Lindemann Law

Five × Five: Die Schweiz als Zentrum für internationale Schiedsgerichtsbarkeit

In einer globalisierten Wirtschaft bleiben Streitigkeiten selten auf einen einzigen Rechtsraum beschränkt. Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit hat sich daher zu einem der bevorzugten Mechanismen zur Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten entwickelt. Eine Streitigkeit gilt als «international», wenn sie ein ausländisches Element enthält, beispielsweise weil die Parteien ihren Sitz in verschiedenen Staaten haben, Leistungen oder Vermögenswerte im Ausland liegen oder der Sitz des Schiedsgerichts ausserhalb des Heimatrechtsraums einer der Parteien liegt. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist heute die bevorzugte Methode zur Beilegung internationaler Streitigkeiten, insbesondere weil die Nutzer Flexibilität, fachkundige Entscheidungsträger, Effizienz und Vollstreckbarkeit schätzen. In diesem Sinne kann die Schiedsgerichtsbarkeit sogar als eine kontrollierte Privatisierung der Justiz verstanden werden: Über die Sachfragen entscheiden privat ernannte Schiedsrichter nach vereinbarten Regeln, während staatliche Gerichte weiterhin eine wesentliche Rolle bei der Rechtshilfe, der begrenzten Überprüfung und der Vollstreckung spielen.

Was sind die wichtigsten Vorteile der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit?

Der wichtigste Vorteil der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ist die weltweite Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen. Dank der New Yorker Konvention von 1958 profitieren Schiedssprüche von einem speziellen internationalen Rahmen für die Anerkennung und Vollstreckung in 172 Vertragsstaaten. Dies ist einer der entscheidenden Gründe, warum die Schiedsgerichtsbarkeit im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr so attraktiv ist: Schiedssprüche sind international unter einem Vertragsregime gültig, das Gerichtsurteile in vergleichbarem globalem Massstab in der Regel nicht geniessen.

Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet den Parteien zudem ein Mass an verfahrensrechtlicher Kontrolle, das gewöhnliche Gerichtsverfahren selten bieten. Die Parteien können Schiedsrichter mit branchenspezifischer Expertise auswählen, die Anzahl der Schiedsrichter festlegen, den Sitz, die Sprache und das anwendbare Recht bestimmen sowie Verfahrensregeln festlegen, die der Transaktion und der Streitigkeit angemessen sind. Das Schweizer Schiedsgerichtsrecht schützt diese Parteiautonomie nachdrücklich: Kapitel 12 PILA gewährt den Parteien beispielsweise weitgehende Freiheit bei der Gestaltung des Verfahrens, bestätigt die Befugnis des Schiedsgerichts, über seine eigene Zuständigkeit zu entscheiden, und sieht bei Bedarf einstweilige Massnahmen sowie Rechtshilfe vor. Das Ergebnis ist ein Streitbeilegungsmechanismus, der nicht nur vollstreckbar, sondern auch fachkundig, neutral und wirtschaftlich praktikabel ist.

Was sind die wichtigsten Arten der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit?

In der Praxis sind drei Kategorien besonders wichtig. Erstens betrifft die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten zwischen privaten Parteien, die sich beispielsweise aus dem Verkauf von Waren, Joint Ventures, Gesellschaftervereinbarungen, Bauprojekten, Finanzierungsvereinbarungen oder langfristigen Lieferverträgen ergeben. Diese Streitigkeiten können institutionell verwaltet werden, beispielsweise nach den ICC-Regeln oder den Schweizer Regeln, oder sie können auf Ad-hoc-Basis verhandelt werden, oft nach den UNCITRAL-Schiedsgerichtsregeln.

Zweitens betrifft die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit typischerweise Streitigkeiten zwischen einem ausländischen Investor und einem Gaststaat, oft im Rahmen bilateraler Investitionsabkommen, multilateraler Verträge, Investitionsgesetze oder Investitionsverträge. Eine zentrale Institution in diesem Bereich ist das ICSID, das durch das ICSID-Übereinkommen im Rahmen der Weltbank gegründet wurde. Eines der Hauptmerkmale des ICSID-Systems ist die Vollstreckung: Geldverpflichtungen aus einem ICSID-Schiedsspruch müssen von jedem Vertragsstaat anerkannt und vollstreckt werden, als handele es sich bei dem Schiedsspruch um ein rechtskräftiges Urteil der eigenen Gerichte dieses Staates.

