Dr. iur. Alexander Schiemenz, LINDEMANNLAW, FuW Meinungsartikel, Juni 2026
Zürich hat am 14. Juni drei Volksinitiativen zur Wohnungsnot abgelehnt: die linke Wohnungsinitiative, die linke Wohnschutzinitiative, die bürgerliche Wohneigentumsinitiative. Alle gescheitert. Und doch stimmte das Volk zweimal Ja: zu den Gegenvorschlägen des Kantonsrats. Das ist kein Widerspruch. Es ist eine präzise politische Aussage. Das Stimmvolk will keine Ideologie. Es will Lösungen.
Die Lage ist bekannt, aber sie verdient Zahlen. Die Leerwohnungsziffer im Kanton liegt bei 0,48%, in der Stadt selbst unter 0,1% Von rund 224’000 städtischen Wohnungen stehen gut 130 leer. Angebotsmieten sind zuletzt um 8,5% gestiegen. Wer heute in Zürich eine Wohnung sucht, weiss: Das ist keine Marktkorrektur. Das ist strukturelle Knappheit.
«Nein zu allen drei Initiativen ist keine Gleichgültigkeit. Es ist eine Absage an Politik, die lieber posiert als baut.»
Was sieht der Gegenvorschlag zur Wohnungsinitiative vor?
Der Gegenvorschlag zur Wohnungsinitiative erhält 57,9%. Sein Kern: einfachere Zonierungs- und Baurechtsvorgaben, raschere Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren, die Möglichkeit für höhere Bauten. Der Kantonsrat muss innert drei Jahren Umsetzungsgesetze vorlegen. Das ist das Gegenteil der abgelehnten Initiative, die eine staatliche Wohnbauanstalt mit 500 Millionen Franken Startkapital schaffen wollte.
Wo liegen die rechtlichen Grenzen für schnelleres Bauen?
Rechtlich ist das anspruchsvoll. Zonenplanung liegt primär bei Kantonen und Gemeinden, aber das Bundesrecht setzt Grenzen: das Raumplanungsgesetz, das RPG, gibt vor, wie dicht, wie hoch, wie schnell gebaut werden darf. Ein kantonaler Gegenvorschlag, der diese Grenzen verschiebt, kann an bundesrechtlichen Schranken scheitern. Die entscheidende Frage ist, ob der Kantonsrat wirklich neue Spielräume öffnet oder nur bestehende Instrumente neuformuliert. Werden höhere Gebäude in Wohnzonen tatsächlich bewilligungsfähig, oder blockieren Einsprachen weiterhin jedes zweite Projekt? Hier liegt die eigentliche Bewährungsprobe.
Was bringt der Gegenvorschlag zur Wohnschutzinitiative?
Der Gegenvorschlag zur Wohnschutzinitiative kommt auf 54,3%. Sein Inhalt ist gezielter als die Initiative, die er ersetzt. Ab 20 gleichzeitigen Mietkündigungen muss ein Vermieter einen Kündigungsplan vorlegen, Mieter mindestens ein Jahr im Voraus informieren und prüfen, ob Baumassnahmen auch im bewohnten Zustand möglich sind.
Warum ist dieser Mieterschutz-Gegenvorschlag rechtlich heikel?
Das klingt moderat. Rechtlich ist es heikel. Mietrecht ist in der Schweiz Bundesrecht. Das Obligationenrecht regelt Kündigung, Mietzins und Mieterschutz abschliessend auf Bundesebene. Ein kantonaler Gegenvorschlag, der Vermieterverhalten in Kündigungssituationen reguliert, bewegt sich am Rand des bundesrechtlich Zulässigen. Sobald eine kantonale Norm in diesen Kernbereich des OR eingreift, droht Vorrangkollision mit Art. 49 BV. Die erste ernsthafte Anwendung des Gegenvorschlags wird vor Gericht landen. Mit welchem Ergebnis, ist offen.
Was bedeutet das Ergebnis nun für den Kantonsrat?
Zwei Gegenvorschläge angenommen zu haben, ist kein Freifahrtschein für den Kantonsrat. Es ist ein Auftrag mit Frist. Wer die Gegenvorschläge unterstützt hat, um die Initiativen zu verhindern, muss jetzt liefern. Das gilt für bürgerliche Parteien, die jahrelang gegen Mieterschutzregeln lobbyiert haben, ebenso wie für linke Parteien, die nun darauf drängen werden, den Gegenvorschlag zur Wohnschutzinitiative maximal auszureizen.
Der politische Kompromiss ist gefunden. Der rechtliche Auslegungsstreit beginnt erst. Jede Umsetzungsnorm wird angefochten werden, von der einen oder anderen Seite. Genau das ist der Preis eines Abstimmungsergebnisses, das keine klare Mehrheit für ein Modell liefert, sondern eine knappe Mehrheit für zwei unterschiedliche Modelle gleichzeitig.
Zürich braucht mehr Wohnungen. Zürich braucht auch Mieterschutz, der funktioniert, ohne Investitionen zu vergällen. Diese zwei Ziele schliessen sich nicht aus. Aber sie lassen sich nicht durch Volksabstimmungen herstellen. Volksabstimmungen geben eine Richtung. Die Arbeit danach ist Handwerk: Gesetze, Verordnungen, Verfahren, Gerichte. Der 14. Juni kann ein Wendepunkt sein. Der Grossraum Zürich wächst, die Infrastruktur hält nicht Schritt. Das lässt sich ändern, wenn der Gesetzgeber die Chance nutzt und endlich die Prozesse einführt, die schnelles, verlässliches Bauen ermöglichen. Die Voraussetzungen sind da. Die Entschuldigung, es gehe nicht, auch nicht mehr.
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