FuW-Meinungsartikel von Dr. iur. Alexander Schiemenz, LINDEMANNLAW, Juli 2026
Die Schweiz ist steuerlich weiterhin hervorragend aufgestellt. Doch die globale Mindestbesteuerung schmälert einen ihrer wichtigsten Standortvorteile. Statt in steuerpolitischen Fatalismus zu verfallen, sollte das Land seine bewährten Stärken ausbauen und überfällige Reformen endlich umsetzen.
Wie steht die Schweiz steuerlich im internationalen Vergleich da?
Der Bundesrat stellt der schweizerischen Steuerpolitik in seinem Bericht zum Postulat von Nationalrat Beat Walti ein grundsätzlich gutes Zeugnis aus. Das föderal aufgebaute Steuersystem, die breite Einnahmenbasis und die im internationalen Vergleich moderate Belastung hätten sich bewährt. Gleichzeitig ortet er insbesondere bei der Unternehmensbesteuerung dringenden Handlungsbedarf. Das ist die richtige Diagnose. Nun müssen daraus allerdings rasch die richtigen politischen Konsequenzen gezogen werden.
Die Ausgangslage ist besser, als es die schweizerische Neigung zur Selbstkritik bisweilen vermuten lässt. Die Fiskalquote beträgt rund 27% des Bruttoinlandprodukts. Im Durchschnitt der OECD-Staaten sind es etwa 34%. Auch die Belastung von Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinnen liegt unter dem Niveau vieler Industriestaaten. Zwar ist beim Vergleich Vorsicht geboten: Obligatorische Krankenkassenprämien und Beiträge an die berufliche Vorsorge werden in der Schweiz nicht zur Fiskalquote gezählt. Doch selbst unter Berücksichtigung dieses Vorbehalts bleibt die Belastung vergleichsweise moderat.

Das ist keine statistische Nebensächlichkeit, sondern Ausdruck eines erfolgreichen Staatsverständnisses. Wo der Staat einen kleineren Teil der wirtschaftlichen Wertschöpfung beansprucht, verbleiben Unternehmen und Privaten grundsätzlich mehr Mittel für Investitionen, Innovation, Konsum und Eigenverantwortung. Gleichzeitig zwingt eine moderate Fiskalquote den Staat, seine Mittel effizient einzusetzen.
Worin liegen die eigentlichen Stärken des Schweizer Steuersystems?
Zu den Stärken der Schweiz gehört nicht nur die Höhe der Steuern. Ebenso wichtig sind Berechenbarkeit, Rechtssicherheit und eine vergleichsweise zugängliche Verwaltung. Privatpersonen können ihre Steuererklärung in der Regel selbst elektronisch ausfüllen. Unternehmen haben direkten Zugang zu den kantonalen Steuerverwaltungen und können komplexe Sachverhalte vorab mittels verbindlicher Steuerrulings klären.
Das schweizerische Steuersystem ist wegen seiner drei staatlichen Ebenen und zahlreicher Abzüge gewiss nicht in jeder Hinsicht einfach. Im Vergleich mit kaum mehr überblickbaren Regelwerken grosser Staaten ist es jedoch praxisnah, verlässlich und bürgernäher. Genau diese administrative Qualität ist ein eigenständiger Standortvorteil.
Eine zweite Stärke ist der Steuerwettbewerb. Rund 40% der Fiskaleinnahmen entfallen auf Kantone und Gemeinden. Die Kantone bestimmen ihre Tarife selbst und müssen den Steuerpflichtigen zeigen, welche Leistungen sie für deren Geld erbringen. Dieser Wettbewerb ist politisch gewollt. Er diszipliniert die Ausgabenpolitik, fördert unterschiedliche Lösungen und verhindert, dass sich ein einziger steuerpolitischer Irrtum über das ganze Land ausbreitet.
Besonders deutlich zeigt sich dies bei den Unternehmenssteuern. Der durchschnittliche kantonale Gewinnsteuersatz ist von 17,8% im Jahr 2016 auf 14,43% im Jahr 2026 zurückgegangen. Bei den maximalen Einkommensteuersätzen natürlicher Personen fiel der Rückgang geringer aus, doch auch dort wirkt der Wettbewerb. 2026 reicht die Belastung hoher Einkommen von 21,9% in Zug bis über 43% in Genf. Bei den ordentlichen Unternehmenssteuern liegt Luzern mit 11,66% mittlerweile knapp vor Zug mit 11,71%.

Zug bleibt dennoch ein Vorbild. Nicht allein wegen eines einzelnen Steuersatzes, sondern wegen des Gesamtpakets aus kurzen Wegen, unternehmerischer Verwaltung, Rechtssicherheit, internationaler Ausrichtung und gezielter Innovationsförderung. Der Kanton unterstützt seit 2026 substanzgebundene Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte und reagiert damit früh auf die neue Welt der Mindestbesteuerung. Andere Kantone dürfen sich davon durchaus eine Scheibe abschneiden.