Drittens hat die Sportschiedsgerichtsbarkeit einen einzigartigen Schwerpunkt in der Schweiz. Das Schiedsgericht für Sport (CAS) mit Sitz in Lausanne ist die weltweit anerkannte Fachinstitution für Sportstreitigkeiten. Gemäss dem CAS-Kodex, insbesondere den Artikeln R27 und R28, ist das CAS zuständig, wenn die Parteien vereinbart haben, eine sportbezogene Streitigkeit dem CAS vorzulegen, oder wenn die Statuten oder Reglemente eines Sportverbands das CAS vorsehen, und der Sitz der CAS-Schiedsgerichte ist Lausanne, Schweiz.

Source: Prepared by LINDEMANNLAW based on ICC, ICSID, CAS and Swiss arbitration materials.

Was sind die wichtigsten Institutionen, Gesetze und Gremien in der Schweiz?

Für internationale Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz bildet Kapitel 12 des Schweizerischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG), namentlich die Artikel 176 bis 194, den Ausgangspunkt. Was den Anwendungsbereich betrifft, so gilt Kapitel 12, wenn der Sitz des Schiedsgerichts in der Schweiz liegt und mindestens eine Partei zum Zeitpunkt des Abschlusses der Schiedsvereinbarung weder Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Geschäftsniederlassung in der Schweiz hatte. Inländische Schiedsverfahren sind separat in Teil 3 der Schweizerischen Zivilprozessordnung geregelt.

Innerhalb von Kapitel 12 sind mehrere Bestimmungen in der Praxis besonders wichtig. Artikel 182 schützt die Parteiautonomie in Bezug auf das Verfahren. Die Artikel 183 bis 185 befassen sich mit einstweiligen Massnahmen, der Beweisaufnahme und der Rechtshilfe. Artikel 186 kodifiziert die Kompetenz-Kompetenz. Artikel 187 erlaubt es dem Schiedsgericht, den Fall nach dem von den Parteien gewählten Recht zu entscheiden. Artikel 190 beschränkt Anfechtungen von Schiedssprüchen auf eng definierte Gründe. Artikel 191 leitet solche Anfechtungen an das Schweizer Bundesgericht weiter. Artikel 194 bestätigt, dass die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in der Schweiz durch das New Yorker Übereinkommen geregelt wird. Die Schweiz ist auch in der Aufhebungsphase besonders schiedsgerichtsfreundlich, da schriftliche Eingaben an das Schweizer Bundesgericht in internationalen Schiedsgerichtsangelegenheiten in englischer Sprache eingereicht werden können.

Auf institutioneller Ebene ist das Schweizer Schiedsgerichtszentrum die führende Institution für Handelsschiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz und führt Verfahren nach den Schweizer Regeln für internationale Schiedsgerichtsbarkeit durch, die ausdrücklich auf Effizienz, Flexibilität und Kosteneffizienz ausgelegt sind. Die ehemalige Schweizerische Handelskammer-Schiedsgerichtsinstitution wurde 2021 in das Schweizerische Schiedsgerichtszentrum umgewandelt. Über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit hinaus beherbergt die Schweiz auch weltweit anerkannte Fachgremien, allen voran das CAS in Lausanne für Sportstreitigkeiten und das WIPO-Schieds- und Mediationszentrum in Genf für Streitigkeiten im Bereich geistiges Eigentum und Technologie.

Warum sollte man sich für Schweizer Recht als anwendbares Recht entscheiden?

Schweizer Recht wird in internationalen Verträgen häufig gewählt, da es klar, kodifiziert, vorhersehbar und wirtschaftlich pragmatisch ist (Schweizer Vertrags- und Obligationenrecht | ASA). Es handelt sich um ein ausgereiftes Zivilrechtssystem, nicht um ein Common-Law-System, doch internationale Nutzer schätzen es, weil die Gesetzestexte zugänglich, in mehreren Sprachen verfügbar und auf Rechtssicherheit ausgerichtet sind. Zwei Merkmale sind bei grenzüberschreitenden Verträgen besonders attraktiv: Das Schweizer Vertragsrecht gewährt den Parteien weitgehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer Vereinbarung innerhalb der gesetzlichen Grenzen, und das Schweizer Privatrecht ist im übergeordneten Grundsatz von Treu und Glauben verankert. Diese Kombination aus Autonomie, Vorhersehbarkeit und Neutralität ist einer der Gründe, warum das Schweizer Recht seit langem einen ausgezeichneten internationalen Ruf geniesst.

