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Credit Suisse-Aktien: Enthüllung des vorgeschriebenen Umtauschverhältnisses und der Aktionärsoptionen

Sind Sie Aktionärin oder Aktionär der Credit Suisse und haben die Frist bis zum 14. August 2023 verpasst, um eine Klage nach dem Fusionsgesetz einzureichen? Entdecken Sie einen alternativen Rechtsbehelf, der Ihnen noch offen steht.

1. Was ist mit den Aktien der Credit Suisse passiert?

Am 19. März 2023 beschlossen der Bundesrat, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (“FINMA”) und die Schweizerische Nationalbank (“SNB”), dass die Übernahme der Credit Suisse durch die Konkurrentin UBS auf der Grundlage eines Umtauschverhältnisses von einer UBS-Aktie für 22,48 Credit Suisse-Aktien erfolgt, wodurch die Credit Suisse auf 3 Milliarden Franken bewertet wurde, während der Schlusskurs vom 17. März einen Marktwert von 7 Milliarden Franken anzeigte. Der Kaufpreis betrug somit 76 Rappen pro Credit Suisse-Aktie, während die Credit Suisse-Aktie am letzten Handelstag vor der Ankündigung des Bundesrates mit 1.86 Franken gehandelt wurde.

Durch diesen unter aussergewöhnlichen Umständen eilig ausgehandelten Deal wurden die Aktionäre ihrer Stimmrechte im Fusionsprozess beraubt.

2. Was könnten die “Kleinaktionäre» der Credit Suisse dagegen tun?

Tausende von Kleinaktionären der Credit Suisse hatten die Möglichkeit, eine Klage gemäss Art. 105 des Schweizerischen Bundesgesetzes über die Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung («Fusionsgesetz») beim zuständigen Handelsgericht in Zürich einzureichen. Dabei handelt es sich nicht um eine Sammelklage, da die Schweiz dieses Institut in ihrem Rechtssystem nicht kennt, sondern um einen Zusammenschluss und Zusammenrechnung von Klägern.

Gemäss Artikel 105 des Fusionsgesetzes kann jeder Aktionär innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung des Fusions-, Spaltungs- oder Umwandlungsbeschlusses verlangen, dass das Gericht eine angemessene “Ausgleichszahlung” festsetzt, wenn bei einer Übernahme die Aktien nicht angemessen aufrechterhalten werden oder, wenn die Abfindung unzureichend ist.

Das Urteil wirkt gegenüber allen Gesellschaftern der beteiligten Rechtssubjekte, sofern sie dieselbe Rechtsstellung wie der Kläger haben (Art. 105 Abs. 2 Fusionsgesetz).

Das Fusionsgesetz (Art. 105 Abs. 2) sieht eine zweimonatige Frist ab der Veröffentlichung des Fusionsbeschlusses vor, die am 12. Juni 2023 stattfand und am 14. Juni 2023 im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht wurde. Die Frist für die Einreichung der Klage lief somit bis zum 14. August 2023.

3. Gibt es andere Rechtsmittel für geschädigte Aktionäre, um eine bessere Entschädigung zu erhalten?

In diesem Fall könnten die Bedingungen für eine materielle Enteignung erfüllt sein, ähnlich wie bei der vollständigen Abschreibung der AT1-Instrumente. Gemäss Artikel 26 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind die Eigentumsrechte garantiert, und jede Einschränkung, die einer Enteignung gleichkommt, muss vollständig entschädigt werden. Eine materielle Enteignung liegt vor, wenn die Nutzung von Eigentum verboten oder stark eingeschränkt wird und dem Eigentümer wesentliche Rechte entzogen werden. Auch Eingriffe, die den Eigentümer übermässig belasten, können eine materielle Enteignung darstellen. Die Rechte der Aktionäre der Credit Suisse wurden in diesem Fall schwerwiegend verletzt. Eine erfolgreiche Klage könnte die Aktionäre zu einer vollständigen Entschädigung berechtigen.

4. Wie hoch ist die Verjährungsfrist für materielle Enteignungen?

Die Verjährungsfrist für materielle Enteignungsentschädigungen beträgt fünf Jahre ab der endgültigen Einschränkung der Eigentumsrechte. Folglich bleibt dieser Rechtsweg offen.

5. Was sind die Vorteile?

Diese Klage richtet sich zwar in erster Linie an grössere Aktionäre der Credit Suisse, da die Prozesskosten höher sind als bei einer Klage auf der Grundlage von Art. 105 FusG, bietet aber einen wesentlichen Vorteil: die volle und vollständige Entschädigung im Erfolgsfall. Im Gegensatz dazu sieht das Fusionsgesetz nur eine angemessene Ausgleichszahlung vor.

Wir sind für Sie da, um Sie bei der praktischen Umsetzung dieses Rechtsanspruchs zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren; wir sind hier, um Sie zu unterstützen.

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