In einer Zeit, in der internationale Sanktionen ein weites Netz auswerfen, finden sich natürliche und juristische Personen oft in den Fängen von Bankbeschränkungen wieder, die nicht direkt gegen sie gerichtet sind. Dieses komplizierte Geflecht von Finanzkontrollen, das insbesondere Sanktionen der Schweiz, der EU und der USA umfasst, stellt russische Staatsangehörige und andere Personen, die zwar nicht von diesen Sanktionen betroffen sind, aber unter eingefrorenen Vermögenswerten und Bankbeschränkungen leiden, vor besondere Herausforderungen.
Dieser Artikel befasst sich eingehend mit der Komplexität solcher Szenarien und bietet eine detaillierte Untersuchung von Fallstudien sowie einen Fahrplan für die Navigation in diesen turbulenten Gewässern.
Sanktionen zielen darauf ab, Verhalten durch die Einschränkung von Finanz- und Wirtschaftstransaktionen zu beeinflussen. Die Auswirkungen dieser Sanktionen betreffen jedoch häufig auch Personen, die ursprünglich nicht betroffen waren, und führen zu unbeabsichtigten Folgen wie dem Einfrieren von Bankkonten, die nicht unter die Sanktionen der Schweiz, der EU und der USA fallen.
Fallstudie Einblicke
1. Russische Staatsangehörige mit eingefrorenem Vermögen
Russische Staatsangehörige mit Wohnsitz ausserhalb der EU/EWR/Schweiz befinden sich in einer misslichen Lage, wenn Schweizer, EU- oder liechtensteinische Banken ihr Vermögen einfrieren, obwohl sie keinen Sanktionsstatus haben. Die Wurzel dieses Problems liegt in der EU-Verordnung 833/2014, die spezifische Beschränkungen für Bankkonten russischer Staatsangehöriger ohne Aufenthaltsbewilligung in der EU/Schweiz/EWR vorsieht. Insbesondere verbietet sie den Banken, neue Einlagen von russischen Staatsangehörigen oder Einrichtungen über 100 000 EUR anzunehmen, eine Massnahme, die darauf abzielt, die Finanzströme angesichts der geopolitischen Spannungen einzudämmen.
Für diejenigen, die vor dem Inkrafttreten der Vorschriften im Februar 2022 über Guthaben verfügten, die diesen Schwellenwert überschreiten, sind solche Einlagen jedoch «grandfathered», d.h die Kontoinhaber behalten diese Guthaben und dürfen sie abheben oderihren bestehenden Zustand beibehalten.
Umsetzbare Schritte:
✓ Einholen eines Rechtsgutachtens. In diesem Dokument sollten die Feinheiten der EU-/Schweizer Vorschriften dargelegt und die Rechtmässigkeit der Position des Kontoinhabers bestätigt werden.
✓ Kontaktaufnahme mit SECO/EU-Behörden. Dieser möglicherweise zeitaufwändige Schritt beinhaltet die formelle Beantragung der Entsperrung eines Kontos bei den zuständigen Behörden.
✓ Klage vor einem Schweizer/EU-Gericht. Als letzte Massnahme können Betroffene erwägen, eine Klage vor Schweizer/EU-Gerichten einzureichen, um die Kontosperren anzufechten.
2. Auswirkungen auf familiären Bindungen zu sanktionierten Personen
In einem anderen Szenario ist ein russischer Staatsangehöriger, der zwar nicht persönlich unter Sanktionen steht, aber mit einer in den USA benannten Person (z. B. auf der SDN-Liste des OFAC) verbunden ist, mit dem Einfrieren von Konten durch Schweizer/EU-Banken konfrontiert. Diese Situation verdeutlicht die globale Reichweite und die komplexen Auswirkungen der US-Sanktionen. Nur Personen, die auf der SDN-Liste aufgeführt sind, unterliegen den Blockierungssanktionen. Darüber hinaus zielen diese Sanktionen in erster Linie auf US-Personen und -Vermögenswerte ab, was ihre direkte Anwendbarkeit auf ausländische Bankkonten einschränkt, die keine Elemente der US-Gerichtsbarkeit wie Dollar-Clearing oder in den USA ansässige Vermögensverwaltung beinhalten.
Umsetzbare Schritte:
✓ Doppelte Rechtsgutachten. Es ist ratsam, Rechtsgutachten sowohl von lokalen (EU/Schweiz) als auch von US-amerikanischen Anwälten einzuholen, die die Nichtanwendbarkeit von US-Sanktionen auf die Situation der betreffenden Person klären.
✓ OFAC-Engagement. In Ermangelung einer US-Gerichtsbarkeit wird die OFAC keine “Lizenz” oder Bestätigung ausstellen, die eine Bewegung von Vermögenswerten genehmigt, die ausserhalb ihrer Zuständigkeit liegen.
✓ Eine Klage vor einem Schweizer/EU-Gericht, das sich auf die Anwendung der einschlägigen US-Gesetze konzentriert, kann einen Weg zur Lösung des Einfrierens bieten.
3. Freigabe russischer Wertpapiere
Der Verkauf russischer Wertpapiere an Dritte, wie z. B. Eurobonds, die von russischen Unternehmen begeben wurden, welche unter Sanktionen der Schweiz/EU stehen, stellt eine differenzierte Herausforderung dar. Durch Verordnungen wie die EU-Verordnung 269/2014 werden die Vermögenswerte der sanktionierten Unternehmen eingefroren, doch sollten Transaktionen mit ihren Wertpapieren ungehindert ablaufen. Darüber hinaus haben die russische Regierung und russische Unternehmen Programme eingeführt, die es ihnen ermöglichen, ihre Wertpapiere direkt zurückzukaufen und Dividenden und Zinsen zu zahlen.
Umsetzbare Schritte:
✓ Einholen eines Rechtsgutachtens. In diesem Dokument sollten die Feinheiten der EU-/Schweizer Vorschriften dargelegt werden, um die Rechtmässigkeit der Position des Wertpapierinhabers zu bestätigen.
✓ Notariell beglaubigter Eigentumsnachweis. Lassen Sie sich von der Depotbank eine notariell beglaubigte Bestätigung des Eigentums an den Wertpapieren geben, die den rechtmässigen Besitz bestätigt.
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