Der Pferdesport und der Pferdehandel spielen eine wichtige Rolle für die Wirtschaft der Europäischen Union. Die Pferdeindustrie in der EU ist nicht nur ein Zentrum für sportliche Spitzenleistungen, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der jährlich über 100 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 400 000 Arbeitsplätze in verschiedenen Sektoren bietet. Dazu gehören die Pferdezucht, das Training, der Wettbewerb und der Verkauf, wobei Länder wie Deutschland, Frankreich und die Niederlande in der Elitepferdezucht und bei Pferdesportveranstaltungen wie Springreiten, Pferderennen, Dressur, Polo und Vielseitigkeit führend sind. Darüber hinaus wird der europäische Pferdemarkt durch die Nachfrage nach Hochleistungssportpferden angetrieben, insbesondere bei internationalen Wettbewerben und Pferdeverkäufen, einschliesslich Auktionen. So wurde beispielsweise am vergangenen Donnerstagabend, dem 19. September, in Belgien ein junger Hengst – der siebenjährige Codex Diaz Z (Codex One Z x Cornet Obolensky) – für 1 Million Euro verkauft. Da die Branche weiter wächst, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf von Pferden, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen, immer wichtiger, um reibungslose Transaktionen zu gewährleisten und die Rechte von Käufern und Verkäufern zu schützen.
Die Schweiz verfügt über eine reiche Reitertradition, die sich durch eine lebendige Kultur und beständige Erfolge auf der internationalen Bühne auszeichnet. Schweizer Reiterinnen und Reiter haben immer wieder in prestigeträchtigen Wettbewerben brilliert, darunter die Olympischen Spiele 2012 und 2024, der Mercedes-Benz Nationenpreis und zuletzt der CSIO5*-Nationenpreis beim Henders & Hazel Nationenpreis während des Stephex Masters 2024 in Brüssel. Diese Auszeichnungen unterstreichen ihre aussergewöhnlichen Fähigkeiten und ihr Engagement für den Sport. Dieser Erfolg wird durch eine starke Infrastruktur und eine leidenschaftliche Reitergemeinschaft untermauert, die den Reitsport zu einer der zehn beliebtesten Sportarten des Landes machen.
Der Schweizer Pferdesport ist mit rund 70.000 aktiven Pferdeliebhabern und 23.200 registrierten Sportpferden in den letzten Jahren ein bedeutender Wirtschaftszweig. Darüber hinaus ist die Schweiz die Heimat vieler international anerkannter Pferderassen, darunter das Schweizer Warmblut und der berühmte Freiberger, der als Teil des lebendigen Erbes des Landes gilt. Vor allem der Freiberger wird für seine Vielseitigkeit im Freizeit- und Wettkampfbereich geschätzt und verkörpert die kulturelle Bedeutung des Pferdes in der Schweiz. Wirtschaftlich gesehen erwirtschaftet die Schweizer Pferdeindustrie jährlich schätzungsweise 1,67 Milliarden Euro und bietet 12 900 Vollzeitarbeitsplätze, was ihre Bedeutung nicht nur für den Sport, sondern auch für die Landwirtschaft und die Freizeitindustrie im weiteren Sinne verdeutlicht.
Grenzüberschreitende Pferdeverkäufe zwischen der EU und der Schweiz nehmen aufgrund der starken Nachfrage nach gut gezüchteten, leistungsstarken Pferden zu. Der Umgang mit den rechtlichen Feinheiten dieser Transaktionen kann komplex sein, insbesondere aufgrund der Unterschiede im Vertragsrecht und in den Vorschriften. Um unseren Kunden zu helfen, diese Feinheiten besser zu verstehen, wird dieser Einblick die wichtigsten Fragen zu Pferdekaufverträgen in grenzüberschreitenden Fällen zwischen der EU und der Schweiz behandeln, wobei der Schwerpunkt auf den wichtigsten rechtlichen Erwägungen sowohl für Käufer als auch für Verkäufer liegt.
Was sind die Schlüsselelemente eines Pferdekaufvertrags in grenzüberschreitenden EU-Schweizer Fällen?
Ein gültiger Pferdekaufvertrag bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen der EU und der Schweiz erfordert mehrere wesentliche Elemente, darunter
✔ Identifizierung der Parteien: Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer müssen eindeutig identifiziert und mit allen rechtlichen Angaben versehen werden.
