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Was sind die neuen Schweizer Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche?

Am 22. Mai 2024 legte der Schweizer Bundesrat dem Parlament einen Vorschlag zur Verabschiedung wichtiger gesetzlicher Maßnahmen zur Stärkung des Anti-Geldwäsche-Rahmens des Landes vor. Dieser Schritt unterstreicht das Engagement der Schweiz für die Wahrung der Integrität und des Rufs ihres Finanz- und Rechtssystems. Dieser Artikel befasst sich mit den wichtigsten Aspekten und Auswirkungen dieser neuen Maßnahmen und konzentriert sich dabei auf die wichtigsten eingeführten Elemente.

Warum sind verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche erforderlich?

Die vorgeschlagenen Maßnahmen bauen auf der Weiterentwicklung der internationalen Standards der Financial Action Task Force auf. Ein wirksames AML-System ist für den Erfolg der Schweiz als sicherer, international anerkannter Finanzplatz von entscheidender Bedeutung.

Was sind die wichtigsten Elemente der neuen Bestimmungen des Geldwäschegesetzes?

Die neuen Bestimmungen des Geldwäschegesetzes zielen in erster Linie auf eine größere Transparenz ab. Zu den wichtigsten Elementen gehören:

  1. Einführung von Verpflichtungen für juristische Personen mit höherem Risiko
    Rechtsträger, die ein höheres AML-Risiko darstellen, werden neue Verpflichtungen haben, um die tatsächlichen Personen hinter den rechtlichen Strukturen schneller und zuverlässiger zu ermitteln.
  2. Bundesregister der wirtschaftlich Berechtigten
    Das neue Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen (TJPG) schreibt ein Register vor, in dem die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen erfasst werden müssen. Dieses Register wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) elektronisch verwaltet und umfasst alle juristischen Personen nach Schweizer Recht sowie bestimmte ausländische Rechtsträger, die eng mit der Schweiz verbunden sind.
  3. Sorgfaltspflichten für Berater und Anwälte
    Der Gesetzesentwurf erweitert die Sorgfaltspflichten bei der Bekämpfung der Geldwäscherei auf bestimmte Beratungstätigkeiten, bei denen ein hohes Geldwäschereirisiko besteht.
  4. Verbessertes Sanktionsrisikomanagement
    Finanzintermediäre und Berater sind ausdrücklich verpflichtet, organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Sanktionsrisiken gemäß dem Embargogesetz wirksam zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen.
  5. Herabgesetzte Schwellenwerte für Barzahlungen
    Die Schwelle für Barzahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel wird von 100.000 CHF auf 15.000 CHF gesenkt. Neue Sorgfaltspflichten gelten für alle Barzahlungen bei Immobilientransaktionen, unabhängig von der Höhe des Betrags.
  6. Umfassender Informationsaustausch
    Im Geldwäschereigesetz und im Finanzinstitutsgesetz (FINIG) wird eine Rechtsgrundlage für einen umfassenden Informationsaustausch zwischen Selbstregulierungsorganisationen (SRO), Aufsichtsorganisationen (AO) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) geschaffen.
  7. Einheitlicher Datenstandard für Meldungen der Meldestelle für Geldwäscherei Schweiz
    Das Gesetz schreibt einen einheitlichen Datenstandard für die Übermittlung von Meldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) vor.
Was ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer?

Das neue Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen (TJPG) schreibt die Einrichtung eines Registers zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen vor. Dieses Register wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) elektronisch geführt.

Das TJPG gilt für alle juristischen Personen nach Schweizer Recht sowie für bestimmte ausländische juristische Personen, die eine wesentliche Verbindung zur Schweiz haben. Die Definition des wirtschaftlich Berechtigten entspricht dem Geldwäschereigesetz (GwG), das die natürliche Person identifiziert, die letztlich die Kontrolle über eine juristische Person ausübt.

Nach dieser Gesetzgebung sind Schweizer Unternehmen verpflichtet, die Identität ihrer wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln und zu überprüfen. Sie müssen diese Identität sowie Art und Umfang der ausgeübten Kontrolle dem Register melden. Änderungen der erfassten Informationen müssen innerhalb eines Monats nach ihrem Auftreten gemeldet werden.

