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Schweizer Steuerkonformität für Finanzinstitute: Wichtige Vorschriften, Herausforderungen und strategische Lösungen

Die Schweiz, die für ihren robusten Finanzsektor und ihre strengen Gesetze zum Bankgeheimnis bekannt ist, hat auch einen strengen Rahmen für die Einhaltung von Steuervorschriften geschaffen. In der Schweiz tätige Finanzinstitute müssen eine Vielzahl von Steuervorschriften einhalten, um sicherzustellen, dass sie nicht nur das Schweizer Recht, sondern auch internationale Standards einhalten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte der Schweizer Steuervorschriften für Finanzinstitute untersucht und die damit verbundenen Vorschriften, Anforderungen und Herausforderungen hervorgehoben.

Gelten für Schweizer Finanzinstitute andere Anforderungen an die Einhaltung der Schweizer Steuervorschriften?

Im Prinzip nicht. Für alle Unternehmen in der Schweiz gilt dasselbe Steuersystem, unabhängig von der Branche. Die Komplexität des Geschäfts der Finanzinstitute spiegelt sich jedoch in der Anzahl und Komplexität der für sie geltenden Steuervorschriften wider. Die Steuerbehörden haben zusätzliche Praxisveröffentlichungen formuliert, die speziell für Finanzinstitute gelten und von den Steuerzahlern befolgt werden müssen. Diese Praktiken betreffen in erster Linie die Mehrwertsteuer (mit einer separaten Veröffentlichung für den Finanzsektor), die Stempelsteuern, die Quellensteuer und in begrenztem Umfang die Einkommensteuer. Was die Mehrwertsteuer betrifft, müssen Schweizer Finanzinstitute zwischen steuerpflichtigen und mehrwertsteuerbefreiten Umsätzen unterscheiden und in der Lage sein, ihren branchenspezifischen Vorsteuerabzug zu berechnen. Was die Stempelsteuern betrifft, muss jedes Finanzinstitut feststellen, ob es für Stempelsteuerzwecke als Schweizer Wertpapierhändler gilt und welche Produkte und Transaktionen der Stempelsteuer unterliegen. Was die Quellensteuer betrifft, müssen die Vorschriften für Zinszahlungen und steuerspezifische Anleihen- und Schuldscheindefinitionen berücksichtigt werden.

Was sind die branchenspezifischen Mehrwertsteuerregeln?

Während grundsätzlich alle Lieferungen von Waren und Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen, sieht das Gesetz mehrere Mehrwertsteuerbefreiungen für Finanzdienstleistungen vor. Zu diesen Befreiungen gehören:

✔ Kreditgewährung und -vermittlung
✔ Bank- und Zahlungsdienstleistungen
✔ Wertpapiervermittlung
✔ Verwaltung und Vertrieb bestimmter kollektiver Kapitalanlagen

Ein detaillierter Katalog zur Klassifizierung jeder Dienstleistung für Mehrwertsteuerzwecke ist in der MWST-Branchenpublikation 14 „Finanzsektor“ der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlicht. Jedes Finanzinstitut muss wissen, wie es seine Dienstleistungen für Schweizer Mehrwertsteuerzwecke kategorisiert und die Mehrwertsteuer entsprechend anwendet. Eine solche Einstufung ist auch für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens relevant, da mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen aus dem Ausland selbst in Rechnung gestellt werden müssen.

Darüber hinaus ist die Einstufung von Empfängern für Mehrwertsteuerzwecke für Finanzdienstleister komplexer. Bei ausländischen Empfängern, die passive Anlageinstrumente sind, wie z. B. private Investmentgesellschaften oder Trusts, muss der Anbieter prüfen, ob der wirtschaftliche Eigentümer eines solchen Instruments in der Schweiz ansässig ist oder nicht, und die Schweizer Mehrwertsteuer anwenden, wenn der wirtschaftliche Eigentümer in der Schweiz ansässig ist.

Für den Vorsteuerabzug wurde eine spezielle Berechnungsmethode für Banken festgelegt. Diese Methode ermöglicht es Schweizer Banken, eine solche Quote effizient zu berechnen und anzuwenden. Die Einzelheiten sind in der MWST-Branchenpublikation 15 „Vorsteuerpauschale für Banken“ veröffentlicht. Da die MWST-Vorschriften für den gesamten Umsatz eines Finanzinstituts gelten, kann eine falsche Anwendung dieser Vorschriften zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

Wie gelten die MWST-Vorschriften für Finanzinstitute in Liechtenstein?

Die Schweiz und Liechtenstein bilden im Rahmen eines bilateralen Abkommens ein einziges Mehrwertsteuergebiet, sodass für Finanzinstitute in Liechtenstein dieselben Mehrwertsteuerregeln gelten wie in der Schweiz.

Finanzinstitute in Liechtenstein müssen die Bestimmungen des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes einhalten, einschliesslich der Ausnahmen für bestimmte Finanzdienstleistungen wie die Kreditvergabe, die Vermittlung und die Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen. Diese Ausnahmen sind identisch mit denen, die in der Schweiz gelten.