✔ Beschreibung des Pferdes: Der Vertrag muss genaue Angaben über das Pferd enthalten, einschliesslich seiner Rasse, seines Alters, seiner Abstammung, seiner Identifikationsnummer (z. B. Mikrochip), seiner besonderen Turnierleistungen und seiner Reitkenntnisse.
✔ Preis und Zahlungsbedingungen: Der vereinbarte Kaufpreis, die Währung und der Zahlungsplan müssen ausdrücklich angegeben werden.
✔ Eigentumsübergang: Im Vertrag sollte festgelegt werden, wann das Eigentum und das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergehen, was häufig zum Zeitpunkt der Lieferung der Fall ist.
✔ Bedingungen der Übergabe: Die Parteien sollten auch die Bedingungen für die Übergabe des Pferdes an den neuen Besitzer/Stall vereinbaren, einschliesslich einer für den Transport verantwortlichen Partei und der Art des Pferdetransports, der Kosten einer solchen Übergabe und der möglichen Versicherungsbedingungen.
✔ Gewährleistung und Mängel: Die Parteien müssen sich über eventuelle Garantien für den Zustand, die Gesundheit und die Eignung des Pferdes einigen und darüber, wie mit Mängeln umgegangen werden soll.
Diese Vereinbarungen müssen mit den nationalen Gesetzen sowohl des Käufers als auch des Verkäufers übereinstimmen, um sicherzustellen, dass der Vertrag in der jeweiligen Rechtsordnung durchsetzbar ist. Eine klare Definition der Bedingungen ist unerlässlich, um Streitigkeiten zu vermeiden. Die Rechtssysteme sowohl in der Schweiz als auch in der EU verlangen Präzision, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden. Bei LINDEMANNLAW halten wir uns an diese Leitlinien, um sicherzustellen, dass die Verträge alle erforderlichen rechtlichen Elemente enthalten.
Ein weiteres wichtiges Element, das bei grenzüberschreitenden Pferdeverkäufen zwischen der EU und der Schweiz zu berücksichtigen ist, ist die Inanspruchnahme von Escrow Services. Diese Dienste stellen einen neutralen Dritten (den Escrow-Agent) zur Verfügung, der die Gelder so lange verwahrt, bis alle Bedingungen des Vertrags, wie z. B. die Lieferung oder eine zufriedenstellende tierärztliche Untersuchung, erfüllt sind. Dieser Mechanismus verringert die Risiken von Betrug und Nichtzahlung erheblich und bietet sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer Schutz. Ein Escrow Service für Pferde kann beispielsweise vor häufigen Problemen wie nicht offengelegten Gesundheitsproblemen oder betrügerischen Darstellungen der Fähigkeiten eines Pferdes schützen, wie sie bei internationalen Pferdeverkäufen häufig vorkommen. Solche Dienstleistungen können auch beim Verkauf von Pferden auf Probe oder im Rahmen von tierärztlichen Untersuchungen vor dem Kauf in Anspruch genommen werden.
Welches Recht ist bei einem Pferdekaufvertrag in grenzüberschreitenden EU-Schweizer Fällen anwendbar?
Bei grenzüberschreitenden Pferdeverkäufen zwischen der EU und der Schweiz kann die Bestimmung des anwendbaren Rechts aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen komplex sein. In den EU-Ländern regelt die Rom-I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) die Rechtswahl bei vertraglichen Verpflichtungen. Nach dieser Verordnung steht es den Parteien frei, das auf ihren Vertrag anzuwendende Recht zu wählen. Wird keine Rechtswahl getroffen, so gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass für Verträge, die unter Beteiligung von Verbrauchern geschlossen werden, besondere Regeln für die Rechtswahl gelten.
Die Schweiz ist jedoch nicht an die Rom-I-Verordnung gebunden, da sie nicht Mitglied der EU ist. Stattdessen gilt das internationale Privatrecht der Schweiz, insbesondere das Schweizerische Bundesgesetzbuch über das internationale Privatrecht. Ähnlich wie in der EU können die Parteien auch im Schweizer Recht das anwendbare Recht wählen. In Ermangelung einer solchen Rechtswahl ist in der Regel schweizerisches Recht anwendbar, wenn der Verkäufer in der Schweiz ansässig ist .
Hat der Käufer seinen Wohnsitz in der Schweiz, ist das Recht des jeweiligen EU-Landes nach dessen internationalem Privatrecht anwendbar. In Polen zum Beispiel verweist das Gesetz direkt auf die Anwendung der Rom-I-Verordnung.