Aus Datenschutzgründen ist das Register nicht öffentlich. Der Zugang ist auf bestimmte Behörden beschränkt, die in den Rechtsvorschriften aufgeführt sind. Finanzintermediäre erhalten ebenfalls Zugang zum Register, soweit dies zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschereigesetz erforderlich ist. Während Finanzintermediäre weiterhin die wirtschaftlich Berechtigten eigenständig ermitteln und überprüfen müssen, stellt das Register eine zusätzliche Informationsquelle dar, die bei der Kundenakquise oder bei internen Prüfungen herangezogen werden kann.

Finanzintermediäre sind verpflichtet, der zuständigen Behörde alle Unstimmigkeiten zu melden, die sie im Register feststellen. Diese „Meldung von Unstimmigkeiten” ist nur erforderlich, wenn Zweifel an der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer bestehen. Vor der Meldung müssen Finanzintermediäre die Unstimmigkeiten mit dem betreffenden Unternehmen besprechen und eine angemessene Frist für die Klärung einräumen.

Darüber hinaus führt das TJPG eine Meldepflicht für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Aktionäre und Gesellschafter ein, die in treuhänderischer Funktion handeln. Diese Personen müssen der juristischen Person die Identität der Person oder des Unternehmens mitteilen, in deren/dessen Namen sie handeln. Im Handelsregister eingetragene Unternehmen sind verpflichtet, diese Informationen an das Handelsregister und unter bestimmten Bedingungen an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden.

Was sind die neuen Sorgfaltspflichten für Berater und Anwälte?

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Geldwäschebekämpfung auf bestimmte Beratungstätigkeiten ausgeweitet werden, bei denen ein erhöhtes Geldwäscherisiko besteht. Berater und Anwälte, die im Auftrag ihrer Kunden folgende Tätigkeiten ausüben, unterliegen diesen Pflichten:

✓ Verkauf oder Kauf von Immobilien

✓ Gründung oder Einrichtung von Unternehmen, Stiftungen oder Trusts

✓ Verwaltung oder Leitung von Unternehmen, Stiftungen oder Trusts

✓ Organisation von Unternehmensbeiträgen

✓ Verkauf oder Kauf von Unternehmen

✓ Bereitstellung von Adressen oder Räumlichkeiten als eingetragener Sitz für Unternehmen, Stiftungen oder Trusts

✓ als Aktionär im Namen einer anderen Person

Inhalt und Umfang der Verpflichtungen basieren auf einem risikobasierten Ansatz und umfassen bestimmte Verantwortlichkeiten:

✓ Überprüfen Sie die Identität der Kunden.

✓ Ermitteln und bestätigen Sie die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer.

✓ Die Art, den Zweck und den Hintergrund der Transaktion oder Dienstleistung verstehen und dokumentieren.

✓ Führen Sie umfassende Aufzeichnungen über die Sorgfaltspflichtaktivitäten.

✓ Interne Kontrollen und Verfahren zur Minderung von Geldwäscherisiken einführen.

✓ Verdächtige Aktivitäten melden, dabei jedoch das Berufsgeheimnis wahren. Anwälte müssen nur dann Meldung erstatten, wenn sie Finanztransaktionen für Kunden durchführen.

Darüber hinaus müssen sich Berater einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschließen, die die Einhaltung der AML-Verpflichtungen überwacht. Bei Anwälten erfolgt die Aufsicht durch die kantonalen Behörden, die die Einhaltung des Verhaltenskodexes gemäß dem Bundesgesetz über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BGFA) überwachen.

Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich bis 2026 in Kraft treten und einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Schweizer AML-Rahmens darstellen.

Der Finanzplatz Schweiz sieht sich weiterhin internationalem Regulierungsdruck ausgesetzt, insbesondere was die Umsetzung der Meldepflicht bei Diskrepanzen betrifft, die für Banken und Vermögensverwalter eine große Herausforderung darstellt.

Sollten Sie weitere Informationen oder professionelle Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Bewältigung dieser regulatorischen Änderungen.

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