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Token und vertrauenswürdige Technologie – Regulierung in Liechtenstein

Viele Länder haben sich der Herausforderung gestellt, Token-Emissionen zu regulieren. Liechtenstein wurde 2018 zum Vorreiter, als es sein Gesetz über Token und vertrauenswürdige Technologie (TT) für Dienstleistungsanbieter („TVTG“) einführte, das es seitdem angepasst und verbessert hat und das Rechtssicherheit für bestehende Rechte bietet, die in Token umgewandelt werden.

Liechtenstein hat ein innovatives Modell zur Regulierung aller Arten von Token (Container Token Model) entwickelt. Das Modell basiert auf zwei Elementen – einem Container, wie er in der technologieneutralen Token-Definition beschrieben wird, und dem spezifischen Inhalt. Wenn es jedoch um die Rechte geht, die durch den Token repräsentiert werden, kann ein spezifisches Gesetz zur Anwendung kommen: Wenn ein Wertpapier in einem Token repräsentiert wird, gelten die Sicherheitsgesetze. Wird ein Finanzinstrument in einem Token repräsentiert, können Finanzmarktgesetze zur Anwendung kommen, und so weiter.

Unternehmen, die im Bereich FinTech und Blockchain tätig sind, benötigen möglicherweise eine Lizenz, eine Registrierung und/oder müssen ein Basisinformationsblatt vorlegen.

a) Registrierung

Anbieter von TT-Dienstleistungen müssen sich vor dem gewerbsmässigen Anbieten ihrer Dienstleistungen in Liechtenstein bei der FMA registrieren und werden dann in das öffentliche Register eingetragen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur Token-Emittenten, die Token in eigenem Namen und nicht gewerbsmässig an Dritte ausgeben, wenn die ausgegebenen Token einen Wert von weniger als 5 Millionen über 12 Monate haben. Andere Dienstleistungen für Dritte erfordern eine Registrierung, auch wenn die ausgegebenen Token weniger als 5 Millionen innerhalb von 12 Monaten wert sind.

Die Dienstleister müssen die folgenden Kriterien erfüllen, um in das Register eingetragen zu werden:

  • Rechtsfähigkeit
  • Verlässlichkeit
  • Berufliche Qualifikation
  • Wohnsitz in Liechtenstein
  • Mindestkapital
  • Angemessene Organisationsstruktur
  • Interne Abläufe und Kontrollmechanismen
  • Bewilligungspflichten, z. B. Treuhand-, Bank- und Finanzwesen

Es gelten weitere Meldepflichten.

b) Basisinformationsblatt

Token-Emittenten haben vor der Emission Informationen zu veröffentlichen und die Emission der FMA zu melden, sofern keine Ausnahmen gelten. Für fehlende, falsche oder unvollständige Angaben haftet der Emittent.

Das Basisinformationsblatt muss enthalten:

  • Informationen über den Token und die entsprechenden Rechte
  • VT-System
  • Zweck und Art des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts
  • Bedingungen für den Erwerb und die Übertragung von Token
  • Risiken
  • Zusammenfassung des Vorstehenden

Es können weitere Informationspflichten gelten.

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