Es ist immer ratsam, im Vertrag ausdrücklich das anwendbare Recht zu nennen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Dadurch wird sichergestellt, dass Streitigkeiten nach dem vereinbarten Rechtsrahmen behandelt werden, was künftige Verfahren vereinfacht.
Welche Rechtsprechung gilt für den grenzüberschreitenden Verkauf von Pferden zwischen der EU und der Schweiz?
Die gerichtliche Zuständigkeit bei Pferdeverkäufen zwischen der EU und der Schweiz wird in erster Linie durch die Vereinbarung zwischen den Parteien bestimmt, kann aber, wenn sie nicht festgelegt ist, auf der Grundlage verschiedener Rechtsrahmen bestimmt werden. Die Brüssel-I-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) regelt die Verteilung der Zuständigkeiten in Zivil- und Handelssachen zwischen den EU-Ländern. Die Schweiz ist zwar nicht Teil der EU, hat aber bilaterale Abkommen mit der EU geschlossen, darunter das Lugano-Übereinkommen (2007).
Nach dem Lugano-Übereinkommen können die Parteien wählen, welches Gericht für Streitigkeiten aus dem Vertrag zuständig sein soll. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung liegt die Zuständigkeit in der Regel bei den Gerichten, die für den Ort der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zuständig sind. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Erfüllungsort der Verpflichtung beim Verkauf eines Pferdes der Ort in einem durch dieses Übereinkommen gebundenen Staat, an den das Pferd nach dem Vertrag zu liefern war. Bestimmte Ausnahmen können gelten, insbesondere wenn der Vertrag Verbraucher betrifft, für die die Gerichte am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig sein können. Daher ist es wichtig, dass der Pferdekaufvertrag eine Klausel enthält, die angibt, welches Gericht für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig ist.
Kann man in Pferdekaufverträgen zwischen der EU und der Schweiz die Gewährleistung für Pferdemängel ausschliessen?
In grenzüberschreitenden Pferdekaufverträgen zwischen der EU und der Schweiz ist der Ausschluss oder die Beschränkung der Mängelgewährleistung rechtlich zulässig, unterliegt aber sowohl nach schweizerischem als auch nach EU-Recht bestimmten Bedingungen.
In der Schweiz erlaubt das Schweizerische Obligationenrecht (Artikel 197-210) den Ausschluss oder die Einschränkung von Gewährleistungsansprüchen für verborgene Mängel, sofern dieser Ausschluss im Vertrag klar angegeben ist. Ausschlüsse sind jedoch unwirksam, wenn der Verkäufer arglistig oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für verborgene Mängel beträgt in der Regel zwei Jahre, wobei die Parteien eine Verlängerung oder Verkürzung dieser Frist vereinbaren können. Insbesondere haftet der Verkäufer auch dann für Mängel, wenn er sie nicht kennt, doch kann diese Haftung durch Vereinbarung zwischen den Parteien beschränkt werden.
In der EU ist der Rechtsrahmen strenger, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz. Die Warenverkaufsrichtlinie (EU 2019/771) verbietet den vollständigen Ausschluss der Gewährleistungshaftung für versteckte Mängel bei Verbrauchergeschäften. Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) gibt es jedoch mehr Flexibilität. Hier können die Parteien vereinbaren, stillschweigende Garantien, wie die stillschweigende Garantie der Gebrauchstauglichkeit oder der Marktgängigkeit, einzuschränken oder auszuschliessen, sofern dies im Vertrag ausdrücklich festgehalten wird. Aus offensichtlichen Gründen kann die Haftung jedoch nicht aufgrund von vorsätzlichem Fehlverhalten, falschen Angaben oder gar Betrug ausgeschlossen werden.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass grenzüberschreitende Verträge klare und rechtskonforme Klauseln enthalten, einschliesslich Klauseln über den „Ist-Zustand“ oder Gewährleistungsausschlüsse, um mögliche Mängel zu beseitigen und Streitigkeiten zu vermeiden. Eine ordnungsgemässe Dokumentation stellt sicher, dass beide Parteien die Bedingungen des Verkaufs verstehen und akzeptieren.
Wie wirken sich tierärztliche Untersuchungen vor dem Kauf auf einen Pferdekaufvertrag in grenzüberschreitenden Fällen zwischen der EU und der Schweiz aus?
