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Die Schweiz integriert die Einhaltung von Sanktionen in das Geldwäschereigesetz

Im Bestreben, die Integrität und Compliance des Schweizer Finanzsektors zu stärken, integriert die Schweiz die Einhaltung von Sanktionen in ihre Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG). Mit dieser bedeutenden Verordnungsänderung wird die Verantwortung für den Vollzug der von internationalen Gremien wie der UNO und der EU beschlossenen Sanktionen nicht nur dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), sondern auch den GwG-Behörden, namentlich der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und den Selbstregulierungsorganisationen (SRO), übertragen.

Gemäss Artikel 1 des Embargogesetzes hat die Schweiz die Möglichkeit, Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung dieser internationalen Sanktionen zu ergreifen. Der Bundesrat, der mit dem Erlass dieser Massnahmen betraut ist, erlässt Verordnungen, die sich auf Handels- oder Finanzaktivitäten auswirken können, wie z. B. Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen und Finanzverbote, oder sich an bestimmte Personen richten, wie z. B. Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten. Die Durchsetzung dieser Massnahmen wird in der Regel vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) überwacht, wobei das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) bei bestimmten Bestimmungen zusätzliche Unterstützung leisten.

Diese Integration ist ein entscheidender Schritt, um den Schweizer Finanzsektor an die globalen Standards anzupassen, eine solide Compliance zu gewährleisten und die Transparenz und Integrität des Sektors zu verbessern. Dieser Einblick beantwortet die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Vorschriften.

Wie wirken sich diese Änderungen auf die Finanzinstitute in der Schweiz aus?

Die Finanzinstitute müssen nun im Rahmen ihrer GwG-Verpflichtungen die aktualisierten Sanktionsvorschriften einhalten. Dazu gehören die folgenden Schritte:

✓ Durchführung umfassender Risikobewertungen, um potenzielle sanktionsbedingte Risiken zu ermitteln.

✓ Regelmässige Aktualisierung der Kundeninformationen und Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer.

✓ Einführung robuster interner Kontrollsysteme zur Überwachung und Steuerung von Risiken.

✓ Schulung und Aufklärung des Personals über die neuen Compliance-Anforderungen, damit es unterscheiden kann, wo Sanktionen gelten und wo nicht.

Festlegung klarer Richtlinien und Verfahren für die Meldung verdächtiger Aktivitäten und möglicher Sanktionsverstösse.

Das SECO und die FINMA werden Inspektionen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, und Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, müssen mit rechtlichen Schritten rechnen. Diese Änderungen unterstreichen die Notwendigkeit für Finanzinstitute, sorgfältige organisatorische Massnahmen und gründliche Risikomanagementpraktiken zu ergreifen.

Was sind die Aufgaben der FINMA und des SECO im Rahmen des neuen GwG-Rahmens?

Die FINMA hat die Aufgabe, die aufsichtsrechtlichen Organisationspflichten im Finanzmarktrecht zu überwachen und sicherzustellen, dass die Finanzinstitute alle Risiken, einschliesslich der Rechts- und Reputationsrisiken, beherrschen. Sie führt Vor-Ort-Kontrollen durch, um die Einhaltung der sanktionsrechtlichen Massnahmen zu überprüfen. Das SECO seinerseits überwacht den Vollzug der Zwangsmassnahmen gemäss Embargogesetz und kann Verfahren gegen Finanzinstitute einleiten, die sich nicht an die Vorschriften halten. Beide Organisationen arbeiten koordiniert, um eine umfassende Aufsicht und Durchsetzung der neuen GwG-Vorschriften zu gewährleisten.

Wie lassen sich die neuen GwG-Anforderungen mit dem weltweiten Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vereinbaren?

Die aktualisierten Schweizer GwG-Anforderungen orientieren sich eng an den internationalen Standards der FATF und den EU-Verordnungsentwürfen zur Geldwäschereibekämpfung. Durch die Übernahme dieser Standards will die Schweiz die Transparenz und Integrität ihres Finanzsektors verbessern und einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten. Diese Angleichung trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als globaler Finanzplatz zu erhalten und gleichzeitig die Einhaltung der internationalen Normen zu gewährleisten.

Wie wirken sich die Änderungen des Schweizer GwG auf grenzüberschreitende Finanztransaktionen aus?

Mit der Integration der Sanktionskonformität in den GwG-Rahmen werden grenzüberschreitende Finanztransaktionen einer strengeren Kontrolle unterworfen. Finanzintermediäre werden sicherstellen müssen, dass Transaktionen mit ausländischen Unternehmen sowohl den schweizerischen als auch den internationalen Sanktionsvorschriften entsprechen. Dies kann verstärkte Sorgfaltspflichten, eine intensivere Überwachung, systematische Risikobewertungen, die Ausarbeitung entsprechender Richtlinien und Verfahren sowie häufigere Aktualisierungen der Kundeninformationen beinhalten, insbesondere bei Transaktionen, an denen risikoreiche Länder oder politisch exponierte Personen beteiligt sind.

Welche Herausforderungen könnten sich den Finanzinstituten bei der Umsetzung der neuen Vorschriften stellen, und wie können sie diese bewältigen?

