Lindemann Law

Freiwillige Liquidation in der Schweiz: 6 FAQs beantwortet

Dieser Artikel befasst sich mit der Komplexität der Unternehmensliquidation, wobei zwischen freiwilliger Liquidation und Insolvenz unterschieden wird. Er befasst sich mit den Gründen für eine Liquidation, der Dauer des Verfahrens, den damit verbundenen Kosten und den entscheidenden Aufgaben eines Liquidators. Der Inhalt zielt darauf ab, Unternehmen ein klares, präzises Verständnis des Liquidationsverfahrens und seinen Auswirkungen zu vermitteln.

Unternehmen werden nicht nur „geboren“, d.h. gegründet, sie „sterben“ auch, d.h. sie enden freiwillig durch Liquidation oder Insolvenz. Gerne beantworten wir die 6 häufigsten Fragen unserer Kunden zum Thema Liquidation.

Was sind die Unterschiede zwischen der freiwilligen Liquidation und der Insolvenzliquidation?

Freiwillige Liquidation

Die Auflösung der Gesellschaft kann durch freiwillige Liquidation erfolgen, wenn die Aktionäre oder Gesellschafter der Gesellschaft beschliessen, die Gesellschaft aufzulösen. In diesem Fall erfolgt die Liquidation auf freiwilliger Basis und nicht aufgrund von Insolvenz oder behördlicher Anordnung.

Zahlungsunfähigkeit

Die Auflösung eines Unternehmens kann auch durch Insolvenz erfolgen. Eine Insolvenz liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen und zahlungsunfähig wird. In diesem Fall kann ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Das Insolvenzverfahren beginnt in der Regel mit einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Unternehmen oder einen Gläubiger. Das Gericht ernennt dann einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens verwaltet.

Was sind die wichtigsten Schritte bei einer freiwilligen Liquidation in der Schweiz?

Die Auflösung einer Gesellschaft wird bei einer AG durch einen Beschluss der Generalversammlung und bei einer GmbH durch einen Gesellschafterbeschluss beschlossen. Der Beschluss wird in Anwesenheit eines Notars gefasst, der eine öffentliche Urkunde ausstellt. Die Löschung der Gesellschaft wird in das Handelsregister eingetragen und der Firmenname mit dem Zusatz „in Liquidation“ ergänzt.

Die Gesellschafter ernennen einen Liquidator, der mit der Verwertung der Gesellschaft betraut wird. Der Liquidator kann auch von einem Richter ernannt werden, wenn ein Gesellschafter dies aus wichtigen Gründen beantragt. Der Liquidator muss sich an das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) wenden, um einen Schuldenruf anzukündigen. Mit dieser Bekanntmachung sollen alle Gläubiger über die Auflösung der Gesellschaft informiert und aufgefordert werden, ihre Forderungen innerhalb eines Jahres geltend zu machen.

In dieser Phase beginnt die Liquidation, die teilweise mehrere Jahre dauern kann. Der Liquidator muss ein Inventar der Aktiva erstellen und eine Bilanz erstellen, in der auch die Forderungen berücksichtigt werden, die aufgrund des im SHAB veröffentlichten Schuldenrufs erhoben wurden. Er muss die laufenden Geschäfte beenden, die Verpflichtungen des Unternehmens erfüllen und die Vermögenswerte verwerten.

Ein Jahr nach Bekanntgabe des Schuldenrufs kann der Liquidator die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister beantragen, sofern die Verwertung abgeschlossen ist. Die Jahresfrist kann auf drei Monate verkürzt werden, wenn ein zugelassener Revisionssachverständiger bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und keine Interessen Dritter gefährdet sind.

Freiwillige Liquidation vs. Konkurs: Welcher Ansatz ist der richtige für Ihr Unternehmen?

Freiwillige Liquidation

Vorteil – das Verfahren wird von den Aktionären oder Gesellschaftern des Unternehmens kontrolliert und kann in der Regel schneller und billiger sein als eine gerichtliche Liquidation. Weiter bietet es die Möglichkeit, das Vermögen des Unternehmens gerecht unter Gläubigern und Aktionären aufzuteilen. Es kann auch dazu beitragen, die Haftung der Aktionäre zu vermeiden.

Nachteil – Es kann schwierig sein, alle Gläubiger und Aktionäre zu ermitteln und zu kontaktieren. Die Liquidation kann teuer sein, insbesondere wenn das Unternehmen viele Verbindlichkeiten hat oder wenn es schwierig ist, die Vermögenswerte des Unternehmens zu bewerten.

Zahlungsunfähigkeit

Vorteil – das Vermögen des Unternehmens kann gerecht unter den Gläubigern aufgeteilt werden. Durch die Insolvenz kann das Vermögen des Unternehmens effektiv ermittelt und verwaltet werden. Es ist eine gute Gelegenheit, das Unternehmen umzustrukturieren und seine finanzielle Situation zu verbessern. Weiter kann die Haftung der Aktionäre vermieden werden.

