Liechtenstein bietet Finanzakteuren wie Investmentfonds, Fondsmanagern, Banken, Versicherern und Vermögensverwaltern einen Zugang zum europäischen Markt sowie zum Schweizer Markt. Aufgrund des Passporting-Systems haben liechtensteinische Alternative Investmentfonds (“AIF”) und AIF-Manager (“AIFM”) vollen Zugang zum gesamten EWR-Binnenmarkt sowie zu den EWR/EFTA-Staaten Norwegen und Island. Gleichzeitig ermöglicht der volle Marktzugang zur Schweiz die Einbindung von Schweizer Dienstleistern wie Asset Managern oder Banken. Zudem sind die nominalen Unternehmenssteuersätze in Liechtenstein zwar bereits sehr wettbewerbsfähig, eine weitere effektive Steuerreduktion ist jedoch möglich. Wenn Sie eine Ansiedlung in Liechtenstein anstreben, steht Ihnen LINDEMANNLAW gerne mit rechtlicher und steuerlicher Beratung zur Seite.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (“FMA”) bewilligt Verwaltungsgesellschaften und genehmigt die von ihnen verwalteten Investmentunternehmen (“IU”).
Ein Alternativer Investmentfonds (“AIF”) kann in Liechtenstein als SICAV und SICAF, in Vertragsform (“Investmentfonds”), in Form einer Treuhandgesellschaft (“Kollektivtreuhänderschaft”), in Gesellschaftsform (“Investmentgesellschaft”) oder in Form einer Personengesellschaft errichtet werden. Ein OGAW kann die Rechtsform eines Vertrages (von einer Verwaltungsgesellschaft verwalteter Investmentfonds), eines Investmentfonds oder einer Investmentgesellschaft haben.
LINDEMANNLAW kann Ihnen bei der Gründung von AIFs, AIFMs, SICAVs, SICAFs, Trusts, Investmentgesellschaften, Personengesellschaften und Unit Trusts helfen.
LINDEMANNLAW hilft auch bei der Gründung von liechtensteinischen Stiftungen zur Nachfolgeplanung, einschliesslich unwiderruflicher und diskretionärer Stiftungen.
Liechtenstein ist auch ein wachsender Markt und Domizil für den Verbriefungsmarkt. Verbriefung ist, ganz einfach ausgedrückt, der Prozess, bei dem ein illiquider Vermögenswert (z.B. private Schulden, Immobilien, CAT-Risiken) durch Financial Engineering in ein bankfähiges Wertpapier mit einer ISIN umgewandelt wird, das leicht an Investoren an den Finanzmärkten verkauft und von diesen gezeichnet werden kann. Das Verfahren ist besonders attraktiv für regulierte oder nicht regulierte Institutionen oder Vermögensverwalter wie Banken, Versicherer, Immobilienentwickler oder andere Anbieter alternativer Anlagen, die möglicherweise regulatorischen Beschränkungen für die Höhe der Kreditvergabe unterworfen sind, die sich auf die Höhe der ausstehenden Kreditforderungen in ihren Bilanzen beziehen.
LINDEMANNLAW kann Ihnen helfen, in Liechtenstein Holdinggesellschaften, Verbriefungsvehikel (“SVs”), auch in Form von Protected Cell Companies (“PCCs”), Aktiengesellschaften (“AGs”), GmbHs, Anstalt, Stiftungen, Trusts zu gründen, unter anderem bei der Ausarbeitung von Finanzinstrumenten und der Verhandlung mit Finanzaufsichtsbehörden (z. B. FMA), Zahlstelle(n) und Tokenisierung (Security or Asset Tokens, STOs).