Finanzinstitute können mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert werden, z. B. mit der Komplexität der Aktualisierung interner Systeme, dem Bedarf an ständiger Mitarbeiterschulung und dem Potenzial für höhere Betriebskosten. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, können die Institute in fortschrittliche Compliance-Technologien investieren, sich von Rechtsexperten beraten lassen und umfassende Schulungsprogramme einrichten. Die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und die ständige Information über bewährte Praktiken bei der Einhaltung der Vorschriften können den Instituten ebenfalls helfen, diese Veränderungen effektiv zu bewältigen.

Welche Art von Unterstützung können Sie von der Rechtsberatung erhalten?

Beratung von Kunden zu Compliance-Verpflichtungen: Anwaltskanzleien werden eine entscheidende Rolle bei der Beratung ihrer Kunden, insbesondere von Finanzinstituten, zu den neuen Compliance-Verpflichtungen spielen, die durch das aktualisierte Schweizer GwG-Gesetz eingeführt wurden. Dazu gehört auch die Beratung der Klienten bei der notwendigen Aktualisierung ihrer internen Richtlinien und Verfahren, um sicherzustellen, dass sie die neuen Anforderungen an die Einhaltung von Sanktionen erfüllen. Anwaltskanzleien müssen ihren Klienten helfen, ein solides Risikomanagement zu implementieren, gründliche Risikobewertungen durchzuführen und die Kundeninformationen regelmässig zu aktualisieren, wie es das Gesetz vorschreibt.

Ausbildung und Schulung: Anwaltskanzleien sind dafür verantwortlich, ihre Kunden und Mitarbeiter über die Auswirkungen der neuen Vorschriften aufzuklären. Dies beinhaltet die Durchführung von Schulungen und Workshops zu den rechtlichen Anforderungen und bewährten Verfahren für die Einhaltung von Sanktionen und Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Auf diese Weise tragen die Kanzleien dazu bei, dass die Mitarbeiter ihrer Mandanten gut informiert und in der Lage sind, die mit Sanktionsverstössen verbundenen Risiken zu erkennen und zu mindern.

Entwurf und Überprüfung von internen Richtlinien: Anwaltskanzleien unterstützen Finanzinstitute bei der Ausarbeitung und Überprüfung ihrer internen Richtlinien, um sie an die neuen Anforderungen zur Einhaltung von GwG und Sanktionen anzupassen. Dazu gehören die Erstellung umfassender Risikomanagementrichtlinien, die Aktualisierung der Sorgfaltspflichtverfahren und die Sicherstellung, dass die internen Kontrollen wirksam sind, um Verstösse gegen Sanktionen zu verhindern und aufzudecken. Juristisches Fachwissen ist entscheidend für die Ausarbeitung von Richtlinien, die sowohl gesetzeskonform als auch praktisch für die Geschäftstätigkeit des Instituts sind.

Durchführung von internen Prüfungen und Beurteilungen: Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, können Anwaltskanzleien interne Prüfungen und Bewertungen der Tätigkeiten ihrer Kunden durchführen. Diese Prüfungen tragen dazu bei, etwaige Lücken in der Einhaltung der Vorschriften zu ermitteln und Empfehlungen für Verbesserungen zu geben. Anwaltskanzleien können eine laufende Überwachung und Unterstützung anbieten, um sicherzustellen, dass die Finanzinstitute die aktualisierten rechtlichen Standards kontinuierlich einhalten und auf Kontrollen durch Aufsichtsbehörden wie FINMA und SECO vorbereitet sind.

Rechtliche Vertretung und Verteidigung: In Fällen, in denen Finanzinstitute aufgrund der Nichteinhaltung der neuen Vorschriften mit Untersuchungen oder rechtlichen Schritten konfrontiert werden, bieten Anwaltskanzleien rechtliche Vertretung und Verteidigung an. Dies umfasst die Durchführung von behördlichen Untersuchungen, die Vertretung von Kunden in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren und die Aushandlung von Vergleichen oder Strafen. Das Fachwissen von Anwaltskanzleien ist für den Schutz der Interessen von Finanzinstituten und die Abmilderung potenzieller rechtlicher und rufschädigender Schäden unerlässlich.

Strategische Planung und Risikomanagement: Anwaltskanzleien helfen ihren Klienten bei der Entwicklung strategischer Pläne, um die mit der Einhaltung von Sanktionen verbundenen Risiken zu verwalten und zu mindern. Dazu gehört die Beratung bei der Implementierung effektiver interner Kontrollsysteme, die Sicherstellung der Einhaltung schweizerischer und internationaler Standards und die Vorbereitung auf zukünftige regulatorische Änderungen. Die strategische Beratung durch Anwaltskanzleien ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, dass Finanzinstitute die Compliance einhalten und gleichzeitig ihre Geschäftsziele erreichen.

Unser erfahrenes Juristenteam bei LINDEMANNLAW ist auf Compliance und Aufsichtsrecht spezialisiert und bietet massgeschneiderte Lösungen, die sicherstellen, dass Ihr Finanzinstitut alle neuen Sanktions- und GwG-Anforderungen erfüllt. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie sich diese regulatorischen Änderungen auf Ihr Unternehmen auswirken und wie wir Sie bei der Einhaltung der Vorschriften unterstützen können, wenden Sie sich noch heute an uns.

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