Tierärztliche Untersuchungen vor dem Kauf spielen eine entscheidende Rolle in Pferdekaufverträgen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Diese Untersuchungen dienen dazu, die Gesundheit und den Gesundheitszustand des Pferdes vor dem Abschluss des Verkaufs zu beurteilen und tragen dazu bei, die Risiken für Käufer und Verkäufer zu minimieren.
In der EU sind tierärztliche Untersuchungen vor dem Kauf ein üblicher Bestandteil von Pferdeverkäufen, und die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden häufig als Garantien oder aufschiebende Bedingungen in den Vertrag aufgenommen. Wird festgestellt, dass das Pferd unter bestimmten Bedingungen leidet, die seine Leistung oder Gesundheit beeinträchtigen, kann der Käufer entweder die Verkaufsbedingungen neu aushandeln oder ganz von der Transaktion zurücktreten. Diese Untersuchungen bieten auch rechtlichen Schutz, da sie den Zustand des Pferdes zum Zeitpunkt des Verkaufs dokumentieren und so das Risiko von Rechtsstreitigkeiten über verborgene Mängel verringern.
Obwohl eine bestimmte EU-Verordnung keine Verpflichtung zur Durchführung einer tierärztlichen Untersuchung vor dem Kauf vorsieht, ist es erwähnenswert, dass in einigen EU-Ländern das örtliche Recht eine solche Verpflichtung vorschreiben kann. Daher ist es immer wichtig, die lokalen rechtlichen Anforderungen zu überprüfen.
Auch in der Schweiz wird eine Untersuchung vor dem Kauf bei hochwertigen Pferden als unerlässlich angesehen. Das Schweizer Recht erkennt die Bedeutung solcher Berichte an, wenn es darum geht, festzustellen, ob ein Pferd für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Ein tierärztlicher Untersuchungsbericht kann auch Einfluss auf den Umfang der vom Verkäufer angebotenen Garantien oder auf vertraglich vereinbarte Ausschlüsse haben.
Es sollte auch hervorgehoben werden, dass tierärztliche Untersuchungen vor dem Kauf nicht garantieren, dass jeder Pferdemangel während einer solchen tierärztlichen Untersuchung entdeckt werden kann. Es wird daher empfohlen, den Umfang der tierärztlichen Untersuchung vor dem Kauf sorgfältig auszuwählen und in Erwägung zu ziehen, bestimmte Ausschlussklauseln in den Vertrag aufzunehmen, die sich auf den Gesundheitszustand des Pferdes beziehen, das keiner tierärztlichen Untersuchung unterzogen wurde.
Die Bewältigung der Feinheiten des grenzüberschreitenden Pferdeverkaufs zwischen der EU und der Schweiz erfordert eine sorgfältige Beachtung rechtlicher Details und die Kenntnis des Pferdegeschäfts. Bei LINDEMANNLAW bieten wir umfassende juristische Unterstützung im Bereich des Pferderechts an. Wir helfen unseren Mandanten mit einer Reihe von Dienstleistungen, einschliesslich der Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Pferden, insbesondere beim Entwurf und der Überprüfung von Pferdekaufverträgen, bieten Rechtsberatung zur Einhaltung von Vorschriften oder stellen Escrow Services zur Verfügung, um jede Transaktion zwischen Vertragsparteien zu sichern.
Unser Equity Partner Dr. Ariel Sergio Davidoff bringt nicht nur umfassende Erfahrung im Schweizer Pferderecht mit, sondern auch eine persönliche Leidenschaft für Pferde als Co-Präsident des Zürcher Rennvereins. Seine einzigartige Perspektive erlaubt es ihm, Mandanten, die in der Pferdeindustrie tätig sind, massgeschneiderte Beratung anzubieten, unterstützt von einem ausgezeichneten Team unter der Leitung von Agnieszka Kalinowska.
Wir freuen uns auch, Agnieszka Kalinowska in unserem Team begrüssen zu dürfen, die über ein Jahrzehnt Erfahrung in der Beratung zum EU-Pferderecht mitbringt. Ihr fundiertes Wissen stellt sicher, dass unsere Kunden bei grenzüberschreitenden Transaktionen, bei der Einhaltung von EU-Vorschriften und in allen pferderechtlichen Angelegenheiten von einer fachkundigen Beratung profitieren.
Wenn Sie Unterstützung bei grenzüberschreitenden Pferdekaufverträgen oder anderen pferderechtlichen Angelegenheiten benötigen, kontaktieren Sie uns. Unser erfahrenes Team ist für Sie da.