Luxemburg ist das renommierteste Domizil für Investmentfonds in Europa und nach den USA der zweitbeliebteste Standort für Investmentfonds weltweit. Die Branche der kollektiven Kapitalanlagen zählt 15.000 Fonds mit einem verwalteten Vermögen von 4,6 Billionen Dollar. Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde, die Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“), ist eine der wichtigsten Regulierungsbehörden in Europa und international für ein wegweisendes und flexibles Regelwerk anerkannt. Darüber hinaus bietet Luxemburg ein günstiges Steuersystem, insbesondere für Nicht-Residenten.
Es gibt zwei Arten von Fonds in Luxemburg: regulierte Fonds (d.h. von der CSSF zugelassen und beaufsichtigt) und unregulierte Fonds. Unternehmen für gemeinsame Anlagen (“ UCIs „) können unter zwei Hauptkategorien registriert werden: Unternehmen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren (“ UCITS „), bei denen es sich um Retail-Fonds handelt, und alternative Investmentfonds (“ AIFs „), bei denen es sich um Fonds für gut informierte Anleger und alle Anlagearten handelt. Einmal in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen, kann ein AIF oder ein UCITS in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten unter Verwendung des EU-Passes vertrieben werden.
Die folgenden Arten von Investmentfonds können in Luxemburg aufgelegt werden:
Societe d‘ Investissement a Capital Variable („SICAV“) ist ein offener Investmentplan, der als Aktiengesellschaft organisiert ist und dessen Hauptziel die Investition in Finanzanlagen ist
Societe d’investissement a Capital Fixe („SICAF“) ist eine Art geschlossener Investmentplan, der ebenfalls als Aktiengesellschaft organisiert ist, aber hauptsächlich für Investitionen in Privatplatzierungen genutzt wird
Société d’Investissement en Capital à Risqué („SICAR“) wird mit dem Ziel gegründet, die Mittelbeschaffung zu erleichtern und in risikotragendes Kapital zu investieren. Er kann in jeder Rechtsform gegründet werden
Specialized Investment Fund („SIF“) ist ein Fondstyp, der auf einem Stammkapital von mindestens 1.250.000 EUR basiert, das innerhalb von 12 Monaten zu zahlen ist, und als Company oder Partnership gegründet werden kann. Diese Fonds sind äusserst vorteilhaft, da sie von der Kapitalsteuer, der Einkommensteuer auf qualifizierte Erträge und der Quellensteuer auf Dividenden befreit sind
Die Société de Gestion de Patrimoine Familial („SPF“) ist speziell für die private Vermögensverwaltung konzipiert und ermöglicht es im Gegensatz zu den anderen Fonds, dass Privatpersonen ihr Finanzvermögen selbst verwalten. Er kann in jeder Rechtsform gegründet werden und darf keinen sozialen Zweck haben, der geschäftliche Aktivitäten abdeckt. Er ist von der Zahlung der Einkommenssteuer, der Vermögenssteuer und der kommunalen Gewerbesteuer befreit
Reserved Alternative Investment Fund („RAIF“) benötigt keine CSSF-Zulassung, muss jedoch einen voll lizenzierten AIFM bestellen
Fonds Commun de Placement („FCP“), der mit einem Unit Trust vergleichbar ist
Limited Partnerships („LPs“) und Special Limited Partnerships („SLPs“)
Fonds wie AIF, RAIF und UCITS können an der Luxemburger Börse und anderen anerkannten EU-Börsen notiert werden
LINDEMANNLAW kann Ihnen bei der Gründung von UCIs in Luxemburg helfen, einschliesslich UCITS und AIFs; SICAVs, SICAFs, SIFs, SPFs, RAIFs, FCPs, offene und geschlossene Publikumsfonds, Hedgefonds, société anonyme („S.A.“), société par actions simplifiée („SAS“), société à responsabilité limitée („S. à r.l.“), société en commandite par actions („SCA“), société en nom collectif („SNC“), Société en commandite simple („SCS“), société en commandite spéciale („SCSp“), Alternative Investment Fund Manager („AIFM“), SICAVs, SICAFs, SICARs, SIFs, SPFs, RAIFs, FCPs., LPs und SLPs.
Luxemburg ist auch ein führender Markt und Sitz für Holdings und den Verbriefungsmarkt. Das Luxemburger Verbriefungsgesetz bietet einen attraktiven regulatorischen Rahmen für die Gründung von Holdinggesellschaften und Verbriefungsstrukturen in Luxemburg zu angemessenen Kosten. Die Hauptmerkmale, die das Verbriefungsgesetz attraktiv machen, sind die Flexibilität bei der Gründung von Gesellschaften unter Kosten- und Strukturgesichtspunkten, die Rechtssicherheit, die weitreichenden Mechanismen zur Konkursverschleppung, qualifizierte Dienstleister in Luxemburg und die Steuerneutralität.
Verbriefung ist, ganz einfach ausgedrückt, der Prozess, bei dem illiquide Vermögenswerte (z. B. private Schulden, Immobilien, CAT-Risiken) durch Financial Engineering in ein bankfähiges Wertpapier mit einer ISIN umgewandelt werden, das leicht an Investoren auf den Finanzmärkten verkauft und von diesen gezeichnet werden kann. Das Verfahren ist besonders attraktiv für regulierte oder nicht regulierte Institutionen oder Vermögensverwalter wie Banken, Versicherer, Immobilienentwickler oder andere Anbieter alternativer Anlagen, die möglicherweise regulatorischen Beschränkungen für die Höhe der Kreditvergabe unterworfen sind, die sich auf die Höhe der ausstehenden Kreditforderungen in ihren Bilanzen beziehen.
LINDEMANNLAW kann Ihnen bei der Gründung von Holdinggesellschaften, Verbriefungsgesellschaften („SVs“) in Luxemburg helfen, auch in Form einer Aktiengesellschaft („S.A.“), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung („S.a.r.l“), einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.C.A.) oder einer als Aktiengesellschaft organisierten Genossenschaft, einschliesslich des Entwurfs von Finanzinstrumenten und der Verhandlung mit Finanzaufsichtsbehörden (z. B. CIMA), Zahlstelle(n) und Tokenisierung (Wertpapier- oder Vermögenswert-Token – STOs).