Die OECD und die EU planen die Einführung von Meldepflichten und den Austausch von Informationen über Transaktionen mit Krypto-Assets. Die OECD hat dafür ein neues Rahmenwerk namens CARF vorbereitet und die EU schlägt Änderungen an DAC 6 (neu: «DAC 8») vor.
1. Was ist CARF?
Der Crypto-Asset Reporting Framework (CARF, Rahmen für die Berichterstattung über Krypto-Assets) ist ein neuer globaler Steuertransparenzrahmen, der die OECD für die Erfassung und den automatischen Austausch von Informationen über Transaktionen mit relevanten Krypto-Assets entwickelte. Im Oktober 2022 wurde CARF von der OECD nach umfassenden Konsultationen mit der Industrie und den Berufsverbänden veröffentlicht. Der Rahmen umfasst Regeln und Kommentare, die in ähnlicher Weise in nationales Recht umgesetzt werden könnten, ähnlich wie dies beim automatischen Informationsaustausch (AIA) für Finanzkonten geschehen ist.
2. Was sind relevante Krypto-Vermögenswerte?
Die Definition von relevanten Krypto-Vermögenswerten zielt auf Vermögenswerte ab, die dezentral gehalten und übertragen werden können, ohne dass traditionelle Finanzintermediäre eingreifen müssen. Krypto-Vermögenswerte fallen in den Anwendungsbereich der CARF, wenn sie zu Zahlungs- oder Anlagezwecken verwendet werden können.
Drei Kategorien von Krypto-Vermögenswerten, die nur begrenzte Risiken für die Einhaltung der Steuervorschriften mit sich bringen, sind von der Berichterstattung ausgenommen:
- Krypto-Assets, die nicht zu Zahlungs- oder Anlagezwecken verwendet werden können;
- Digitale Zentralbankwährungen, die eine Forderung in Fiat-Währung gegenüber einer emittierenden Zentralbank/Währungsbehörde darstellen;
- Spezifizierte E-Geld-Produkte, die eine einzige Fiat-Währung darstellen und jederzeit in derselben Fiat-Währung zum Nennwert rückzahlbar sind und bestimmte andere Kriterien erfüllen.
3. Was wird im Rahmen der CARF gemeldet?
Die CARF würde eine Meldepflicht für bestimmte Transaktionen und nicht für die gehaltenen Vermögenswerte erfordern. Die folgenden Arten von Transaktionen wären meldepflichtig:
- Austausch zwischen Krypto-Assets und Fiat-Währungen;
- Austausch zwischen einer oder mehreren Formen von Krypto-Vermögenswerten;
- Übertragungen von Krypto-Vermögenswerten.
Die Transaktionen sind auf aggregierter Basis nach Art der Krypto-Vermögenswerte zu melden, wobei zwischen ausgehenden und eingehenden Transaktionen zu unterscheiden ist. Übertragungen müssten nach der Art der Übertragung kategorisiert werden (z. B. Airdrops, Einkünfte aus dem Einsatz, Darlehen usw.), wenn entsprechende Kenntnisse vorhanden sind.
Zu den zu erhebenden und auszutauschenden Informationen gehören unter anderem der Gesamtbruttobetrag oder der gezahlte/erhaltene Marktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der relevanten Transaktionen in Bezug auf den Erwerb/Veräusserung der relevanten Krypto-Assets.
4. Wer ist im Rahmen der CARF meldepflichtig?
Die CARF würde Datenerhebungs- und Meldepflichten für Krypto-Asset-Dienstleister auferlegen, die als Einrichtungen und Einzelpersonen definiert sind, die als Unternehmen Dienstleistungen zur Durchführung von Börsentransaktionen mit relevanten Krypto-Assets für oder im Namen von Kunden erbringen, indem sie unter anderem als Gegenpartei oder als Vermittler auftreten oder eine Handelsplattform zur Verfügung stellen. Diese Definition umfasst Intermediäre und andere Dienstleister wie Börsen, Makler und Händler von Krypto-Assets sowie Betreiber von Krypto-Asset-ATMs.
Die betroffenen Dienstleister müssen eine Due-Diligence-Prüfung (Sorgfaltspflichtprüfung) durchführen, um ihre Krypto-Asset-Nutzer zu identifizieren, ihre steuerliche Ansässigkeit für Meldezwecke zu bestimmen und relevante Informationen zu sammeln, um die CARF-Meldung zu erfüllen.
5. Wie ist der aktuelle Stand?
Zurzeit hat die OECD nur den endgültigen Text des CARF veröffentlicht. Die wichtige noch ausstehende Entscheidung über die CARF ist, ob sie ein globaler Mindeststandard oder nur ein freiwilliger Rahmenmodell sein soll. In der Zwischenzeit arbeitet die OECD an einem Umsetzungspaket, um eine einheitliche nationale und internationale Anwendung der CARF zu gewährleisten.
6. Wird die Schweiz die CARF umsetzen?
In Erwartung der Entscheidung, ob die CARF ein globaler Mindeststandard oder nur ein empfohlener Rahmen sein wird, hat die Schweiz die Umsetzung der CARF in nationales Recht noch nicht angekündigt. Falls die CARF als globaler Mindeststandard akzeptiert wird, könnte sie in der Schweiz frühestens im Jahr 2026 eingeführt werden. In diesem Fall würde der erste Datenaustausch über Transaktionen mit Krypto-Assets im Jahr 2027 stattfinden.
7. Was ist der Plan der EU?
Es ist anzumerken, dass es auf EU-Ebene ähnliche Initiativen gibt. Insbesondere prüft die Europäische Kommission derzeit Änderungen an der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (Richtlinie 2011/16/EU, bekannt als DAC 6). Die neue Version des DAC (DAC 8) enthält Bestimmungen über die Berichterstattung und den Informationsaustausch über Krypto-Assets, die mit der CARF übereinstimmen. Nach dem derzeitigen Entwurf von DAC 8 müssen alle meldepflichtigen Dienstleister, unabhängig von ihrem Standort, Transaktionen von Kunden mit Wohnsitz in der EU melden. Sollten diese extraterritorialen Bestimmungen in der endgültigen Fassung der Richtlinie beibehalten werden, wären Schweizer Dienstleister, die mit EU-Kunden arbeiten, wahrscheinlich davon betroffen und müssten sicherstellen, dass sie über geeignete Prozesse und Kontrollen verfügen, um EU-Kunden gemäss DAC 8 zu melden.
8. Was sollte jetzt getan werden?
Es ist sehr wahrscheinlich, dass in naher Zukunft irgendeine Form des Informationsaustauschs über Krypto-Assets eingeführt wird. Dienstleister, die jegliche Art von Austauschdiensten mit Krypto-Vermögenswerten anbieten, sollten die regulatorischen Entwicklungen auf OECD- und EU-Ebene verfolgen und die potenziellen Auswirkungen der zusätzlichen Berichterstattung bewerten. Dabei sollten insbesondere die rechtliche Dokumentation und die Kundenerfahrung sowie die Auswirkungen auf bestehende sowie neue Produkte und Dienstleistungen berücksichtigt werden.
LINDEMANNLAW kann Ihnen dabei helfen, die potenziellen Auswirkungen der CARF auf die Unternehmen Ihrer Gruppe zu bewerten und die Entwicklung der Gesetzgebung im Hinblick auf die Einführung der CARF in verschiedenen Ländern zu verfolgen. Bei Unternehmen, die potenziell von CARF betroffen sind, können wir die Prozesse zur Aufnahme von Kunden überprüfen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Informationen gesammelt werden können.
Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter.