Lindemann Law

Schweizer Fund Tax Reporting für Auslandsfonds – nicht länger ein Spaziergang im Park?

Antworten auf die 5 häufigsten Fragen!
Anbieter ausländischer Fonds erleben gegenwärtig seitens der Behörden schärfere Kontrollen der Steuerwerte bei ausländischen Anlagefonds. Die ESTV droht zum Teil gar mit dem „Rauswurf“ aus der Kursliste. Finden Sie im Folgenden die Antworten auf die 5 häufigsten Fragen in Bezug auf die Auswirkungen für ausländische Anlagefonds:

1. Welche Bedeutung hat das Fund Tax Reporting in der Schweiz?
Schweizer Privatanleger sind gehalten Ihre Steuererklärung bis März bzw. Mai des Folgejahres mit einem Verzeichnis der Kapitalanlagen einschliesslich dar Anlagefonds abzugeben. Hierfür benötigen sie deren Fondssteuerwerte (zu neu-deutsch „Fund Tax Reporting“). Bei rechtzeitiger Ermittlung können verschiedene Steuerprivilegien geltend gemacht werden, z.B. können die Kapitalgewinne herausgerechnet werden. Zudem sind bei ausschüttenden Fonds bis zu 30% der ordentlichen Erträge aus Zinsen und Dividenden steuerfrei. Fehlende Fondssteuerwerte führen für die Anleger zu Zusatzaufwand so zur Beantwortung von Rückfragen oder dem Ärger über Ermessenseinschätzung seitens der Steuerverwaltung. Abgesehen von der Vermeidung von Nachteilen für die Anleger bietet die präzise und zeitgerechte Veröffentlichung des Fund Tax Reportings auf der ESTV-Website (www.ictax.admin.ch) die Möglichkeit kostenlosen Marketings mit dem offiziellen Stempel der Eidgenössischen Finanzdirektion.

2. Weshalb verschärfen die schweizerischen Behörden die Kontrollen?
Auf der einen Seite wächst in der Schweiz die Zahl der ausländischen Anlagefonds. Auf der anderen Seite verschärft die Schweiz den Anlegerschutz indem sie sowohl die Pflichten der Fondsvertreter nicht nur im Vertrieb an qualifizierte Anleger als auch deren Kontrolle durch die FINMA erhöht hat. Die Übergangsfrist läuft zum Ende Februar 2015 ab. Mit der Revision des Steuerstrafrechts steigt zudem die Tendenz zu steuerlichen Kontrollen mit dem Zugang zu Bankinformationen für kantonale Steuerbehörden sowie der verschärften Strafbarkeit (incl. Haft) von Steuerhinterziehung. Die kantonalen Steuerbehörden erledigen jährlich zwischen 4000- 6000 Verfahren der Steuerhinterziehung sowie zusätzlich tausende Fälle strafloser Selbstanzeigen (allein in 2013 über 5300 Personen), Tendenz steigend! Rein das Fondsvolumen von mehreren 100 Mrd. CHF hat damit erhebliche fiskalische Auswirkungen.

3. Welche Wirkung hat die Publikation auf der ESTV-Website?
Die kantonalen Steuerbehörden berücksichtigen die auf der ESTV-Website veröffentlichten Steuerwerte, sofern diese rechtzeitig vorliegen. Fehlende Fondssteuerwerte führen für Anleger zu Zusatzaufwand aufgrund von Rückfragen oder Ärger aufgrund von pauschalierenden Steuerschätzungen seitens der Steuerverwaltung. Die von der ESTV publizierten Werte sind nur insoweit final, als sie korrekt sind. Korrekturen sind jederzeit möglich, z.B. wenn der Wert zunächst pauschaliert wurde und später die Berechnungen nachgeliefert werden oder wenn die kantonalen Steuerbehörden offensichtliche Fehler feststellen. Ursprüngliche Werte wie auch deren Korrekturen mit Datum bleiben für immer auf der ESTV-Website ersichtlich.

4. Was passiert bei Nichterfüllung der Reporting-Pflichten?
Die ESTV verfügt über ein zahlenmässig sehr limitiertes Team, das für die Veröffentlichung der Fondssteuerdaten für rund 25.000 Anteilsklassen zu wachen hat. D.h. die Pauschalierung oder Schätzung säumiger Auslandsfonds stellt eine kaum zu bewältigende Aufgabe dar. Gemäss den Kreisschreiben 24 und 25 der ESTV haben ausländische Anlagefonds das Reporting, insbesondere die Steuerwerte für die Einkommensteuer und die Vermögenssteuer wie auch die zugrundeliegenden Jahresberichte sowohl der ESTV als auch den Anlegern zur Verfügung zu stellen. Aufgrund von Art. 79 Absatz 4 der KKV FINMA (neu) wird gemäss Lesart der Behörden diese Pflicht auch auf die Vertreter ausländischer Kollektivanlagen ausgedehnt.

5. Welche Risiken bestehen für Fondsanbieter bzw. –vertreter?
Sowohl ausländischen Fondsanbietern, welche Ihre Pflichten vernachlässigen als auch den schweizerischen Fondsvertretern droht die ESTV seit Neuestem mit dem „Rausschmiss“ aus der Kursliste bzw. mit dem Entzug der FINMA-Bewilligung. FondsVerteter bzw. Anleger können dazu angehalten werden, die Richtigkeit der Steuerwerte zu belegen bzw. fehlende Steuerwerte auf eigene Kosten zu berechnen. Anlegern kann bei fehlendem oder von der ESTV pauschaliertem Reporting Ärger oder Schaden entstehen, welcher zur Haftung der Fondsanbieter oder –Vertreter führen kann. Das Schweizer Fund Tax Reporting für ausländische Anlagefonds wird damit zum Qualitätsmerkmal. Vertreter kollektiver Kapitalanlagen wie auch deren Vertriebsträger sollten daher Ihre Due Diligence erhöhen und zur Vermeidung von Haftungsrisiken bei fehlendem eigenem schweizerischem Fund Tax Reporting allenfalls entsprechende Hinweise in die Fondsdokumente für Anleger aufnehmen.

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