Das Schweizerische Investitionsschutzgesetz erklärt: Anwendungsbereich, Risiken und praktische Auswirkungen
Einführung
Die Schweiz ist seit Jahrzehnten als eine der offensten und berechenbarsten Jurisdiktionen für ausländische Investitionen bekannt. Anders als viele vergleichbare Volkswirtschaften hat sie bewusst darauf verzichtet, ein allgemeines System zur Überprüfung ausländischer Investitionen einzuführen. Dies ändert sich nun.
Mit dem bevorstehenden Investitionsprüfgesetz (IPG) führt die Schweiz zum ersten Mal eine gezielte Prüfung bestimmter ausländischer Investitionen ein. Obwohl die neue Regelung bewusst eng und verhältnismäßig ist, stellt sie eine strukturelle Veränderung für grenzüberschreitende M&A-Transaktionen mit Schweizer Zielunternehmen dar. Insbesondere können Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatlich kontrollierte Investoren genehmigungspflichtig werden, je nachdem, ob die Kontrollschwellen in sensiblen Sektoren oder, bei höheren Schwellenwerten, in weniger sensiblen Sektoren erreicht werden.
Dieser Insight erläutert das neue Schweizer Investment-Screening-System und beantwortet fünf Schlüsselfragen, die ausländische Investoren, Schweizer Verwaltungsräte und Berater bei der Planung von Transaktionen mit einem Schweizer Bezug berücksichtigen sollten.
Frage 1: Warum hat die Schweiz jetzt ein Investitionsschutzgesetz eingeführt?
Das IPG ist die Antwort der Schweiz auf eine breitere internationale Entwicklung. In den letzten Jahren hat sich das Screening ausländischer Investitionen in den großen Volkswirtschaften zu einem Standardinstrument entwickelt. Die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette und geopolitische Erwägungen bestimmen zunehmend die Regulierung von Investitionen.
Bis jetzt stand die Schweiz abseits. Der politische Druck nahm jedoch zu, insbesondere im Zusammenhang mit der Übernahme von Schweizer Unternehmen in sensiblen Sektoren durch staatliche oder staatsnahe ausländische Investoren. Dabei ging es nicht um ausländisches Kapital an sich, sondern um die Kontrolle über strategisch wichtige Vermögenswerte.
Das IPG ist ein bewusster politischer Kompromiss. Die Schweiz erkennt die internationalen Erwartungen an und schließt eine wahrgenommene Regelungslücke, während sie gleichzeitig ein umfassendes oder politisch gesteuertes Screening-Modell ablehnt. Das erklärte Ziel ist nicht die Einschränkung von Investitionen, sondern die Einführung eines Schutzmechanismus für Ausnahmefälle.
In diesem Sinne markiert die IPG eher einen Mentalitätswandel als eine Hinwendung zum Protektionismus.
Frage 2: Welche Transaktionen und Anleger fallen in den Anwendungsbereich des IPG?
Die schweizerische Regelung ist selektiv und nicht universell angelegt.
Erstens konzentriert sich die IPG auf ausländische Investoren, mit besonderem Augenmerk auf:
- Staatliche Unternehmen
- Staatlich kontrollierte oder staatlich beeinflusste Investoren
Zweitens zielt das Gesetz in erster Linie auf den Erwerb der Kontrolle ab. Aus der M&A-Perspektive bedeutet dies klassische Share Deals, die zu einem entscheidenden Einfluss auf ein Schweizer Zielunternehmen führen. Rein passive Minderheitsbeteiligungen fallen in der Regel nicht unter die Regelung, es sei denn, sie sind mit Kontrollrechten verbunden, die tatsächlich eine Kontrolle begründen. Die anwendbaren Schwellenwerte für die Kontrolle hängen davon ab, ob das Zielunternehmen in einem sensiblen oder einem weniger sensiblen Sektor tätig ist, wobei in sicherheitsrelevanten Bereichen strengere Schwellenwerte zu erwarten sind und in anderen Bereichen höhere Schwellenwerte gelten.
Drittens ist das Screening auf sensible Sektoren beschränkt. Der endgültige Umfang wird zwar durch eine Verordnung weiter spezifiziert, aber es wird erwartet, dass der Schwerpunkt auf Bereichen wie kritischen Infrastrukturen, verteidigungsbezogenen Aktivitäten und sicherheitsrelevanten Technologien liegt. Die Schweiz hat bewusst einen zu breiten Sektorkatalog vermieden.
Das Ergebnis ist eine Regelung, die nur dann eingreift, wenn drei Elemente zusammentreffen: ein ausländischer staatlicher oder staatlich kontrollierter Investor, der Erwerb der Kontrolle und ein sensibles Schweizer Unternehmen.
