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Wie können Angel-Investoren von steuerfreien Kapitalgewinnen in der Schweiz profitieren?

Die Gründung eines Unternehmens, insbesondere im Bereich der Biowissenschaften, ist ein spannendes und zugleich komplexes Unterfangen, das in der Anfangsphase einen hohen Kapitalbedarf hat. Angel-Investoren spielen in diesem Ökosystem eine zentrale Rolle, indem sie die notwendige finanzielle Unterstützung in Form von Kapitalbeteiligungen und Darlehen bereitstellen, die durch solide Verträge abgesichert sind. Die Schweizer Steuerlandschaft stellt diese Investoren vor besondere Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Anteilen.

In diesem Artikel gehen wir auf die fünf häufigsten Fragen ein, die uns in Bezug auf Steuerangelegenheiten für Start-ups und Angel-Investoren gestellt werden. Unser Ziel ist es, Ihnen klare Einblicke und Anleitungen zu geben, damit Sie sich auf dem finanziellen Terrain sicher bewegen können.

1. Was sind die steuerlichen Pflichten für Angel-Investoren in der Schweiz in Bezug auf Kapitalgewinne?

Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern, in denen Kapitalgewinne zu unterschiedlichen Sätzen besteuert werden – beispielsweise in Frankreich mit 30 %, in Italien mit 26 %, in Österreich und Deutschland mit jeweils 28 % und in den USA mit einer breiten Spanne von 0 bis 40,8 % – zeichnet sich die Schweiz dadurch aus, dass sie diese Gewinne unter bestimmten Umständen von der Steuer befreit. Diese Befreiung hängt von der Erfüllung bestimmter Kriterien ab, die in den Schweizer Steuervorschriften festgelegt sind, was die Schweiz zu einem potenziell attraktiveren Ziel für Anleger macht, die nach steuerlich effizienten Strategien für ihre Kapitalgewinne suchen.

2. Unter welchen Voraussetzungen sind Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Aktien in der Schweiz steuerbefreit?

In der Schweiz werden individuelle Kapitalgewinne nicht besteuert, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind:

✓ Die Aktien müssen zum Zeitpunkt des Verkaufs als Privatvermögen im Privatportfolio des Anlegers gehalten werden.

✓ Privatpersonen sollten ihre Aktien als persönliche, passive Investitionen verwalten, um sicherzustellen, dass die Steuerbehörden die Aktivitäten nicht als professionellen Handel einstufen, was die Besteuerung von Kapitalgewinnen zur Folge hätte.

✓ Einkünfte aus selbständigen Unternehmungen, insbesondere aus Gewerbebetrieben, sollten klar von passiven Kapitalerträgen unterschieden werden, um zusätzliche Steuern und Sozialabgaben (rund 10 %) zu vermeiden.

✓ Bei der Abfassung gemischter Verträge, die den Verkauf von Anteilen und zusätzliche Klauseln wie Wettbewerbsverbote enthalten, sollte der Erlös aus dem Verkauf der Anteile ausdrücklich für die Steuerbefreiung vorgesehen werden.

✓ Unternehmen mit erheblichen nicht ausgeschütteten Gewinnen sollten sorgfältig überwacht werden, um sicherzustellen, dass diese Rücklagen nicht unbeabsichtigt die Steuerschuld beeinflussen.

✓ Bei der Veräusserung einer bedeutenden Beteiligung (5 % oder mehr) an einem Unternehmen an ein Unternehmen unter eigener Kontrolle sollte man sich darüber im Klaren sein, dass dies eher als eine Umverteilung von Vermögenswerten angesehen werden kann, die möglicherweise zu Steuerverbindlichkeiten führt, als ein echter Verkauf.

3. Wie lassen sich die Tätigkeiten so gestalten, dass sie von den Steuerbehörden nicht als gewerbsmässiger Handel eingestuft werden?

Wenn man diese steuerlich anerkannten Kriterien für einen sicheren Hafen beachtet, kann man vermeiden, als professioneller Wertpapierhändler eingestuft zu werden:

✓ Gewährleistung einer Mindesthaltedauer von sechs Monaten oder mehr für Wertpapiere.

✓ Verringerung der Anzahl und Häufigkeit der jährlichen Wertpapiertransaktionen.

✓ Nutzung privater Mittel für die Finanzierung von Wertpapierinvestitionen anstelle von Kreditfinanzierung (Leverage)

✓ Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten ausschliesslich zu Absicherungszwecken.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Nichterfüllung eines oder mehrerer dieser Kriterien nicht automatisch zu einer Besteuerung von Kapitalgewinnen führt. Die Gesamtsituation muss beurteilt werden, um festzustellen, ob es sich bei den Aktivitäten um professionellen Wertpapierhandel handelt, wobei die Schweizer Steuerbehörden in diesem Bereich in der Regel Vorsicht walten lassen.

4. Welche Strategien sollten Engel-Investoren anwenden, um Steuerrisiken zu mindern?

Um die steuerlichen Risiken zu minimieren und die Steuerfreiheit der Kapitalerträge zu gewährleisten, sollten Angel-Investoren ihr Privat- und Geschäftsvermögen klar voneinander abgrenzen und sich an eine professionelle Vertragspraxis halten. Dazu gehört die Einholung von Steuervorbescheiden, wenn erforderlich, und die sorgfältige Abfassung von Verträgen wie Gesellschaftervereinbarungen und Kaufverträgen, um zu verhindern, dass die Grenzen zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Einkünften verwischt werden. Es wird empfohlen, einen Steuervorbescheid bei den Steuerbehörden einzuholen.

5. Warum ist die Diversifizierung für Angel-Investoren aus steuerlicher Sicht wichtig?

Während das Schweizer Steuersystem steuerfreie Kapitalgewinne zulässt, bietet es keine Erleichterung für Kapitalverluste. Angel-Investoren müssen daher die Verlockung steuerfreier Gewinne gegen das inhärente Risiko von Anlageverlusten abwägen, die nicht abzugsfähig sind. Die Diversifizierung dient als Risikominderungsstrategie, die sicherstellt, dass das Potenzial für nicht steuerbare Gewinne nicht zu einem unverhältnismässigen Engagement in risikoreichen Anlagen führt.

Um sicherzustellen, dass die Investitionen den schweizerischen Vorschriften entsprechen, ist eine professionelle Beratung unerlässlich. Unser Team steht bereit, um die fachkundige Beratung zu bieten, die Engel-Investoren benötigen, um ihre Strategien im Rahmen der Schweizer Steuergesetze zu optimieren.

Wenden Sie sich an uns, um massgeschneiderte Unterstützung zu erhalten, damit Ihre Investitionen erfolgreich und gesetzeskonform sind.

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