Pflichten und zivilrechtliche Haftung
✓ Bestimmungen zum Mandatsvertrag (Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts; „OR“).
✓ Pflichten gegenüber dem Auftraggeber.
✓ Haftet für jeden Schaden, den er dem Auftraggeber absichtlich oder fahrlässig zufügt.
✓ Bedingungen:
1. eine Verletzung seiner Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere eine Verletzung seiner Sorgfalts- und Treuepflichten (Art. 398 Abs. 2 OR),
2. ein Schaden,
3. ein (natürlicher und adäquater) Kausalzusammenhang zwischen der Vertragsverletzung und dem Schaden,
4. und Verschulden.
✓ Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken.
Urteil Schweizerisches Bundesgericht (6. August 2022, Nr. 4A_659/2020)
✓ US – Nexus: Es handelt sich um eine von den USA sanktionierte Person und um eine Transaktion in USD.
✓ Vertragliches Leistungsverweigerungsrecht: bestehende Drohungen abwenden.
✓ Kein vertragsrechtlicher Anspruch auf Leistung.
✓ Aufsichtsrecht.
FINMA-Rundschreiben 2023/1 Operationelle Risiken und Resilienz – Banken
Strafrechtliche Verantwortlichkeit
Strafantrag wegen Nötigung (Art. 181 des Schweizerischen Strafgesetzbuches) und/oder wegen “ Verbotene Handlungen für einen fremden Staat“ (Art. 271 des Schweizerischen Strafgesetzbuches)?
Eine „Nötigung“ könnte „gerechtfertigt“ sein, wenn:
1. Erfordernis von ausländischen Sanktionsvorschriften
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken
Aber: Viele Banken gehen weit über das ausländische Sanktionsrecht hinaus / interne Richtlinien und Grundsätze sind nicht durch ausländisches Recht gerechtfertigt.
Möglichkeit, den Fall dem Schweizerischen Bankenombudsman zu unterbreiten und vor Gericht zu gehen— https://bankingombudsman.ch/en/