Lindemann Law

Asset-Referenzierte Token (ARTs) gemäss der MiCA-Verordnung

ARTs oder Asset-Referenced Tokens sind eine spezielle Art von Krypto-Asset, das von MiCAR definiert wurde. Sie dienen dazu, einen stabilen Wert zu erhalten, indem sie an ein gesetzliches Zahlungsmittel (z. B. US-Dollar oder Euro) oder andere Vermögenswerte (wie Gold, Wertpapiere, andere Krypto-Assets oder eine beliebige Kombination davon) gebunden sind.

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein digitales Token, das eine ART ist. Der Wert dieses Tokens ist, sagen wir mal, an den Goldpreis gekoppelt. Wenn also der Goldpreis steigt, sollte auch der Wert Ihres ART steigen. So bleibt er stabil und ist weniger anfällig für wilde Preisschwankungen, wie sie in der Kryptowelt üblich sind.

MiCAR, die europäische Verordnung, überwacht ARTs. Sie kategorisiert Krypto-Assets nach ihrem Zweck und ihren Risiken.

  • E-Geld-Marken: Diese sind wie digitale Versionen des traditionellen Geldes (Euro, Dollar). Sie sind stabil und unkompliziert und beziehen sich auf eine einzige Fiat-Währung. Fiat-Geld?
  • ARTs: Sie ähneln den E-Money Tokens, können sich aber auf verschiedene Vermögenswerte beziehen. So könnte ein ART beispielsweise an den Ölpreis, einen Korb von Kryptowährungen oder sogar an mehrere Fiat-Währungen gekoppelt sein. Diese Diversifizierung macht sie komplexer.
  • Andere Krypto-Assets: Diese Kategorie umfasst Krypto-Assets, die nicht darauf abzielen, ihren Wert durch Bezugnahme auf andere Assets zu stabilisieren. Zum Beispiel fällt Bitcoin, der für seinen Wert auf nichts anderes angewiesen ist, in diese Kategorie.
Warum ist das so wichtig?

Das Verständnis der Unterschiede ist von entscheidender Bedeutung, denn es bestimmt, wie diese Krypto-Assets reguliert werden. Für E-Money Tokens und ARTs, die auf Stabilität abzielen, gelten andere Regeln als für andere Krypto-Assets wie Bitcoin, die eher spekulativ sind.

Die MiCAR-Definition von ARTs ist recht weit gefasst, um sich an die sich entwickelnde Kryptolandschaft anzupassen. Dies ermöglicht verschiedene Referenzwerte, was bedeutet, dass einige ARTs stärkere Preisschwankungen aufweisen können als andere.

ARTs sind in erster Linie für Transaktionen und nicht für Investitionen gedacht. Daher können Emittenten und Anbieter von Krypto-Assets keine Zinsen für ART-Bestände anbieten.

Damit jeder diese Unterscheidungen besser verstehen kann, wird die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Leitlinien veröffentlichen. Diese werden deutlicher machen, in welche Kategorie verschiedene Krypto-Assets, insbesondere ARTs, unter die MiCAR fallen.

Lizenzvergabe in der EU

Wenn Sie in der EU Asset-Referenced Tokens (ARTs) ausgeben möchten, müssen Sie in einem EU-Mitgliedstaat gegründet und nach MiCAR zugelassen sein. Für Nicht-EU-Unternehmen, die derzeit ARTs in der EU anbieten, ist ein schnelles Handeln unerlässlich. Dazu gehört die Gründung eines Unternehmens in einem EU-Mitgliedstaat und die Erlangung der erforderlichen Lizenz. Denken Sie daran, dass das Genehmigungsverfahren zeitaufwendig sein kann, daher sind frühzeitige Vorbereitungen von entscheidender Bedeutung.

EU-weite Geltung
Wenn Sie eine ART-Lizenz erhalten, kann diese nach der Meldung an die EU-Länder für den Betrieb in der gesamten Europäischen Union gültig sein (Passporting). Das bedeutet, dass Sie Ihre ARTs überall in der EU der Öffentlichkeit anbieten und auf Krypto-Plattformen handeln können. Um für eine solche Genehmigung in Frage zu kommen:

  • Sie müssen eine juristische Person oder ein Unternehmen mit Sitz in der EU sein, das von der zuständigen Behörde in Ihrem Heimatland eine Lizenz erhalten hat.
  • Alternativ benötigen Sie keine besondere Zulassung, wenn Sie bereits ein zugelassenes Kreditinstitut sind. Allerdings müssen Sie die besonderen Vorschriften der MiCAR einhalten.

Diese Genehmigung ist wie ein europäischer Reisepass für Ihre ARTs. Sie ermöglicht es Ihnen, in der gesamten EU Geschäfte zu tätigen, ohne dass Sie separate Genehmigungen von jedem Mitgliedstaat benötigen, was den Prozess effizienter und weniger umständlich macht.