Die Marktpraxis bestätigt, dass es sich hierbei nicht nur um eine dogmatische Präferenz handelt. In den 2024 eingeleiteten ICC-Schiedsverfahren gehörte das Schweizer Recht weltweit zu den am häufigsten gewählten anwendbaren Rechtsordnungen. Das sagt viel darüber aus, wie internationale Vertragspartner das Schweizer Recht wahrnehmen: als ausgewogen, zuverlässig und gut geeignet für komplexe Geschäftsbeziehungen. Für viele Parteien ist die Wahl des Schweizer Rechts daher nicht nur eine rechtliche, sondern eine strategische Entscheidung.

Source: ICC Dispute Resolution Statistics 2024, International Chamber of Commerce (ICC)

Warum die Schweiz als Schiedsgerichtsstandort wählen?

Die Schweiz bietet genau die Eigenschaften, die internationale Nutzer an einem Schiedsgerichtsstandort suchen: Neutralität, politische und wirtschaftliche Stabilität, einen sicheren und modernen Rechtsrahmen, eine hervorragende Infrastruktur sowie eine mehrsprachige Schiedsrichtergemeinschaft mit fundierter Erfahrung in komplexen grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Kapitel 12 des PILA ist bewusst schiedsgerichtsfreundlich gestaltet und gewährt den Parteien weitgehende Autonomie, während die gerichtliche Überprüfung vor dem Schweizerischen Bundesgericht auf begrenzte gesetzliche Gründe beschränkt ist. Diese Kombination schafft einen Sitz, der sowohl rechtlich verlässlich als auch operativ effizient ist.

Die Statistiken sprechen eine ebenso deutliche Sprache. In ICC-Fällen für das Jahr 2024 gehörte die Schweiz zu den weltweit am häufigsten gewählten Schiedsgerichtsorten, und sowohl Genf als auch Zürich rangierten unter den führenden Schiedsgerichtsstädten. Diese Stellung ist kein Zufall. Die Parteien wählen die Schweiz, weil sie Neutralität mit Qualität verbindet: erfahrene Schiedsrichter und Anwälte, institutionelle Tiefe, hohe gerichtliche Zuverlässigkeit und Fachwissen in Bereichen, in denen die Schweiz echte internationale Bedeutung hat, darunter Sport- und IP-bezogene Streitigkeiten.

Source: ICC Dispute Resolution Statistics 2024, International Chamber of Commerce (ICC)

Fazit

Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist kein Nischenmechanismus mehr. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente zur Beilegung internationaler Streitigkeiten, und die Schweiz bleibt einer der glaubwürdigsten und attraktivsten Standorte, da sie Durchsetzbarkeit, Neutralität, Flexibilität, institutionelle Qualität und einen modernen Rechtsrahmen vereint.

Bei der Ausarbeitung grenzüberschreitender Verträge kann die Wahl des Schweizer Rechts und eines Schweizer Schiedsgerichtsstandorts eine wichtige strategische Entscheidung sein. Wenn ein Streitfall bereits eskaliert ist, bietet die Schweizer Schiedsgerichtsbarkeit ein zuverlässiges Forum, in dem komplexe internationale Fälle effizient und glaubwürdig beigelegt werden können. Wir beraten Mandanten bei der Ausarbeitung von Schiedsklauseln, der Wahl von Schweizer Recht und Schweizer Schiedsorten, der Durchführung von Schiedsverfahren in der Schweiz, bei einstweiligen Massnahmen, Aufhebungsverfahren und der Vollstreckung von Schiedssprüchen. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Rechtsbereich.

Haftungsausschluss

Dieser Insight dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Rechtsberatung zu Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Strengere Kapitalregeln für UBS verfehlen das eigentliche Problem

Five × Five: Afrikanische Fussballstreitigkeiten lenken internationale Sportverfahren in die Schweiz

AT1 Anleihen und nächste Schritte – Was Investorinnen und Investoren jetzt wissen und tun sollten

Weitere Expertisen

Nach oben scrollen