Wie lässt sich die Steuerbasis langfristig sichern?
Die langfristige Sicherung der Staatseinnahmen darf nicht mit möglichst hohen Steuersätzen verwechselt werden. Entscheidend ist eine breite und wachsende Steuerbasis. Unternehmen, die investieren, Arbeitsplätze schaffen und Gewinne erwirtschaften, zahlen Gewinnsteuern. Ihre Beschäftigten entrichten Einkommenssteuern, beziehen weniger staatliche Leistungen und sorgen mit ihrem Konsum für weitere Einnahmen.
Es wäre unseriös, aus jeder Steuersenkung automatisch höhere Staatseinnahmen abzuleiten. Doch ebenso falsch ist die rein statische Annahme, wonach eine Senkung um einen Prozentpunkt zwingend zu einem entsprechenden Einnahmenausfall führt. Steuern verändern das Verhalten. Sie beeinflussen Arbeitsleistung, Unternehmensgründungen, Finanzierungsentscheide, Investitionen und die Wahl des Standorts. Bei mobilen Unternehmen und hoch qualifizierten Arbeitskräften sind diese Reaktionen besonders ausgeprägt.
Die kluge schweizerische Strategie lautet deshalb: attraktive Sätze auf einer möglichst breiten Grundlage statt hohe Sätze auf einem schrumpfenden Substrat. So lassen sich Standortattraktivität und solide Staatsfinanzen miteinander verbinden.
Was bedeutet die globale Mindeststeuer konkret für die Schweiz?
Die globale OECD/G20-Mindestbesteuerung stellt dieses Modell nicht grundsätzlich infrage, begrenzt aber den Handlungsspielraum. Sie gilt für international tätige Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Mio. €. Die grosse Mehrheit der Schweizer Unternehmen, insbesondere die KMU als Rückgrat unserer Wirtschaft – fällt nicht darunter. Für sie bleibt der kantonale Steuerwettbewerb vollständig relevant.
Die Schweiz hat die nationale Ergänzungssteuer 2024 und die internationale Primärergänzungssteuer 2025 eingeführt. Auf die sekundäre Ergänzungssteuer hat der Bundesrat vorerst verzichtet, weil sie erhebliche rechtliche Unsicherheiten und nur ein geringes Einnahmenpotenzial mit sich bringen würde. Das ist vernünftig. Soweit die betroffenen Konzerne ohnehin bis auf 15% nachbesteuert werden, soll dieses Steuersubstrat nicht ausländischen Finanzministern überlassen werden.
Doch daraus darf keine freiwillige schweizerische Übererfüllung entstehen. Die Mindeststeuer ist eng, zielgenau und administrativ so einfach wie möglich umzusetzen. Sie darf weder auf KMU ausgedehnt werden noch zum Vorwand für generelle Steuererhöhungen dienen. Und die Schweiz muss laufend prüfen, ob ihre Umsetzung angesichts internationaler Sonderregeln und der fragmentierten Beteiligung grosser Staaten noch den eigenen Interessen entspricht.
Die Mindestbesteuerung beendet den Steuerwettbewerb nicht. Sie verändert seine Instrumente. Der Bundesratsbericht zeigt zu Recht verschiedene Handlungsmöglichkeiten auf. Die schweizerische Bemessungsgrundlage sollte besser mit den internationalen GloBE-Regeln abgestimmt werden, damit Unternehmen nicht durch das Zusammenspiel zweier unterschiedlicher Systeme überbesteuert werden. Gleichzeitig sind substanzgebundene Instrumente auszubauen, die Investitionen, Forschung, qualifizierte Arbeitsplätze und echte Wertschöpfung in der Schweiz fördern.
In Betracht kommen insbesondere qualifizierte Steuergutschriften und andere international anerkannte Förderinstrumente für Forschung und Entwicklung. Diese dürfen nicht zu einer Subventionsbürokratie mit politischer Auswahl einzelner Gewinner verkommen. Sie müssen regelbasiert, transparent und für Unternehmen berechenbar sein. Entscheidend ist, dass die Unterstützung an reale wirtschaftliche Substanz in der Schweiz anknüpft: an Personal, Investitionen, Innovation und unternehmerisches Risiko.
Die Schweiz verfügt dafür über ausgezeichnete Voraussetzungen. Sie beherbergt Weltkonzerne wie Novartis und Roche, zahlreiche internationale Hauptsitze und zentrale Konzernfunktionen. Google hat in Zürich einen seiner bedeutendsten Entwicklungsstandorte ausserhalb der USA aufgebaut. Solche Unternehmen kommen nicht wegen eines einzigen Prozentpunkts. Sie kommen wegen des Zusammenspiels von Steuern, Hochschulen, Fachkräften, Infrastruktur, Rechtssicherheit, Lebensqualität und politischer Stabilität. Genau dieses Gesamtpaket muss weiter verbessert werden.
