Lindemann Law

Notariat und Beurkundungsrecht

Unsere Fachspezialisten und Schwyzer Urkundsperson beraten und betreuen Unternehmen und Privatkunden bei allen Arten von beurkundungspflichtigen Geschäften namentlich der Gründung von Gesellschaften, gesellschaftsrechtliche Beschlussfassungen wie Statutenänderungen, Kapitalveränderungen und verschiedene Umstrukturierungen, Übertragung von Grundstücken sowie Errichtung und Änderung von Grundpfandrechten und -dienstbarkeiten. Unsere Fachspezialisten sind ferner spezialisiert auf die Beratung bei Unternehmensnachfolgeregelungen, privaten Nachlassplanungen (letztwillige Verfügungen) sowie Ehe- und Erbverträgen. Auch Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien, Übersetzungen, Spezialbeglaubigungen etc. gehören zu unserem Dienstleistungsangebot.

Aktuellste Insights

Freiwillige Liquidation in der Schweiz: 6 FAQs beantwortet

Raphael Züger, Rechtsanwalt und Notar, wird Teil unseres Teams

Lex Koller – Wer darf in der Schweiz Immobilien erwerben?

Nehmen Sie Kontakt auf

Nach oben scrollen