Nachteil – das Verfahren wird vom Gericht kontrolliert und kann teurer und zeitaufwändiger sein als eine freiwillige oder ordentliche Liquidation. Die Aktionäre oder Gesellschafter haben weniger Einfluss auf das Verfahren und können gezwungen werden, Schulden zu bezahlen.

Was sind die wichtigsten Kosten einer freiwilligen Liquidation?

Gerichtskosten: In der Regel benötigt ein Unternehmen für die Durchführung des Liquidationsverfahrens einen Rechtsanwalt.

Notargebühren: Für die Liquidation kann auch ein Notar erforderlich sein, insbesondere für die Beurkundung des Liquidationsbeschlusses und die Beglaubigung von Dokumenten.

Steuerliche Kosten: Bei einer Liquidation müssen häufig Steuererklärungen eingereicht werden, um sicherzustellen, dass alle Steuern bezahlt werden.

Sozialversicherungsbeiträge: Wenn das Unternehmen Angestellte hatte, müssen die Sozialversicherungsbeiträge der Angestellten während der Liquidation weiter bezahlt werden.

Welche Schritte muss ein Liquidator unternehmen, um eine ordnungsgemässe Liquidation in der Schweiz zu gewährleisten?

Der Liquidator muss im Auflösungsverfahren mehrere wichtige Schritte durchlaufen, um eine ordnungsgemässe Liquidation des Unternehmens zu gewährleisten. Zunächst muss der Liquidator den Auflösungsbeschluss beim Handelsregister anmelden. Dies markiert den Beginn des Auflösungsprozesses und legt den rechtlichen Rahmen für die Liquidation fest.

Nach seiner Ernennung hat der Liquidator die Aufgabe, eine Bilanz zu erstellen. Diese Bilanz gibt einen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens zum Zeitpunkt der Auflösung.

Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte und Entscheidungen während des Abwicklungsprozesses.

Der nächste Schritt für den Liquidator besteht darin, das Tagesgeschäft des Unternehmens abzuschliessen. Dabei kann es erforderlich sein, ausstehende Beträge von Gesellschaftern einzuziehen, die ihre Einlagen auf nicht voll eingezahlte Anteile noch nicht geleistet haben. Im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wären dies ausstehende Kapitaleinlagen. Parallel dazu ist der Konkursverwalter für die Verwertung des Gesellschaftsvermögens und die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft zuständig. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Bilanz und des Schuldenrufs. Der Konkursverwalter muss sich vergewissern, dass keine Überschuldung vorliegt, bevor er diese Massnahmen ergreift.

Ein weiterer wichtiger Schritt in diesem Verfahren ist die Veröffentlichung eines Schuldenrufs im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Dabei handelt es sich um eine förmliche Aufforderung an die Gläubiger, ihre offenen Forderungen anzumelden. Diese Veröffentlichung dient der Transparenz und ermöglicht es den Gläubigern, ihre Forderungen geltend zu machen.

Schliesslich muss der Liquidator mit dem kantonalen Steueramt zusammenarbeiten. Die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister markiert das Ende des Liquidationsverfahrens und bestätigt die formelle Beendigung der Tätigkeit der Gesellschaft.

Wie können wir Sie unterstützen?

Wir unterstützen und beraten Unternehmen und Unternehmer in allen Aspekten der Liquidation. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Lösung. Unsere wichtigsten Dienstleistungen sind:

  • Lösungen, um eine Liquidation zu vermeiden
  • Verkauf von Unternehmen
  • Durchführung eines Umschuldungsmoratoriums und Verhandlungen mit etwaigen Gläubigern
  • Durchführung der Liquidationsbeschlusssitzung
  • Anmeldung der Liquidation im Handelsregister und des Schuldenrufs im SHAB
  • Übernahme des Mandats als Liquidator
  • Erfassung von Inventar und Vermögenswerten
  • Erstellung einer Liquidationsbilanz
  • Verteilung des Vermögens
  • Berechnung und Meldung von Quellensteueransprüchen
  • Anmeldung der Löschung bei den Steuerbehörden und Einholung der entsprechenden Bestätigung der Löschung
  • Löschungsmeldung und Begleitung von Sozialversicherungskontrollen
  • Löschung im Handelsregister

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Aktuellste Insights

EU-Gerichte in der Schiedsgerichtsbarkeit: Einblicke in die bilateralen III Abkommen mit der Schweiz

Verständnis von Schlichtungsverfahren und Ombudsstellen in der Schweiz

Der Schutz von Investitionsverträgen: Schutz für Ihre Auslandsinvestitionen

Weitere Expertisen

Nach oben scrollen