Ausnahmen von den ART-Ausstellungsregeln
  1. Qualifizierte Anleger: Die oben genannten Regeln, die vorschreiben, wer ARTs ausgeben darf, gelten nicht, wenn das Angebot von ARTs ausschliesslich an qualifizierte Anleger gerichtet ist und nur von diesen gehalten werden kann.
  2. Wertgrenze: Eine weitere Ausnahmeregelung bezieht sich auf den Wert der ausgegebenen Kunstwerke. Wenn der Gesamtwert der ausgegebenen ARTs innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums 5 Millionen Euro (oder den Gegenwert in einer anderen offiziellen Währung) nicht übersteigt, können die Vorschriften für die Ausgabe von ARTs nicht angewendet werden. Dies bietet Flexibilität für kleinere ART-Angebote.
Beantragung einer ART-Zulassung: Ein detaillierter Prozess

Das Genehmigungsverfahren für die Ausgabe von Asset-Referenced Tokens (ARTs) ist umfassend. Hier ist ein genauerer Blick darauf, wie es funktioniert:

1. Einreichung des Antrags:
Der Emittent reicht bei der Aufsichtsbehörde einen Antrag ein, der umfangreiche Informationen enthält. Dieser Antrag enthält Einzelheiten über den Emittenten, ein Programm, in dem das Geschäftsmodell beschrieben wird, ein White Paper über Krypto-Assets, Governance-Regelungen und verschiedene Richtlinien und Verfahren wie Business Continuity Planning (BCP), interne Kontrollmechanismen, Risikomanagement-Richtlinien, Verfahren zum Schutz von Daten und mehr.

2. Technische Regulierungsstandards:
Die spezifischen Unterlagen und Daten, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens erforderlich sind, werden in technischen Regulierungsstandards weiter spezifiziert. Diese Standards werden von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in Zusammenarbeit mit der ESMA und der Europäischen Zentralbank (EZB) entwickelt.

3. Fristen:
Während die Aufsichtsbehörde formal 60 Arbeitstage nach Eingang eines vollständigen Antrags
Zeit hat, um einen Entscheidungsentwurf zu erstellen, kann das eigentliche Zulassungsverfahren einige Monate dauern. Dies liegt daran, dass mehrere Regulierungsbehörden wie die EBA, die ESMA und die EZB (oder die jeweilige Zentralbank) in das Verfahren eingebunden sind.

4. Verweigerung der Autorisierung:
Die Regulierungsbehörde ist befugt, die Zulassung zu verweigern, wenn es klare und nachweisbare Gründe für die Annahme gibt, dass der Emittent die Anforderungen der MiCAR nicht erfüllt. Eine solche Verweigerung könnte erfolgen, wenn das Geschäftsmodell des Emittenten als erhebliche Bedrohung für die Marktintegrität, die Finanzstabilität und den Betrieb des Zahlungssystems angesehen wird oder ernsthafte Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung birgt.

Das White Paper

ist ein wichtiges Dokument für ARTs. Welche Anforderungen ein White Paper haben sollte:

  1. Das White Paper sollte umfassende Informationen über den Emittenten, die ART selbst und das Angebot oder die Zulassung zum Handel mit ARTs enthalten. Diese Informationen sind wichtig, damit potenzielle Käufer fundierte Entscheidungen über den Kauf von ARTs treffen können. Sie helfen ihnen, die mit einer Investition in diese Token verbundenen Risiken zu verstehen.
  2. Das White Paper geht über die Grundlagen hinaus. Es enthält detaillierte Informationen über die technischen, ökologischen, finanziellen und rechtlichen Aspekte der ARTs. Diese ausführlichen Informationen sorgen für Transparenz und helfen den Investoren, den Token gründlich zu bewerten.
  3. Das White Paper muss bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Es sollte klar, fair und nicht irreführend sein.
  4. Die Emittenten sind verpflichtet, das White Paper zum Krypto-Asset auf ihrer Website zu veröffentlichen. Diese zugängliche Veröffentlichung ermöglicht es potenziellen Anlegern, das Dokument leicht zu prüfen.
  5. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen, einschliesslich der Qualität des Inhalts, kann dazu führen, dass die Geschäftsleitung des Emittenten oder die zuständige Behörde (CA) gegenüber einem Inhaber von ARTs haftbar gemacht werden kann. Dies unterstreicht die Bedeutung einer vollständigen Einhaltung.

Inhalt des White Paper:

  1. Informationen zum Emittenten,
  2. Einzelheiten über die ART,
  3. das öffentliche Angebot oder die Zulassung zum Handel,
  4. Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der ART,
  5. zugrundeliegende Technologie,
  6. Risiken,
  7. Rücklage für Vermögenswerte,
  8. die Umweltauswirkungen des Konsensmechanismus, der für die Ausgabe von ART verwendet wird.

Wichtig ist, dass im White Paper deutlich darauf hingewiesen wird, dass ARTs ihren Wert verlieren können, nicht immer übertragbar oder liquide sind und nicht durch Anlegerentschädigungssysteme oder Einlagensicherungssysteme geschützt sind.

Die Informationen im White Paper sollten knapp und verständlich dargestellt werden, wobei die Grundsätze der Fairness und Klarheit zu beachten sind.

Verpflichtungen für ART-Emittenten

Reserven an Aktiva und Eigenmitteln.

