Geldwäschereigesetz Teil 1: Es wird kommen. Punkt.
Das neue Geldwäschegesetz und warum Wegschauen keine Strategie mehr ist
Die Konsultationsphase neigt sich dem Ende zu. Und unabhängig davon, wie laut oder leise die Proteste sind, das neue Geldwäschegesetz kommt. Nicht als revolutionäre Umwälzung, sondern als systematische Erweiterung. Leise, technisch, aber mit enormen Auswirkungen. Neu ist nicht, dass Geldwäsche bekämpft werden soll. Neu ist, wer nun zur Rechenschaft gezogen wird.
Berater werden zu Finanzvermittlern, ohne Geld zu verwalten.
Der zentrale Paradigmenwechsel ist: Es geht nicht mehr nur um diejenigen, die Geld erhalten, sondern um diejenigen, die Transaktionen ermöglichen.
Damit rücken folgende Berufsgruppen in den Fokus:
- Anwälte
- Immobilien-Berater
- M&A-Berater
- Treuhänder
- Strukturierungs- und Unternehmensberater
- Anbieter von Domizil und eingetragenem Firmensitz
- Faktisch: die gesamte Beratungsbranche
Wer beruflich an bestimmten Transaktionen beteiligt ist, gilt nun als Berater im Sinne des GwG mit allen damit verbundenen Sorgfaltspflichten. Und dies auch wenn:
- kein Geld den Besitzer wechselt,
- keine Vollmacht über Konten besteht,
- keine Bankbeziehung unterhalten wird.
Warum dies kein operativer Zufall ist
Diese Entwicklung ist nicht einzigartig in der Schweiz. Es handelt sich um die konsequente Umsetzung internationaler FATF-Standards.
Die Logik dahinter:
- Geldwäsche findet heute ausserhalb der Bank statt
- in Strukturen,
- in Unternehmensketten,
- bei Immobilientransaktionen,
- in M&A-Situationen.
Die Schweiz folgt diesem Beispiel. Nicht aus dem Wunsch nach Regulierung, sondern aufgrund des internationalen Drucks.
Fazit Teil 1:
Das Gesetz wird kommen. Die Frage ist nicht, ob, sondern wie gut Sie darauf vorbereitet sind.
LindemannLaw verbindet daher juristische Präzision mit technologischer Exzellenz. Wir ermöglichen unseren Kunden, Dokumentenprozesse vollständig digital und gleichzeitig rechtsicher nach Schweizer Standards abzuwickeln.
Kontakt: Thomas Kostkiewicz, Rechtsanwalt & Urkundsperson (Kanton Schwyz).