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Schweizer Pauschalbesteuerung – Vorteile für vermögende Privatpersonen, die in die Schweiz ziehen

Die Schweiz ist seit langem ein bevorzugtes Ziel für vermögende Privatpersonen (HNWIs), die nach finanzieller Stabilität, hoher Lebensqualität und Steuereffizienz suchen. Einer der Hauptgründe für diese Anziehungskraft ist das einzigartige Steuersystem der Schweiz, insbesondere das Pauschalbesteuerungssystem.

In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die Pauschalbesteuerung in der Schweiz und erläutern die Vorteile, die Anspruchskriterien und die steuerlichen Auswirkungen für ausländische HNWIs, die einen Umzug in Betracht ziehen.

Was ist die Pauschalbesteuerung in der Schweiz?

Die Pauschalbesteuerung, auch bekannt als „ausgabenbasierte Besteuerung“ oder „forfait fiscal“, ist ein vereinfachtes Steuerveranlagungsverfahren, das anspruchsberechtigten ausländischen Staatsangehörigen, die in die Schweiz ziehen, zur Verfügung steht. Diese Methode ist nicht nur einfach anzuwenden, sondern kann auch zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerlast einer Person führen.

Wie wird die Steuerbemessungsgrundlage berechnet?

Bei der Pauschalbesteuerung wird anstelle des weltweiten Einkommens des Steuerpflichtigen der höchste der folgenden Beträge als Steuerbemessungsgrundlage verwendet:

✔ Jährliche Lebenshaltungskosten des Steuerpflichtigen oder
✔ Das Siebenfache der Mietkosten des Steuerpflichtigen oder
✔ Eine Pauschale von 434.700 CHF oder
✔ Einkünfte aus Schweizer Quellen

Diese begrenzte Steuerbemessungsgrundlage unterliegt den regulären Steuersätzen.

Wo ist die Pauschalbesteuerung möglich?

Die Pauschalbesteuerung ist in den meisten Schweizer Kantonen möglich, ausser in:

✘ Zürich
✘ Schaffhausen
✘ Appenzell Ausserrhoden
✘ Basel-Landschaft
✘ Basel-Stadt

Während die Regeln für die Anwendung der Pauschalbesteuerung auf Bundesebene harmonisiert sind, liegt die Steuerhoheit bei den einzelnen Kantonen, die detailliertere Regeln für die Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage festlegen können.

Wer ist zur Pauschalbesteuerung berechtigt?

Natürliche Personen können sich für die Pauschalbesteuerung qualifizieren, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Nicht-Schweizer Staatsbürgerschaft – Nur ausländische Staatsangehörige können einen Antrag stellen.
  2. Erstmaliger Schweizer Steuerwohnsitz – Die Person muss erstmals oder nach einer Abwesenheit von mindestens 10 Jahren einen Schweizer Steuerwohnsitz begründen.
  3. Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz – Der Steuerpflichtige darf auf Schweizer Gebiet keiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nachgehen.

Bei Ehepaaren müssen beide Ehepartner diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Eingeschränkte Aktivitäten

Das Verbot von Erwerbstätigkeiten in der Schweiz umfasst auch gelegentliche bezahlte Engagements, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:

✔ Nicht geschäftsführende Direktorenposten
✔ Künstlerische Darbietungen
✔ Teilnahme am Profisport

Daher ist unbedingt sicherzustellen, dass solche Aktivitäten nicht auf Schweizer Gebiet oder von einem Schweizer Standort aus durchgeführt werden.

Sobald das zuständige Finanzamt einen Antrag auf Pauschalbesteuerung genehmigt hat, kann diese unbefristet angewendet werden, solange die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Vorteile bietet die Pauschalbesteuerung?

Die Pauschalbesteuerung bietet ausländischen vermögenden Privatpersonen, die in die Schweiz ziehen, mehrere Vorteile:

Geringere Steuerlast
Die Pauschalbesteuerung basiert nicht auf dem weltweiten Einkommen, sondern auf vorab vereinbarten Ausgaben, wodurch sich die Gesamtsteuerschuld erheblich reduzieren kann.

Vereinfachtes Besteuerungsverfahren
Steuerpflichtige müssen keine ausländischen Einkünfte oder Vermögenswerte offenlegen. Die Steuerbemessungsgrundlage ist im Voraus festgelegt, was die Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit der Steuerverbindlichkeiten gewährleistet.

Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen
In vielen Fällen können Pauschalsteuerpflichtige vom umfangreichen Netzwerk der Schweiz an Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, wodurch eine Doppelbesteuerung vermieden wird.

Keine zeitlichen Beschränkungen
Solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, können Steuerpflichtige den Pauschalbesteuerungsstatus auf unbestimmte Zeit beibehalten.

Diese Steuerstruktur bietet eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Besteuerungsmethoden und macht die Schweiz zu einem Top-Ziel für die internationale Vermögensplanung.

Welche Steuern fallen bei der Pauschalbesteuerung an?

Ein Steuerpflichtiger, der der Pauschalbesteuerung unterliegt, ist einkommen- und vermögenssteuerpflichtig.

Die Einkommensteuer wird durch Anwendung des normalen Steuersatzes auf den höchsten der folgenden Beträge berechnet:

✔ Weltweite Lebenshaltungskosten
CHF 434.700 (ab 1. Januar 2025)
✔ Das Siebenfache der Mietkosten oder das Dreifache der Hotelkosten
✔ Bruttoeinkommen aus Schweizer Quellen.

Je nach Kanton und Familienstand des Steuerpflichtigen können die anwendbaren Steuersätze zwischen 18 % und 45 % variieren.

Die Methoden zur Berechnung des steuerpflichtigen Vermögens variieren von Kanton zu Kanton, aber die gängigste Methode besteht darin, das steuerpflichtige Vermögen als das Zwanzigfache des steuerpflichtigen Einkommens festzulegen. Ein solches kalkulatorisches Nettovermögen unterliegt den üblichen Vermögenssteuersätzen. Im Allgemeinen erhöht die Vermögenssteuer die Gesamtsteuerlast eines einzelnen Steuerzahlers nicht wesentlich.

Gilt die Erbschaftssteuer für den Nachlass eines pauschal besteuerten Steuerzahlers?

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird nur auf kantonaler Ebene erhoben. Einige Kantone erheben keine Erbschaftssteuer. In Kantonen, die eine Erbschaftssteuer erheben, wird keine solche Steuer fällig, wenn die Erben der überlebende Ehepartner und/oder die Nachkommen der verstorbenen Person sind. Dasselbe gilt für Schenkungen zugunsten des Ehepartners und der Nachkommen des Schenkers.

Die Schweiz ist nach wie vor ein führender Gerichtsstand für vermögende Privatpersonen, die eine günstige steuerliche Behandlung, politische Stabilität und finanzielle Sicherheit suchen. Das System der Pauschalbesteuerung bietet einen attraktiven und vereinfachten Ansatz für die Besteuerung und hilft vermögenden Privatpersonen, ihre Steuerschuld legal zu minimieren, während sie gleichzeitig die vielen Vorteile eines Wohnsitzes in der Schweiz geniessen.

LINDEMANNLAW ist auf die Steuerplanung für vermögende Privatpersonen spezialisiert. Mit unseren in der Schweiz zugelassenen Steueranwälten und unserer langjährigen Erfahrung bieten wir fachkundige Unterstützung in den Bereichen Pauschalbesteuerung, Wohnsitz und Vermögensstrukturierung. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei der Optimierung Ihrer Steuerstrategie in der Schweiz helfen können.

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