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Das Schweizer Arbeitsrecht verstehen: 5 wichtige FAQs

Sich in der Landschaft des Arbeitsrechts zurechtzufinden, kann entmutigend sein, insbesondere in einem Land wie der Schweiz, das für seine Präzision und regulatorische Gründlichkeit bekannt ist. Arbeitsverträge sind nicht nur für den Einstellungsprozess von grundlegender Bedeutung, sondern auch für die Aufrechterhaltung eines fairen und klaren Arbeitsumfelds. In der Schweiz werden die Struktur und die Anforderungen dieser Verträge sowohl durch den gesetzlichen Schutz als auch durch flexible Beschäftigungspraktiken geprägt.

Dieser Artikel befasst sich mit den wichtigsten Aspekten von Schweizer Arbeitsverträgen und bietet Einblicke in ihre Gestaltung, Flexibilität und die Bedingungen, unter denen sie gekündigt werden können. Das Verständnis dieser Komponenten kann sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern helfen, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

  1. Müssen Arbeitsverträge in der Schweiz eine bestimmte Form haben?

In der Schweiz bedürfen Arbeitsverträge ebenso wie andere Verträge, die die Erbringung individueller Arbeitsleistungen regeln, keiner bestimmten Form. Ein Arbeitsvertrag kommt zustande, wenn sich zwei Parteien über die Erbringung von Arbeitsleistungen gegen Entgelt und die Eingliederung der einen Partei in die Arbeitsorganisation der anderen Partei einigen. Sobald ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, gelten die gesetzlichen Sozialschutzbestimmungen.

  1. Ist das Schweizer Arbeitsrecht eher flexibel oder starr?

Das Arbeitsrecht ist eine Form des Sozialrechts. Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) und das Arbeitsgesetz (ArG) enthalten zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, von denen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. In der Schweiz sind Arbeitnehmer vor den Folgen von unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit geschützt. Zudem ist die Arbeitszeit zwar geregelt und nicht so flexibel wie gewünscht, es gilt jedoch die Kündigungsfreiheit. Allerdings können Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen gekündigt werden, und bestimmte Ereignisse können die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist verlängern.

  1. Wer darf in der Schweiz arbeiten?

Ein Arbeitsvertrag kann nach schweizerischem Recht ausgelegt und geregelt werden, auch wenn sich der Arbeitsort nicht in der Schweiz befindet. Ansonsten können Schweizer Bürger und ausländische Staatsangehörige mit einer Arbeitsbewilligung in der Schweiz eine Arbeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags verrichten. EU-Bürger können drei Monate lang in der Schweiz arbeiten, bevor sie eine Aufenthaltsbewilligung benötigen. Alle anderen Ausländer benötigen zunächst einen Arbeitsvertrag und eine Arbeitsbewilligung. Die Zahl der erteilten Arbeitsbewilligungen ist begrenzt.

  1. Können Arbeitsverträge problemlos gekündigt werden?

Der bequemste Weg, einen Arbeitsvertrag zu beenden, ist die einvernehmliche Beendigung. Aufhebungsverträge unterliegen jedoch besonderen Anforderungen und sollten sorgfältig gestaltet werden, um unnötige Risiken zu vermeiden. Ansonsten ist das Schweizer Arbeitsrecht eher liberal, und die gesetzlichen Kündigungsfristen reichen von 1 bis 3 Monaten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist jedoch um bis zu 6 Monate verlängert werden. Fehler im Entlassungsprozess können sofort teuer werden.

  1. Wie kann LINDEMANNLAW Sie unterstützen?

LINDEMANNLAW berät nationale und internationale Klienten in allen Aspekten des Schweizer Arbeitsrechts. Unsere Berater verfügen über ausgewiesene praktische Erfahrung im gesamten HR-Lebenszyklus. Wir sind erfahren in der Ausarbeitung und Umsetzung von arbeitsrechtlichen Vorschriften und Verträgen. Zudem begleiten wir unsere Klienten bei Versetzungen, Transaktionen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dies umfasst sowohl die Vertretung vor Gericht als auch die Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Unseren Firmenkunden bieten wir Beratung bei der Einrichtung oder Anpassung bestehender HR-Systeme, einschliesslich Vergütungs- und Bonussystemen. Dabei setzen wir uns dafür ein, sowohl die Rentabilität als auch die Nachhaltigkeit von Arbeitsverhältnissen zu erhöhen.

Wenn Sie Fragen zum Schweizer Arbeits- und/oder Sozialversicherungsrecht haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Emanuel Tschannen.

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