CASE STUDY 1
Sie sind ein russischer Staatsangehöriger, der in Russland (oder ausserhalb der EU / des EWR / der Schweiz) lebt und nicht unter die Sanktionen der EU / der Schweiz / der USA fällt, eine Schweizer / EU-Bank hat die Guthaben auf Ihrem Bankkonto jedoch eingefroren.
Welche Einschränkungen gibt es für Bankkonten russischer Staatsangehöriger?
✓ Schweizer und EU-Banken dürfen keine neuen Einlagen von russischen Staatsangehörigen annehmen, wenn der Gesamtwert der Einlagen pro Kreditinstitut 100.000 EUR übersteigt. Diese Regelung gilt nicht für russische Staatsangehörige, die gleichzeitig Staatsangehörige der Schweiz/EU/EWR oder Inhaber einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung der Schweiz/EU/EWR sind (Art. 5b, EU-Verordnung 833/2014).
✓ Keine Einschränkungen für ausgehende Zahlungen.
✓ EU-FAQ: Wenn Sie keine designierte Person in der EU/Schweiz sind, gibt es keinen Grund für eine Bank, Ihr Konto aufgrund Ihrer russischen Staatsangehörigkeit oder der aktuellen geopolitischen Lage zu beschränken.
✓ Wenn Sie bereits vor Februar 2022 ein Guthaben auf Ihrem Konto hatten, das höher als 100.000 EUR ist, gilt für Ihr Guthaben Bestandsschutz, d. h. Sie dürfen es behalten und damit machen, was Sie wollen (abheben oder so belassen, wie es ist) (EU FAQ).
Was ist zu tun?
SCHRITT 1. Rechtsgutachten für die Banken mit Angabe der EU-/Schweizer Vorschriften.)
SCHRITT 2. Antrag an SECO/EU-Behörden (kann lange dauern, da kein nationales Interesse besteht)
SCHRITT 3. eine Klage vor einem Schweizer/EU-Gericht
✓ Schweizer/EU-Banken müssen nicht nur die Schweizer/EU-Sanktionen einhalten, sondern auch die Sanktionen anderer Länder, z. B. der USA und Grossbritanniens.
✓ Es ist wichtig zu unterscheiden, welche US-Sanktionen für sie gelten und in welchen Fällen.
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Case Study 2
Sie sind russischer Staatsangehöriger und unterliegen keinen Sanktionen der Schweiz, der EU oder der USA, aber Ihr Verwandter (Elternteil, Ehepartner, Kind, Geschwister…) ist in den USA designiert (auf der SDN-Liste), und eine Schweizer/EU-Bank hat Ihr Bankkonto gesperrt.
Trifft die SDN-Liste Ihres Verwandten auf Sie zu?
✓ Die Sanktionen, die gegen eine Person verhängt wurden, gehen von Rechts wegen nicht auf deren Eltern, Ehepartner oder Kinder über.
✓ Wenn solche nicht benannten Familienmitglieder für oder im Namen des benannten Verwandten handeln, kann eine solche Tätigkeit ein sanktionsbezogenes Risiko darstellen.
✓ Der Sachverhalt muss analysiert werden: z.B. wenn ein Konto ursprünglich zugunsten einer nicht benannten Person eingerichtet wurde (z.B.: Ehepartner und Kinder einer benannten Person).
✓ Ist es Schweizer/EU-Banken aufgrund von Sekundärsanktionen untersagt, Transaktionen für oder im Namen von Ehegatten oder Kindern von benannten Personen auszuführen? Nicht gemäss Executive Order 14024.
Was ist zu tun?
SCHRITT 1. Rechtsgutachten für Banken mit Angabe der EU-/Schweizer Vorschriften. Rechtsgutachten eines US-Anwalts in Bezug auf die US-Sanktionen.
SCHRITT 2. Ist es möglich, eine Bestätigung vom OFAC zu erhalten? Wenn keine US-Personen/US-Vermögenswerte/US-Territorium involviert sind, ist das OFAC nicht zuständig und wird keine Genehmigungen oder Bestätigungen ausstellen.
SCHRITT 3. Klage vor einem Schweizer / EU-Gericht, das US-Recht anwendet.
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Case Study 3
Sie sind russischer Staatsangehöriger, gegen den keine Sanktionen der Schweiz oder der EU verhängt wurden, aber Sie sind in den USA designiert: Eine Schweizer/EU-Bank hat Ihr Bankkonto eingefroren.
Gelten die US-Sanktionen auch für Schweizer/EU-Banken?
Primäre Sanktionen: US-Nexus ist erforderlich
✓ Sämtliches Vermögen in den USA oder im Besitz einer US-Person muss gesperrt werden.
✓ Kann für Nicht-US-Personen gelten, wenn eine Transaktion mit einer sanktionierten Person in den USA stattfindet oder eine US-Person involviert ist (z.B. eine Schweizer Bank (FFI) wickelt eine Transaktion mit einer sanktionierten Person über eine US-Bank ab (US-Nexus).
✓ Führen zu zivil- und strafrechtlichen Sanktionen.
Müssen Schweizer/EU/Liechtensteiner Banken mein Konto sperren?
✓ Wenn sich die Vermögenswerte physisch in der EU/Schweiz befinden, entsteht die US-Gerichtsbarkeit über eine US-Person (z.B. einen Vermögensverwalter) oder eine Verbindung zu den USA (z.B.: US-Dollar-Clearing, US-Wertschriften, US-Depotstelle).
✓ Fakten müssen analysiert werden: US-Dollar, US-Wertpapiere, Euro, Schweizer Franken, Wertpapiere von EU-Emittenten, Edelmetallkonto.
✓ Wenn kein US-Gerichtsbarkeitshaken, ist das OFAC nicht zuständig und kann keine Transaktion „genehmigen“.
Sekundäre Sanktionen: kein US-Nexus ist erforderlich
✓ Erfordern keinen US-Nexus und weisen Nicht-US-Finanzinstitute (FFIs) an, sich nicht an bestimmten Transaktionen zu beteiligen.
✓ Zielen auf bestimmte Aktivitäten ab, an denen keine US-Personen beteiligt sind.
✓ Beschränkung des Zugangs zum US-Finanzsystem.
✓ E.O. 14024 genehmigt sekundäre Sanktionen nur für bestimmte Transaktionen in Bezug auf bestimmte SDNs: mit der militärisch-industriellen Basis Russlands.
Was ist zu tun?
SCHRITT 1. Rechtsgutachten für Banken mit Angabe der EU-/Schweizer Vorschriften. Rechtsgutachten eines US-Anwalts in Bezug auf die US-Sanktionen.
SCHRITT 2. Ist es möglich, eine Bestätigung vom OFAC zu erhalten? Wenn keine US-Personen/US-Vermögenswerte/US-Territorium involviert sind, ist das OFAC nicht zuständig und wird keine Genehmigungen oder Bestätigungen ausstellen.
SCHRITT 3. Klage vor einem Schweizer / EU-Gericht, das US-Recht anwendet.