Um den Wert der ARTs zu sichern, müssen die Emittenten Rücklagen bilden und aufrechterhalten. Ausserdem müssen sie ein bestimmtes Mass an Eigenmitteln aufrechterhalten, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Diese Anforderungen lauten wie folgt:

  • Eigenmittel von mindestens 350.000 EUR.
  • 2 % der durchschnittlichen Reserve der Aktiva.
  • Ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres.

Die Emittenten müssen diesen Finanzbedarf sorgfältig bewerten und dabei sowohl die Reserve an Aktiva als auch die Eigenmittel berücksichtigen.

Rücklage für Vermögenswerte und aufsichtsrechtliche Anforderungen.

  • Die Emittenten müssen kontinuierlich eine Vermögensreserve vorhalten. Diese Rücklage dient dazu, Risiken im Zusammenhang mit den mit den ARTs verbundenen Vermögenswerten zu mindern und Liquiditätsrisiken, die sich aus den Rücknahmerechten der Token-Inhaber ergeben, zu begegnen.
  • Die Rücklage für Vermögenswerte muss sich von den Vermögenswerten des Emittenten und der anderen ARTs unterscheiden.
  • Die Emittenten sollten Verwahrungsrichtlinien, -verfahren und vertragliche Vereinbarungen zur Verwaltung von Währungsreserven festlegen und durchsetzen.
  • Die Emittenten können zwar einen Teil der Währungsreserven anlegen, ein Teil muss jedoch in hochliquiden Finanzinstrumenten mit minimalem Risiko verbleiben.

Zusätzliche Eigenmittelanforderung.

Über die Basiseigenmittelanforderung hinaus kann die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats verlangen, dass ein Emittent bis zu 20 % höhere Eigenmittel als den festgelegten Betrag vorhält. Diese zusätzliche Anforderung kann auferlegt werden, wenn ein erhöhtes Risiko in Bezug auf die gehaltenen Token oder Vermögenswerte besteht.

Einhaltung der Marketingkommunikation.

Marketingmitteilungen im Zusammenhang mit ART-Emissionen müssen bestimmten Kriterien genügen:

  • Sie sollten eindeutig als Marketingmaterial erkennbar sein.
  • Marketing-Inhalte müssen genaue und transparente Informationen liefern, die mit den Angaben im White Paper übereinstimmen.
  • Sie muss auch die Veröffentlichung des White Papers bekannt geben.
  • In den Marketingunterlagen sollten die Kontaktdaten der Website, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse des Emittenten klar angegeben werden.
  • Darüber hinaus müssen Marketingmitteilungen auf Anfrage an die zuständige Behörde gemeldet werden.

Diese Verpflichtungen sind von grundlegender Bedeutung für die Gewährleistung der Stabilität und Integrität des ART-Marktes.

Signifikante ARTs

Um als signifikant eingestuft zu werden, muss eine ART mindestens drei dieser Kriterien erfüllen:

  • Grosse Benutzerbasis: Eine ART wird von mehr als 10 Millionen Menschen genutzt.
  • Beeindruckender Wert: Eine ART mit einem Gesamtwert von über 5 Milliarden Euro.
  • Zentrale Rolle: In der Welt der digitalen Märkte fungiert der Emittent als Gatekeeper.

Die zuständigen Behörden haben ein Auge auf diese wichtigen ARTs und berichten der EBA mindestens zweimal jährlich.

Wenn Sie ein Emittent einer bedeutenden ART sind, haben Sie einige zusätzliche Aufgaben:

  • Sie müssen eine Politik einführen, die ein intelligentes Risikomanagement fördert.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre ARTs von autorisierten Krypto-Asset-Dienstleistern sicher verwahrt werden können.
  • Seien Sie stets darauf vorbereitet, viele Transaktionen und potenzielle Auszahlungen zu tätigen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Liquidität im Auge behalten und einen Plan haben müssen.
  • Durchführung regelmässiger Liquiditätsstresstests, um ihre Fähigkeit zur Bewältigung ungünstiger Szenarien zu bewerten.
  • Sie müssen mehr Vermögenswerte in Höhe von 3 % des Wertes Ihrer ART zurücklegen.

Eine ART kann in zwei Zeiträumen als bedeutsam angesehen werden:

  1. Wenn die zuständigen Behörden dies der EBA zum ersten Mal melden.
  2. Wenn die zuständigen Behörden dies der EBA zwei Mal hintereinander melden.

Sobald die EBA Ihre ART als signifikant einstuft, haben Sie mehr Verantwortung, um sicherzustellen, dass alles reibungslos läuft und sicher bleibt. Die Emittenten müssen also auf diese zusätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten vorbereitet sein.

In Titel III, Artikel 16 – 47 werden die Regelungen für Asset-Referenced Tokens beschrieben.

Stehen Sie vor der Herausforderung, die MICA-Vorschriften für Ihr Unternehmen zu verstehen, anzupassen oder auszuführen?
Sprechen Sie uns an, um ein individuelles Beratungsgespräch mit unserem Experten zu vereinbaren.

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