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Wie wirkt sich ein Umzug von Deutschland in die Schweiz auf Ihre Steuern und Ihr Vermögen aus?

Unternehmer, die ihren Wohnsitz dauerhaft von Deutschland in ein unternehmensfreundlicheres Land verlegen möchten, sollten sich über die komplexen steuerlichen Auswirkungen eines solchen Umzugs bewusst sein und ihn sorgfältig planen.  Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen, die Sie vor einem Umzug von Deutschland aus berücksichtigen sollten.

  1. Fallen Steuern an, wenn ich Deutschland verlasse?

Der Wegzug ins Ausland von Personen, die im Privatvermögen Anteile an deutschen oder ausländischen Kapitalgesellschaften halten, kann die Wegzugsbesteuerung auslösen.  Die Wegzugsteuer fällt an, wenn die wegziehende Person:

  • in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war; und
  • in den letzten 5 Jahren vor dem Austritt mindestens 1 % der Anteile an einem deutschen oder ausländischen Unternehmen gehalten hat ; und
  • den deutschen Steuersitz endgültig aufgibt.

Ähnliche Regeln gelten für geistiges Eigentum und Unternehmensinvestitionen ausserhalb Deutschlands.

Die Wegzugsteuer wird auf den fiktiven Veräusserungsgewinn aus einer fiktiven Veräusserung der Aktien berechnet (berechnet als Differenz zwischen dem Marktwert der Aktien und ihrem Steuerwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entsprechen sollte).  Die Steuer wird sofort bei Aufgabe des deutschen Wohnsitzes fällig.  In bestimmten Fällen könnte dies zu Liquiditätsproblemen führen.  Auf Antrag kann die Steuer in gleichen, unverzinslichen Raten über 7 Jahre gezahlt werden, sofern die Finanzbehörden eine Sicherheit erhalten.

Die Wegzugsbesteuerung könnte in einigen Fällen durch eine geeignete Strukturierung gemildert werden . Die folgenden vier Strategien sind die gängigsten.

  • Einbringung von Anteilen in eine Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und ihren zentralen Verwaltungssitz in Deutschland hat;
  • Schenkung von Aktien an eine Familienstiftung;
  • Schenkung bestimmter Vermögenswerte an eine gemeinnützige Stiftung;
  • Übertragung von schädlichem Vermögen auf Kinder und andere Familienangehörige mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland.

Es gibt keine allgemeingültige Lösung. Die Übertragung von Anteilen an Immobiliengesellschaften auf eine Familienstiftung kann beispielsweise Schenkungsteuer in Höhe von bis zu 30 % des Verkehrswerts auslösen. Die Einbringung von Betriebsvermögen, das sich ausserhalb Deutschlands befindet, in eine Personengesellschaft mit zentralem Verwaltungssitz in Deutschland würde die deutsche Wegzugsbesteuerung nicht verhindern. Daher ist die Kombination verschiedener Strategien in Abhängigkeit von der Art des zugrunde liegenden Vermögens, dem Wohnsitz der Familienmitglieder und anderen Aspekten in der Regel am effizientesten.

  1. Kann ich in Deutschland noch einkommensteuerpflichtig sein, wenn ich in der Schweiz wohne?

Im Allgemeinen sollten natürliche Personen, die in der Schweiz steuerlich ansässig werden, in der Schweiz steuerpflichtig sein und den Schutz vor Doppelbesteuerung auf der Grundlage der von der Schweiz mit anderen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geniessen.  Ein DBA zwischen der Schweiz und Deutschland enthält jedoch bestimmte Bestimmungen, die eine vorrangige Besteuerung in Deutschland ermöglichen, wenn:

  1. eine Person innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren insgesamt fünf Jahre lang einen „ständigen Wohnsitz“ in Deutschland hatte, bevor sie umzog, und
  2. wenn die Person nicht nachweisen kann, dass sie in der Schweiz einer „ausreichenden“ Einkommensteuer unterliegt.

In diesem Fall können Einkünfte aus deutschen Quellen im Jahr der Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz und in den fünf darauf folgenden Jahren weiterhin in Deutschland besteuert werden, auch wenn diese Einkünfte nach dem deutsch-schweizerischen DBA von der deutschen Besteuerung ausgenommen sind (dies wird als erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht bezeichnet). Diese erweiterte Einkommensbesteuerung erfasst insbesondere Gewinne aus der Veräusserung von Anteilen an Gesellschaften, die in Deutschland steuerlich ansässig sind.

  1. Kann mein Nachlass in Deutschland mit Erbschaftssteuer belastet werden?

Viele Schweizer Kantone erheben keine Erbschaftssteuern auf Übertragungen zwischen nahen Verwandten, was den Umzug von Deutschland in die Schweiz für wohlhabende deutsche Bürger attraktiv macht.  Die Schweiz hat mit Deutschland ein separates DBA für die Besteuerung von Nachlässen und Erbschaften abgeschlossen, um eine Doppelbesteuerung in diesem Bereich zu vermeiden.  Allerdings hat sich Deutschland auch hier bestimmte Bestimmungen vorbehalten, die den abkommensrechtlichen Schutz ausser Kraft setzen.  Wenn der Verstorbene in den zehn Jahren vor dem Erbfall insgesamt fünf Jahre lang einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hatte, fällt die deutsche Erbschaftsteuer auf den gesamten Nachlass an, unabhängig davon, wo sich die Vermögenswerte befinden.

  1. Was ist mit Geschenken?

Das DBA zwischen der Schweiz und Deutschland regelt nicht direkt die Besteuerung von Schenkungen zu Lebzeiten.  Die Schweiz und Deutschland haben jedoch ein Memorandum of Understanding (MOU) bezüglich der Schenkung von Betriebsvermögen unterzeichnet.  Dem MOU zufolge sollten Schenkungen von Betriebsvermögen analog zu einer Erbschaft besteuert werden, wie oben beschrieben.

  1. Was sollte ich tun, bevor ich einen deutschen Steuersitz aufgebe?

Wie man sieht, können die steuerlichen Aspekte in Deutschland komplex sein und sollten daher bei jeder Umzugsplanung berücksichtigt werden.  Möglicherweise gibt es Optionen für eine Vermögensumstrukturierung vor Ihrem Umzug oder für die Planung Ihrer Besuche in Deutschland nach dem Umzug, um die Steuerbelastung in Deutschland zu vermeiden oder zu minimieren.  Mögliche Lösungen sollten von Fall zu Fall geprüft werden.

LINDEMANNLAW kann Ihnen helfen, Ihre persönlichen Umstände und Bedürfnisse zu beurteilen und einen Plan für einen reibungslosen und effizienten Umzug in die Schweiz zu entwickeln.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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