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Wie bereitet man sich auf eine Steuerprüfung in der Schweiz vor?

Steuerprüfungen sind ein grundlegender Bestandteil des schweizerischen Rahmens für die Einhaltung der Steuergesetze und -Vorschriften, um sicherzustellen, dass die Unternehmen diese einhalten. Zwar sind keine Jahresstatistiken über die genaue Zahl der Steuerprüfungen bei Unternehmen öffentlich zugänglich, doch tragen die Initiativen zur Einhaltung der Steuervorschriften erheblich zu den Einnahmen von Bund und Kantonen bei.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Transparenz und Einhaltung von Vorschriften in der Schweiz wird es für Unternehmen immer wichtiger zu wissen, wie sie sich auf eine Steuerprüfung vorbereiten können. Eine proaktive Vorbereitung und eine regelmässige Überprüfung der steuerlichen Verpflichtungen können Unternehmen helfen, Prüfungen reibungslos zu bewältigen und potenzielle Risiken anzugehen, bevor sie eskalieren. In diesem Insight erläutern wir die wichtigsten Fragen und Strategien, die Sie bei der Vorbereitung auf eine Steuerprüfung in der Schweiz unterstützen.

Ist mein Unternehmen in der Schweiz einer jährlichen Steuerprüfung unterworfen?

Unternehmen wie Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen unterliegen alle der Körperschaftssteuer und können für eine Steuerprüfung ausgewählt werden. Die Schweizer Steuerbehörden prüfen die Steuererklärungen und können Prüfungen entweder in den Geschäftsräumen des Unternehmens oder über die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Finanzen verwaltet, durchführen.

Es gibt zwar keine endgültigen Regeln dafür, welche Unternehmen einer Steuerprüfung unterzogen werden, aber die Steuerbehörden wählen die Unternehmen intern auf der Grundlage verschiedener Faktoren aus. Dazu können gehören:

Ergebnisanalyse, die ungewöhnliche Abweichungen von den Industriestandards aufzeigt.
Unternehmensgrösse und finanzielle Auswirkungen, wobei grössere Unternehmen oder solche mit einem hohen steuerpflichtigen Einkommen häufig häufiger geprüft werden.
Frühere Prüfungsergebnisse, insbesondere wenn es zu erheblichen Anpassungen kam.

Obwohl die Kriterien für die Auswahl der Prüfer nicht öffentlich bekannt sind, sollten Unternehmen mit erheblichen steuerpflichtigen Einkünften jährlich mit einer Prüfung rechnen. Darüber hinaus können Unternehmen, bei denen bei früheren Prüfungen erhebliche Anpassungen festgestellt wurden, auch in Zukunft mit einer verstärkten Prüfung rechnen. Steuerprüfungen werden immer im Voraus angekündigt, so dass ausreichend Zeit für die Vorbereitung bleibt.

Welche Behörden sind in der Schweiz für die Steuerprüfung von Unternehmen zuständig?

In der Schweiz werden die Steuerprüfungen bei Unternehmen von den kantonalen Steuerbehörden des Kantons durchgeführt, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Jeder Kanton hat seine eigene Steuerverwaltung, die für die Veranlagung und Prüfung von Steuern auf verschiedenen Ebenen zuständig ist, einschliesslich der Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Dieser dezentrale Ansatz ermöglicht es den kantonalen Behörden, regionalspezifisches Wissen und Compliance-Praktiken anzuwenden und sich gleichzeitig an den nationalen Vorschriften zu orientieren.

Während die kantonalen Steuerbehörden die Mehrzahl der Unternehmensprüfungen durchführen, kann auch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in bestimmten Fällen tätig werden, insbesondere wenn es um Bundessteuerfragen geht. Die ESTV wird in der Regel bei Fragen im Zusammenhang mit der eidgenössischen Einkommenssteuer, der Verrechnungssteuer und bei Fällen mit komplexen Steuerstrukturen, die eine Aufsicht des Bundes erfordern, tätig.

Bin ich verpflichtet, alle vom Steuerprüfer angeforderten Informationen zu erteilen?

Ja, die Unternehmen müssen alle für eine korrekte Steuerveranlagung erforderlichen Angaben machen. Dies schliesst ein:

✔ Mündliche oder schriftliche Erklärungen zu Steuerpositionen.
Geschäftsbücher, Quittungen und alle Unterlagen über geschäftliche Transaktionen, auch wenn die Informationen keinen direkten Einfluss auf Ihre Steuerposition haben.