Was ist die Schweizer Stempelsteuer und wie sollten Finanzinstitute sie anwenden?

Die Schweizer Stempelsteuer ist eine Steuer, die von der Schweiz auf verschiedene Finanztransaktionen erhoben wird. Sie umfasst drei Hauptkategorien:

✔ Eigenkapitalbeiträge
✔ Wertpapierübertragungen (Übertragungsstempelsteuer)
✔ Versicherungsprämien

Für Schweizer Finanzinstitute ist die Übertragungsstempelsteuer am relevantesten. Die Übertragungsstempelsteuer gilt für Wertpapiertransaktionen, an denen Schweizer Wertpapierhändler beteiligt sind, zu denen Banken, Versicherer, Makler, Vermögensverwalter und Schweizer Unternehmen oder Pensionsfonds gehören, die Wertpapiere im Wert von 10 Millionen CHF oder mehr halten. Diese Steuer wird auf den Verkauf und Kauf von Aktien und Anleihen, auf Kapitalabrufe und auf die Ausgabe ausländischer Fondsanteile erhoben. Auch strukturierte Produkte unterliegen dieser Steuer, insbesondere auf ihre Anleihekomponente.

Die Steuer wird auf Transaktionsbasis berechnet, wobei die Sätze 0,075% für inländische Wertpapiere und 0,15% für ausländische Wertpapiere betragen und auf jede Gegenpartei angewendet werden. Bestimmte Gegenparteien können von ihrem Steueranteil befreit werden, sofern sie ihren Befreiungsstatus ordnungsgemäss dokumentieren können.

Schweizer Wertpapierhändler sind verpflichtet, ein detailliertes Übertragungsstempelsteuer-Journal zu führen, in dem alle Wertpapiertransaktionen und die relevanten Parameter für die Steuerberechnung aufgezeichnet werden.

Angesichts des operativen Charakters dieser Steuer und der zahlreichen Faktoren, die in ihre Berechnung einfliessen, ist die Einrichtung eines wirksamen Compliance-Prozesses für Schweizer Finanzinstitute von entscheidender Bedeutung.

Wie wirkt sich die Schweizer Quellensteuer auf Banken und Investmentfonds aus?

Die Schweizer Verrechnungssteuer hat erhebliche Auswirkungen auf Banken und kollektive Kapitalanlagen.

Auf Zinszahlungen von Schweizer Banken an ihre Kunden wird eine Verrechnungssteuer von 35% erhoben, sodass Banken nur 65% des Zinsbetrags direkt an die Kunden auszahlen können. Um diese Steuer zu umgehen, können Banken Treuhandkonten bei ausländischen Banken nutzen, die bestimmten Bedingungen und Dokumentationsanforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung unterliegen.

Zinsen auf Darlehen sind zwar generell von der Verrechnungssteuer befreit, können aber dem Steuersatz von 35% unterliegen, wenn das Darlehen als Instrument der kollektiven Kapitalbeschaffung gilt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Schuldner zu identischen Bedingungen von mehr als zehn Gläubigern oder zu variablen Bedingungen von mehr als zwanzig Gläubigern Kredite aufnimmt. Syndizierte Darlehen müssen daher sorgfältig geprüft werden, um zu vermeiden, dass die Verrechnungssteuer fällig wird und sich auf die Anlagerenditen auswirkt.

Ausschüttungen aus schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen unterliegen ebenfalls der Verrechnungssteuer. Der steuerpflichtige Betrag kann jedoch durch eine separate Meldung von Ausschüttungen aus Kapitalgewinnen, die steuerfrei sind, reduziert werden. Darüber hinaus können Fonds mit Direktinvestitionen in Schweizer Immobilien die Verrechnungssteuer auf Ausschüttungen aus diesen Anlagen vermeiden, wenn sie ordnungsgemäss dokumentiert und gemeldet werden.

Wie oben dargestellt, ist das Schweizer Verrechnungssteuersystem komplex und hat weitreichende Auswirkungen auf Finanzinstitute und Investoren. Es erfordert bei verschiedenen Finanztransaktionen eine genaue Betrachtung der Details. Ein gutes Verständnis und eine gute Verwaltung dieser Steuerpflichten sind für die Einhaltung der Vorschriften und die Optimierung des Finanzergebnisses von entscheidender Bedeutung.

Die Einhaltung der Schweizer Steuervorschriften durch Finanzinstitute ist ein vielschichtiger Prozess, der ein tiefes Verständnis der lokalen Vorschriften, der Rechtsprechung und der Praxis der Steuerbehörden erfordert. Durch die Umsetzung solider Compliance-Programme und die Anwendung bewährter Verfahren können Finanzinstitute die Komplexität der Schweizer Steuervorschriften bewältigen.

Die Verwaltung der Schweizer Steuervorschriften erfordert Fachwissen. Unser Team aus Rechts- und Steuerexperten kann Ihrem Finanzinstitut bei der Entwicklung solider Strategien zur Einhaltung der Steuervorschriften und der Reduzierung regulatorischer Risiken helfen.

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