Lindemann Law

Wie können Einzelpersonen von der Schweizer Sanktionsliste gestrichen werden?

Ab Januar 2024 stehen mehr als 2600 russische natürliche und juristische Personen auf der Schweizer Sanktionsliste, weil die Schweiz Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine ergriffen hat. Eine Reihe von Personen wurde bereits erfolgreich von den Sanktionslisten der USA, der EU und der Schweiz gestrichen. In diesem Newsletter werden wir uns auf den allgemeinen rechtlichen Rahmen für die Aufhebung von Sanktionen in der Schweiz, auf spezifische erfolgreiche Fälle aus jüngster Zeit und auf die Expertise von LINDEMANNLAW in diesem Bereich konzentrieren.

1. Was ist der Zweck der Schweizer Wirtschaftssanktionspolitik? Wie können Personen von der Schweizer Sanktionsliste gestrichen werden?
Das primäre Ziel der Schweiz, Sanktionen gegen eine juristische oder natürliche Person zu verhängen, besteht darin, diese Personen und Unternehmen zu einer Verhaltensänderung im Sinne der politischen Ziele der Schweiz zu bewegen. Wirtschaftssanktionen sind von strafrechtlichen Sanktionen zu unterscheiden. Dementsprechend muss die betreffende Person oder das Unternehmen von der Sanktionsliste gestrichen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Grundlage für die Benennung nicht mehr gegeben ist und das Verhalten möglicherweise bereits zum Zeitpunkt der Verhängung der Sanktionen bzw. zum Zeitpunkt der Aufnahme der Person oder des Unternehmens in eine Sanktionsliste geändert wurde. Erfolgreiche Fälle der Streichung sind typischerweise Geschäftsleute, die bestimmte staatliche Aktivitäten nicht oder nicht mehr unterstützen, sowie Familienmitglieder oder bekannte Kontakte, die sanktionierte Akteure nicht oder nicht mehr unterstützen.

2. Dürfen Anwaltskanzleien Mandanten vertreten?
Die Europäische Union und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben zwar Wirtschaftssanktionen der EU verhängt, doch ist es europäischen und schweizerischen Anwaltskanzleien nicht untersagt, sanktionierte russische Personen rechtlich zu vertreten. Anwälte dürfen auch Rechtsdienstleistungen für russische juristische Personen in Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren erbringen, um deren Zugang zur Justiz zu gewährleisten.

3. Stehen alle Personen auf der EU-Sanktionsliste auch auf der Schweizer Sanktionsliste?
Es ist möglich, dass Personen nicht im Rahmen der Sanktionen gegen Russland von der EU auf die Liste gesetzt wurden, sondern im Rahmen anderer unabhängiger Sanktionsregimes. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst.

Diese so genannten “thematischen” Sanktionsregime richten sich nicht gegen ein einzelnes Land, sondern zielen auf bestimmte Verhaltensweisen weltweit ab (Menschenrechtsverletzungen, Cyberattacken und der Einsatz von Chemiewaffen). Neben russischen natürlichen und juristischen Personen sind auch natürliche und juristische Personen aus zahlreichen anderen Ländern von den Sanktionen betroffen, darunter Nordkorea, China, Libyen und Eritrea. Diese thematischen Sanktionen sind daher klar von den Sanktionen zu unterscheiden, die aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine verhängt wurden. Die Listen der russischen natürlichen und juristischen Personen wurden von der EU unabhängig und lange vor dem aktuellen Konflikt erstellt.

4.Wie ist das Verfahren zur Aufhebung von Schweizer Sanktionen gegen eine Person?
Sanktionierte Personen, Unternehmen und Organisationen haben die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen. Sie können beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ein Gesuch um Streichung von der Sanktionsliste einreichen (sogenanntes “Delisting-Antragsverfahren in der Schweiz”). Das WBF prüft das Gesuch und erlässt einen beschwerdefähigen Entscheid, der vor dem Bundesverwaltungsgericht und anschliessend vor dem Bundesgericht angefochten werden kann. Für das Verfahren zur Aufhebung der Sanktionen in der Schweiz wäre der Bundesrat zuständig. Auf diese Weise wird die Rechtsstaatlichkeit vollumfänglich gewahrt. Diese Praxis wurde vom Bundesgericht bereits mehrfach bestätigt und hat sich in der Praxis bewährt. Im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine hat das WBF bisher fünf solcher Delisting-Anträge erhalten.

5. Welche erfolgreichen Präzedenzfälle gibt es?
Es gibt bereits eine beträchtliche Anzahl erfolgreicher Präzedenzfälle für die Streichung von Personen von der Sanktionsliste der EU und der USA. Nachstehend eine nicht erschöpfende Liste:

                  EU

    1. Saodat Narzieva
    2. Olga Ayziman
    3. Dmitry Ovsyannikov
    4. Grigory Berezkin
    5. Alexander Shulgin
    6. Georgy Shuvaev(verstorben 2022)
    7. Vladimir Volfovich Zhirinovsky † (verstorben 2022)
    8. Alexey Chernyak
    9. Leonid Babashov
    10. Alexander Borodai
    11. Tatyana Lobach
    12. Alexander Mikhailovich Babakov
    13. Vladimir Abdualiyevich Vasilyev
    14. Alexei Konstantinovich Pushkov
    15. Vladislav Nikolaevich Deinego
    16. Mikhail Fridman
    17. Petr Aven

Vereinigte Staaten

    1. Anatoly Karachinskiy  (Erster russischer Staatsbürger, der nach dem russischen Krieg in der Ukraine am 19. Mai 2023 von der SDN-Liste der USA gestrichen wird)
    2. Andrey Golikov
    3. Elena Titova
    4. Natalya Alymova
    5. Paul Goldfinch

6. Was sind die Vorteile einer Streichung von der Schweizer Sanktionsliste?
Der wichtigste Vorteil ist die Freigabe von Vermögenswerten nach der Aufhebung der Schweizer Sanktionen. Die ehemalige benannte Person kann frei über ihr gesamtes Vermögen verfügen. Insbesondere werden die Bankkonten freigegeben. Darüber hinaus werden die Vermögenswerte von Unternehmen, die von der ehemals benannten Person kontrolliert werden, freigegeben und können zur Ausübung von Geschäften genutzt werden.

7. Warum LINDEMANNLAW?

LINDEMANNLAW hat Erfahrung mit der Entfernung von EU-, Schweizer- und US-Sanktionslisten, da wir EU-, Schweizer- und US-Anwälte beschäftigen.

Wir haben russischsprachige Anwälte in unserem Team, die an Sanktionsentfernungsfällen arbeiten und seit mehr als 12 Jahren mit russischsprachigen Klienten zusammenarbeiten.

Wir koordinieren die gleichzeitige Streichung von den Sanktionslisten der EU, der Schweiz und der USA und übernehmen die rechtliche Vertretung von sanktionierten Personen.

Wir haben ein spezialisiertes Team für Rechtsstreitigkeiten.

Neben der Expertise unseres Teams nutzt LINDEMANNLAW maßgeschneiderte KI-Technologien, Internet-Ressourcen und weltweite Nachrichtendatenbanken, um zu überprüfen, ob die Gründe für die Sanktionen keine sachliche Grundlage hatten oder falsch eingeschätzt wurden.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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