Welche Reformen braucht es jetzt und wie geht es weiter?
Die veränderte internationale Lage sollte zudem genutzt werden, um Reformen durchzusetzen, die längst überfällig sind.
Erstens gehört die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abgeschafft. Sie belastet die Aufnahme neuen Eigenkapitals grundsätzlich mit 1%, soweit der Freibetrag von 1 Mio. Fr. überschritten wird, und bringt dem Bund durchschnittlich rund 240 Mio. Fr. pro Jahr. Sie benachteiligt Eigenkapital gegenüber Fremdkapital, erschwert Rekapitalisierungen und trifft Start-ups häufig, bevor diese überhaupt Gewinne erzielen. Im Rahmen der Mindestbesteuerung wird sie zudem nicht als anrechenbare Steuer berücksichtigt. Der Bundesratsbericht kommt folgerichtig zum Schluss, dass kosmetische Anpassungen wenig sinnvoll wären und eine Abschaffung die sachgerechte Reformoption darstellt.
Zweitens ist die Pflicht der Kantone zur Erhebung einer Kapitalsteuer zu überdenken. Eine Steuer auf Eigenkapital wird auch in Verlustjahren fällig, belastet junge Unternehmen und führt im Zusammenspiel mit der Mindeststeuer zu zufälligen Über- und Unterbelastungen. Der Bericht schlägt deshalb ausdrücklich vor, die Erhebungspflicht aus dem Steuerharmonisierungsgesetz zu streichen. Die Entscheidung könnte damit wieder den Kantonen überlassen werden.
Drittens braucht es bei der Verrechnungssteuer einen neuen Anlauf. Der heutige Satz von 35% benachteiligt den Schweizer Fremdkapitalmarkt und veranlasst Unternehmen, Obligationen über ausländische Gesellschaften zu begeben. Der Wechsel zum Zahlstellenprinzip könnte den Sicherungszweck für inländische Steuerpflichtige erhalten und ausländische Anleger vom Abzug entlasten. Das wäre steuerlich neutraler und würde Finanzierung, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in die Schweiz zurückholen.
Viertens sind die Einkommenssteuern stärker auf Erwerbsanreize auszurichten. Eine Abflachung der Progression, weniger Abzüge und tiefere Grenzsteuersätze müssen ernsthaft geprüft werden. Eine Flat Rate Tax darf jedoch nicht mechanisch eingeführt werden: Das vom Bundesrat untersuchte aufkommensneutrale Modell würde unverheiratete Personen bis zu einem steuerbaren Einkommen von rund 135’000 Fr. stärker belasten. Eine Reform muss deshalb so ausgestaltet werden, dass Arbeit und Unternehmertum attraktiver werden, ohne den Mittelstand zum Zahlmeister zu machen.
Die Schweiz hat sich trotz Finanzkrise, Pandemie, geopolitischen Spannungen, starkem Franken und zunehmender internationaler Regulierung hervorragend behauptet. Sie verdankt dies nicht einem grossen Masterplan, sondern ihrer Fähigkeit, pragmatisch auf Veränderungen zu reagieren, Verantwortung dezentral zu verteilen und gute Rahmenbedingungen für private Initiative zu schaffen.
Genau diesen Weg muss sie fortsetzen. Die OECD-Mindeststeuer ist kein Grund, den steuerpolitischen Wettbewerb aufzugeben. Sie ist ein Ansporn, ihn intelligenter zu führen.
Die Schweiz soll die Mindeststeuer nicht vergolden, sondern auf das Erforderliche begrenzen. Sie soll ihre Bemessungsgrundlagen international kompatibel ausgestalten, Innovation und reale Wertschöpfung fördern, schädliche Kapitalsteuern abbauen und den Kantonen möglichst viel Handlungsspielraum belassen. Vor allem soll sie das Ziel nicht aus den Augen verlieren: ein einfacheres, berechenbares und international robustes Steuersystem mit möglichst moderater Belastung.
Die Schweiz ist heute einer der attraktivsten Wirtschaftsstandorte der Welt. Die Aufgabe besteht nicht darin, ein gescheitertes Modell zu reparieren. Sie besteht darin, ein erfolgreiches Modell entschlossen weiterzuentwickeln.
Wie wirkt sich die Mindeststeuer auf Ihr Unternehmen aus?
Die globale Mindestbesteuerung verändert die Rahmenbedingungen für international tätige Unternehmensgruppen und eröffnet zugleich neue Gestaltungsspielräume bei substanzgebundenen Förderinstrumenten, Struktur und Standortwahl. Das Steuerteam von LINDEMANNLAW berät Sie und Ihr Unternehmen zu den Auswirkungen der OECD/G20-Mindeststeuer, zur Optimierung Ihrer Steuerstruktur sowie zu allen weiteren Fragen des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Einschätzung Ihrer Situation.
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