Frage 3: Wie steht das Schweizer System im internationalen Vergleich da?
Auf internationaler Ebene wird die Schweiz am besten als verspäteter, aber vorsichtiger Mitläufer beschrieben.
Im Vergleich zu den Vereinigten Staaten (CFIUS) ist das schweizerische System wesentlich enger gefasst: Es erfasst nicht systematisch Minderheitsbeteiligungen, Nicht-Kontrollrechte oder eine breite Palette von nachgelagerten Aktivitäten. Der politische Ermessensspielraum soll zurückhaltender sein.
Das britische Gesetz über nationale Sicherheit und Investitionen (National Security and Investment Act) ist weitaus breiter angelegt, mit obligatorischen Meldungen in zahlreichen Sektoren und strengen Sanktionen bei Nichteinhaltung. Deutschland und Frankreich haben ihre Regelungen in ähnlicher Weise erweitert, die Schwellenwerte gesenkt und stellen zunehmend Bedingungen für Transaktionen.
Im Gegensatz dazu ist die Schweiz bestrebt, eine investitionsfreundliche Jurisdiktion mit einem Sicherheitsventil zu bleiben, anstatt ein aggressiver Gatekeeper zu sein. Für Anleger, die mit den Screening-Prozessen in der EU oder den USA vertraut sind, wird das IPG wahrscheinlich nicht als übertrieben empfunden – aber es beseitigt den früheren Status der Schweiz als „screeningfreier“ Ausreißer.
Frage 4: Welche praktischen Auswirkungen hat das IPG auf M&A-Transaktionen?
Selbst ein eng zugeschnittenes Screening-System hat strukturelle Auswirkungen auf die Geschäftsabwicklung.
Erstens wird die Investitionskontrolle zu einem Standardthema bei der Transaktionsplanung. Bei Transaktionen mit ausländischen Käufern und schweizerischen Zielunternehmen muss das IPG frühzeitig geprüft werden – idealerweise bereits in der Phase der Interessensbekundung.
Zweitens kann der Zeitplan für Transaktionen beeinträchtigt werden. Während die Schweizer Behörden auf Effizienz bedacht sind, führt die Möglichkeit eines Prüfverfahrens eine neue Variable zwischen Unterzeichnung und Abschluss ein. Lange Fristen, aufschiebende Bedingungen und Risikoverteilungsklauseln werden angepasst werden müssen.
Drittens wird sich die Geschäftsdokumentation weiterentwickeln. Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, die Aufteilung des Genehmigungsrisikos und Kündigungsrechte, die an die Ergebnisse der Investitionskontrolle geknüpft sind, werden zunehmend zu Standardmerkmalen bei einschlägigen Transaktionen.
In Wettbewerbsprozessen kann die Vorbereitung auf das IPG-Engagement die Sicherheit und Attraktivität des Geschäfts beeinflussen.
Frage 5: Welche Risiken und Chancen ergeben sich aus dem neuen Gesetz?
Das Hauptrisiko liegt in der Unsicherheit während der frühen Phase der Umsetzung. Die Marktteilnehmer müssen ein Gefühl dafür entwickeln, wie die Behörden die Begriffe „Kontrolle“, „staatlicher Einfluss“ und Branchenrelevanz interpretieren. Bei sensiblen Transaktionen können auch politische Erwägungen ins Spiel kommen.
Gleichzeitig schafft die IPG Chancen für disziplinierte Anleger. Eine frühzeitige Strukturierung, transparente Governance-Konzepte und ein klares langfristiges Investitionskonzept können das Ausführungsrisiko erheblich reduzieren. Im Vergleich zu interventionistischeren Systemen kann die Schweiz ein relativ berechenbares Land für strategische Übernahmen bleiben.
Für Schweizer Zielunternehmen kann die neue Regelung auch als Governance-Filter fungieren, indem sie dazu anregt, früher über Investorenprofile und regulatorische Risiken nachzudenken.
Fazit
Mit dem Investitionskontrollgesetz kalibriert die Schweiz ihre Offenheit für ausländische Investitionen vorsichtig neu. Die Herausforderung wird darin bestehen, sicherzustellen, dass das Screening gezielt und außergewöhnlich bleibt und nicht zu einer Routinehürde wird. Für M&A-Transaktionen ändert das IPG nicht die Grundlagen – aber es ändert den Rahmen. Diejenigen, die Überlegungen zur Investitionskontrolle frühzeitig einbeziehen, die Kontrolle und das sektorale Risiko realistisch einschätzen und die Transaktionen entsprechend strukturieren, werden auch weiterhin erfolgreich in der Schweiz tätig sein.
Planen Sie eine M&A-Transaktion mit einem Schweizer Zielunternehmen oder einem ausländischen Investor?
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