Wichtig ist, dass die Steuerprüfer in der Schweiz an strenge Vorschriften zum Steuergeheimnis gebunden sind. Das bedeutet, dass alle Informationen, die während der Prüfung offengelegt werden, vertraulich sind und ausschliesslich für Steuerveranlagungszwecke verwendet werden.

Wie bereitet man sich am besten auf eine Steuerprüfung in der Schweiz vor?

Die Vorbereitung lässt sich in Sofortmassnahmen für eine anstehende Prüfung und langfristige Praktiken zur Minimierung des Prüfungsrisikos unterteilen:

Unmittelbare Vorbereitung:

  1. Füllen Sie den Audit-Fragebogen sorgfältig aus und geben Sie genaue Antworten.
  2. Sammeln und ordnen Sie alle relevanten Dokumente.
  3. Bereiten Sie klare, prägnante Erklärungen zu Ihren Steuerpositionen vor.
  4. Stimmen Sie die Zahlen in Ihrer Buchhaltung mit den Zahlen in Ihrer Steuererklärung ab.

Langfristige Vorbereitung:

✔ Bewerten Sie regelmässig die mit Ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Steuerrisiken.
Minimieren Sie Risiken, indem Sie die Einhaltung von Steuervorschriften sicherstellen, insbesondere in Bereichen wie Transaktionen mit verbundenen Parteien, Verrechnungspreisen und Safe-Haven-Zinssätzen.
Führen Sie umfassende und systematische Aufzeichnungen und bewahren Sie steuerlich relevante Unterlagen über den erforderlichen Zeitraum auf, damit sie im Falle einer Prüfung leicht zugänglich sind.

Welche Massnahmen kann ich ergreifen, wenn ich mit dem Ergebnis einer Unternehmenssteuerprüfung nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit dem Ergebnis einer Betriebsprüfung in der Schweiz nicht einverstanden sind, ist es wichtig, strukturiert vorzugehen, um das Problem wirksam anzugehen:

  1. Direkte Diskussion mit dem Steuerprüfer: Führen Sie ein Gespräch mit dem Steuerprüfer, um die spezifischen Anpassungen zu besprechen. Legen Sie Ihren Standpunkt klar dar und stützen Sie sich dabei auf relevante Unterlagen und rechtliche Argumente. Dieses proaktive Engagement kann oft zu einer Lösung des Problems führen.
  2. Legen Sie einen formellen Einspruch ein: Führt das Gespräch nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis, erhalten Sie einen formellen Steuerbescheid. Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Veranlagung bei der kantonalen Steuerbehörde Einsprache zu erheben. In dieser Einsprache sollten Sie die Gründe für Ihre Unzufriedenheit ausführlich darlegen und alle Belege beifügen.
  3. Erforderlichenfalls Rechtsmittel einlegen: Lehnt die kantonale Steuerbehörde Ihre Einsprache ab, können Sie die Angelegenheit mit einer Beschwerde an das kantonale Steuergericht eskalieren. Bleibt der Streit ungelöst, kann die Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden.
  4. Suchen Sie professionellen Rechtsbeistand: Die Komplexität von Steuerstreitigkeiten kann eine Herausforderung sein. Die Beauftragung eines Rechtsbeistands mit Fachkenntnissen im Schweizer Steuerrecht kann eine unschätzbare Hilfe sein und die Wahrscheinlichkeit eines günstigen Ausgangs erhöhen.

Es ist wichtig, dass Sie während des gesamten Verfahrens alle Fristen und Verfahrensvorschriften einhalten, um Ihre Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass Ihr Fall angemessen geprüft wird.

LINDEMANNLAW bietet fachkundige Steuerberatung, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist, sei es bei der Vorbereitung auf eine Steuerprüfung, bei der Sicherstellung der laufenden Einhaltung der Vorschriften oder bei der Behandlung von Steuerstreitigkeiten. Mit einem Team erfahrener Steuerexperten verfolgen wir einen umfassenden Ansatz bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten, der nicht nur Ihre Interessen schützt, sondern auch die langfristige Anpassung an die Schweizer Steuergesetze unterstützt. Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie persönliche Unterstützung und fachkundige Beratung bei der Vorbereitung von Steuerprüfungen oder der Einhaltung von Vorschriften benötigen. Wir bieten Ihnen reaktionsschnelle und zuverlässige Unterstützung, die auf Ihre geschäftlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, und führen Sie mit Klarheit und Vertrauen durch jeden Schritt des Prozesses.

Haftungsausschluss:
Die hier dargestellten Strategien und Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Unternehmen sollten sich an einen qualifizierten Anwalt von LINDEMANNLAW wenden, um eine auf ihre individuellen Umstände zugeschnittene Rechtsberatung zu erhalten und die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.

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