Der Standortwechsel in die Schweiz als Unternehmer oder Investor ist eine beliebte Option, die jedoch sehr komplex sein kann. In der Schweiz gibt es verschiedene Aufenthaltskategorien, deren Voraussetzungen je nach Nationalität und Art des Unternehmens variieren. Wir helfen Ihnen, sich in diesem Prozess zurechtzufinden und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
Viele unserer Unternehmer- und Investoren-Kunden fragen uns derzeit, wie sie sich in der Schweiz ansiedeln können.
In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Aufenthaltskategorien. Nach dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration (AIG) wird unterschieden zwischen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Drittstaatsangehörigen.
Wie können EU/EFTA-Bürger eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung erhalten?
EU-/EFTA-Bürger haben in der Schweiz einen privilegierten Status im Rahmen des sogenannten bilateralen Abkommens. EU-/EFTA-Bürger ohne berufliche Tätigkeit müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel, eine Krankenversicherung und eine angemessene Unterkunft verfügen. Eine weitere Möglichkeit für EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger ist ein Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber.
EU/EFTA-Unternehmer erhalten eine Aufenthaltsbewilligung unter den folgenden Bedingungen:
- Die Gründung eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte mit einer tatsächlichen und wirtschaftlich tragfähigen Geschäftstätigkeit in der Schweiz muss nachgewiesen werden (z.B. Handelsregisterauszug, Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung, Arbeitsbelastung).
- Die Anerkennung der selbständigen Tätigkeit durch die Sozialversicherungsanstalt (z.B. SVA Zürich) muss vorliegen.
- Einkommens- und Vermögensnachweise (z. B. Kontoauszug) müssen vorhanden sein.
Wie können Drittstaatsangehörige eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung erhalten?
Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige ist schwieriger. Für Drittstaatsangehörige können Aufenthaltsgenehmigungen für Personen im Ruhestand ab 55 Jahren, aus medizinischen und bildungsbezogenen Gründen und natürlich aus geschäftlichen Gründen erteilt werden. Insbesondere können Investoren und Unternehmer, die mit ihrem Unternehmen in die Schweiz kommen und Arbeitsplätze schaffen oder erhalten, eine Aufenthaltsbewilligung für sich selbst erhalten.
Wie können Unternehmer aus Drittstaaten eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung erhalten?
a) Interessen der Wirtschaft als Ganzes
Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen muss im allgemeinen Interesse der Schweizer Wirtschaft liegen. Dies kann der Fall sein, wenn eine Dienstleistung erbracht werden soll, für die eine starke Nachfrage und kein grosses Angebot besteht sowie für die Arbeitsplätze geschaffen oder Investitionen getätigt werden (z.B. Businessplan, Bilanz und Erfolgsrechnung).
b) Finanzielle und operative Anforderungen
Das erwartete Einkommen aus der geplanten selbständigen Tätigkeit muss zur Deckung der Betriebskosten und den Lebensunterhalt ausreichen (z. B. Geschäftsplan, Planbilanz, Kreditverbindlichkeiten). Ausserdem müssen die erforderlichen Einrichtungen, einschliesslich der Geschäftsräume, beschafft werden können (z. B. Mietvertrag). Dies setzt voraus, dass ein ausreichendes Startkapital vorhanden ist.
c) Persönliche Anforderungen
Grundsätzlich dürfen Drittstaatsangehörige nur dann zur Arbeit zugelassen werden, wenn es sich um Führungskräfte, Spezialisten oder andere qualifizierte Arbeitskräfte handelt (z.B. Lebenslauf, Diplome, Ausbildungszeugnisse und Arbeitszeugnisse).
Wie können Investoren aus Drittstaaten eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung erhalten?
Unternehmensinvestitionen in der Schweiz können dazu beitragen, dass Sie für eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung in Frage kommen. Die Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz durch Unternehmensbeteiligungen ist jedoch mit rechtlichen Schwierigkeiten verbunden, einschliesslich der Einhaltung der Schweizer Unternehmens- und Einwanderungsgesetze.
a) Gründung einer Gesellschaft
Eine der einfachsten Möglichkeiten, sich in der Schweiz niederzulassen, ist die Gründung eines eigenen Unternehmens.
b) Investition in ein bestehendes Unternehmen
Alternativ können Sie auch nach Möglichkeiten suchen, in bestehende Schweizer Unternehmen zu investieren. Sie können entweder direkt investieren oder eine Partnerschaft mit Schweizer Unternehmern eingehen.
c) Risikokapital und Start-ups
Für unternehmerische Geister ist die Schweiz ein Hotspot für Start-ups und Risikokapital. Städte wie Zürich, Genf und Lausanne sind voller Innovationen, und die Regierung bietet zahlreiche Anreize zur Förderung des Unternehmertums.
Was sind die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung eines Umzugs in die Schweiz?
Bevor Sie in die Schweiz umziehen, sollten Sie unbedingt die folgenden Schritte beachten:
a) Finanzplanung
Beurteilen Sie Ihre finanzielle Situation und bereiten Sie sich auf die ersten Ausgaben vor.
b) Geschäftsplan
Erstellen Sie einen detaillierten Geschäftsplan, in dem Sie Ihre Unternehmensinvestitionsstrategie darlegen (z.B. Budget, Marktchancen/-perspektiven und Vergleiche, Auftragsverträge usw.).
c) Rechtsberatung
Lassen Sie sich von Schweizer Rechtsexperten beraten, um die Einhaltung aller Einwanderungs-, Gesellschafts- und Steuergesetze sicherzustellen. Schweizer Anwälte können Sie bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Investition sowie bei der Einwanderung begleiten.
d) Unterkunft
Planen Sie Ihren dauerhaften Aufenthalt und die Ausbildung Ihrer Kinder unter Berücksichtigung des Standorts sowie die kulturellen und sprachlichen Aspekte.
Wie können wir helfen?
Wir bieten Privat- und Geschäftskunden umfassende rechtliche und steuerliche Unterstützung bei der Verlegung ihres Wohnsitzes in die Schweiz. Unsere Spezialisten stellen Ihnen eine auf Sie zu geschneiderte Rechts- und Steuerberatung zur Verfügung. Unsere Dienstleistungen umfassen rechtliche Analysen und Strategien, die Gründung von Unternehmen und die Ermöglichung von Investitionen sowie die Unterstützung bei der Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen. Wir begleiten Sie bei der Bewältigung von Herausforderungen und Chancen in den Bereichen Unternehmen und Einwanderung. Kontaktieren Sie unsere Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Notare – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.