Lindemann Law

Malta

Malta hat sich zu einer beliebten EU-Jurisdiktion für Investmentfonds entwickelt. Malta bietet eine breite Palette von Fondsprodukten. Es verfügt über eine zugängliche und proaktive Fondsregulierungsbehörde, nämlich die Malta Financial Services Authority (“MFSA”), die als einzige Regulierungsbehörde für die Zulassung und Überwachung aller Finanzdienstleistungen in Malta zuständig ist. Malta bietet ein perfektes Gleichgewicht zwischen einem steuerlich effizienten, gut regulierten und erschwinglichen Fonds-Domizil, das in der Lage ist, komplexe Strategien und Strukturen unterzubringen. Malta geniesst ein äusserst vorteilhaftes Steuersystem, bei dem lizenzierte Fonds generell von der maltesischen Einkommens- und Kapitalertragssteuer befreit sind. Malta hat im Vergleich zu anderen EU-Ländern niedrige Betriebskosten für einen voll lizenzierten Fonds. Malta erlaubt die Gründung von Umbrella-Fonds und der Einsatz von ausländischen Fondsmanagern und Verwahrern ist ebenfalls zugelassen. Bestimmte Fonds (PIFs/AIFs) können eine Notierung an der Malta Stock Exchange (“MSE”) beantragen.

Maltesische Fonds können entweder als Alternative Investmentfonds (“AIFs”) mit der Möglichkeit, den Fonds in der gesamten EU unter der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (“AIFMD”) zuzulassen, als Professional Investor Fund (“PIF”), der für kleinere Fonds (“De-Minimis-Manager”) das Mittel der Wahl ist, oder als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (“UCITS”) zugelassen werden. Darüber hinaus erlaubt das maltesische Rahmenwerk den “Notified AIF” oder NAIF, der entwickelt wurde, um die Zeit bis zur Markteinführung zu reduzieren und innerhalb von zehn (10) Tagen registriert werden kann. Darüber hinaus kann ein Fonds als privater Familienfonds (“Private Collective Investment Scheme” oder “CIS”) mit einer Beteiligung von nicht mehr als 15 Freunden oder Familienmitgliedern des Promoters aufgelegt werden. Ein solcher Fonds unterliegt keiner Lizenzierungspflicht, sondern benötigt lediglich eine Anerkennungsbescheinigung der MFSA.

LINDEMANNLAW kann Ihnen helfen, in Malta Investmentgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit variablem Stammkapital (“SICAVs”) oder ohne variables Stammkapital (“INVCOs”), offene und geschlossene Investmentgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Unit Trusts, Vertragsfonds, vorgeschriebene und nicht vorgeschriebene Fonds zu gründen, Alternative Investment Funds (“AIFs”), Notified Alternative Investment Funds (“NAIFs”), Professional Investor Funds (“PIFs”), Retail Funds (“UCITs”), Crypto PIFs, Special Purpose Vehicle (“SPVs”), Private Family Funds (“Private Collective Investment Schemes” oder “CISs”).

Darüber hinaus hat sich Malta durch sein stetig wachsendes Engagement, sich als Finanzdienstleistungszentrum zu etablieren, zu einer attraktiven Jurisdiktion für internationale Geschäfte und Investitionen entwickelt. Die Flexibilität des Verbriefungsregimes ermöglicht eine umfangreiche Palette von Vermögenswerten, einschliesslich zukünftiger Forderungen, die durch ein maltesisches Vehikel verbrieft werden können.

Verbriefung ist, ganz einfach ausgedrückt, der Prozess, bei dem illiquide Vermögenswerte (z. B. private Schulden, Immobilien, CAT-Risiken) durch Financial Engineering in ein bankfähiges Wertpapier mit einer ISIN umgewandelt werden, das leicht an Investoren auf den Finanzmärkten verkauft und von diesen gezeichnet werden kann. Das Verfahren ist besonders attraktiv für regulierte oder nicht regulierte Institutionen oder Vermögensverwalter wie Banken, Versicherer, Immobilienentwickler oder andere Anbieter alternativer Anlagen, die möglicherweise regulatorischen Beschränkungen für die Höhe der Kreditvergabe unterworfen sind, die sich auf die Höhe der ausstehenden Kreditforderungen in ihren Bilanzen beziehen.

LINDEMANNLAW kann Ihnen helfen, in Malta steuerneutrale Verbriefungsvehikel (“SVs”) zu gründen, einschliesslich in Form einer Investmentgesellschaft, einer Handelsgesellschaft, eines Trusts, einer Verbriefungszellengesellschaft (“SCC”), einer geschützten Zellengesellschaft (“PCC”), einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, unter anderem bei der Ausarbeitung von Finanzinstrumenten und der Verhandlung mit den Finanzaufsichtsbehörden (z.B. MFSA) und der/den Zahlstelle(n) sowie bei der Tokenisierung (Sicherheits- oder Vermögenswert-Token – STOs).

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