verkauft eine Schweizer Person NFTs, würden die Verkäufe an schweizerische oder liechtensteinische Käufer der schweizerischen Mehrwertsteuer zu einem Satz von 7,7 % unterliegen, während die Verkäufe an ausländische Käufer nicht der schweizerischen Mehrwertsteuer unterliegen würden.

In der Praxis werden die meisten Transaktionen mit NFTs grenzüberschreitend über spezialisierte Online-Plattformen abgewickelt, auf denen der Handel auf anonymer Basis stattfindet.  Dies erschwert es den Schweizer Anlegern, den Ort der Lieferung für MwSt.-Zwecke zu bestimmen und folglich festzustellen, welche dieser Transaktionen der Schweizer MwSt. unterliegen und welche nicht.   Eine geeignete praktische Lösung kann mit den schweizerischen Steuerbehörden auf der Grundlage der spezifischen Umstände des jeweiligen Einzelfalls vereinbart werden.

4. Unterliegt der Handel mit NFTs in der Schweiz der Einkommensteuer?

Wenn in der Schweiz ansässige Privatpersonen regelmässig mit NFTs handeln, kann dies als steuerpflichtige gewinnbringende Handelstätigkeit und nicht als steuerfreie private Vermögensverwaltung angesehen werden.  In diesem Fall würden Gewinne aus solchen Verkäufen der Einkommenssteuer unterliegen (Verluste können steuerlich absetzbar sein).

Ob eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.  Um den Steuerpflichtigen Rechtssicherheit zu geben, haben die Schweizer Steuerbehörden einige Kriterien als “Safe-Harbour-Regeln” entwickelt, die Parameter wie die Haltedauer der Anlagen, das Transaktionsvolumen (die Summe aller Kaufpreise und Verkaufserlöse) pro Kalenderjahr, das Verhältnis zwischen den Kapitalgewinnen aus den Anlagen und dem Nettoeinkommen im Steuerzeitraum, die Hebelwirkung und den Einsatz von Derivaten berücksichtigen. 

5. Unterliegt der Besitz von NFTs in der Schweiz der Vermögenssteuer?

Hält eine in der Schweiz ansässige Person NFT, so sind diese Teil des in der Schweiz vermögenssteuerpflichtigen Vermögens.  Für Zwecke der Vermögenssteuer ist die Bewertung der Vermögenswerte am Ende jeder Steuerperiode erforderlich. Eine geeignete Bewertung für NFTs zu finden, kann eine schwierige Aufgabe sein.  Einerseits veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung keine Jahresendbewertungen für NFTs. Andererseits gibt es keinen entwickelten Sekundärmarkt, auf dem man den aktuellen Marktwert des betreffenden NFT finden kann.  Eine geeignete praktische Lösung muss in jedem Einzelfall gefunden werden und kann möglicherweise in einem Steuerruling mit den zuständigen kantonalen Steuerbehörden vereinbart werden.

LINDEMANNLAW kann Ihre Investitionen und Geschäfte mit NFTs überprüfen und Ihnen helfen, die relevanten steuerlichen Auswirkungen in der Schweiz zu beurteilen.  Wir können Sie über die geeigneten Strukturierungsmöglichkeiten beraten und entsprechende Steuerrulings bei den Schweizer Steuerbehörden einholen.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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